Jump to content

EDV-Tische für Schulen, Stromversorgung, Leitungsführungskanal


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

 

wir sind ein Bildungsträger und u.a. tätig für Agentur und Arge. Nach einer Überprüfung durch die Arge wurde wir aufgefordert, EDV-Arbeitsplätze bereitzustellen der Grösse 120 x 80 für einen Rechner/Person und damit die Mindestforderung der BGI 650 zu erfüllen.

 

Die bisherigen Tische haben das Format 160 x 80 und war für zwei Rechner und zwei Personen. Diese Tische haben unter der Platte zwei Halterungen für etwas spezielle Dreifachsteckdoesen, es fehlt bei denen meiner Ansicht aber ein weitgehend geschlossner Leitungsführungskanal für Strom- und Netzwerkkabel.

 

Hat jemand für mich einen Vorschlag, einen Hinweis, Link für das von mir benötigte?

 

Habt Dank für Aufmerksamkeit und Rat.

 

Edgar

Link zu diesem Kommentar

Hallo T.E:,

 

wir werden die Tische kaufen und liefern lassen, darum geht es in meinem Hilfeersuchen aber nicht, mein Begehr ist wohl richtig formuliert.

 

Das Kernproblem ist: Bei einer kürzlichen Überprüfung durch die ARGE wurde 160 x 80 für zwei Bildschirmarbeitsplätze beanstandet; ein Arbeitsplatz habe im Minimum die Grösse 120 x 80 zu haben gemäß BGI 650. Wir fielen aus allen Wolken, das bedeutet bei gleichbleibender Raumgrösse eine Reduktion der Plätze und Teilnehmer um 1/3. Jahrzehnte haben wir Tische im Format 160x80 (mit Erweiterung auf 160x120 für Röhrenmonitore) verwendet für zwei Plätze und es gab seitens des Arbeitsamtes/der Arbeitsagentur keine Beanstandungen.

 

Nun bieten wohl alle Schulmöbelhersteller auch EDV-Arbeitstische für zwei Schüler im Format 160 x 80 an, ich gehe davon aus, das wird an öffentlichen Schulen auch so umgesetzt. Falls das so ist, auf welcher normenden Grundlage, Vorschrift, darf das so betrieben werden? Die BG 650 gibt das nicht explizit her. Wir werden jetzt wahrscheinlich eine Menge Geld in neue Tische, möglicherweise in den Umbau von Räumen investieren müssen, Geld, das für wichtige Zukunftsinvestitionen eingeplant war.

 

Was ist, falls die ARGE sich irrt, das für die EDV-Unterrichtsräume von Schulen und für Bildungsträger(Privatschule) nicht die BGI 650 sondern eine andere Vorschrift maßgebend ist? Dann rollen hier die Köpfe.

 

Gestern suchte ich nach Empfehlungen für geeignete Tische, inzwischen habe ich reichlich gefunden.

 

Was ich nicht finde, ist eine Vorschrift für Schulmöbel, oder eine, die die Grösse der Arbeitsflächen für Schüler regelt, eine auch für die Computerschulunsplätze. Ich möchte mal gedanklich eine Trennung machen zwischen dem Bildschirm-, Büroarbeitsplatz, einen für Bürotätigkeiten und einem Platz für EDV-Schulung. Ein Schüler in einem Klassenraum für Papier und Bleistift hat ja auch keine 120 x 80 oder sogar 160 x 80. Mir persönlich ist natürlich klar, bei einer Arbeitsfläche pro Person von 80 x 80 für TFT-Monitor, Tastatur und Maus bleibt nicht wirklich Platz z.B. für einen aufgeklappten Arbeitsordner oder ein Buch im Katalogformat.

 

Gruß

 

Edgar

Link zu diesem Kommentar

Hi,

 

ich kann Dir jetzt leider nicht wirklich weiterhelfen, da wir unsere Computertische im EDV-Raum damals selbst zusammen"geschreinert" hatten und diese eigentlich ganz gut ihren Zweck erfüllen.

 

Da wir haber für nächstes Jahr einen zusätzlichen EDV-Raum planen, wäre es cool, wenn Du ein kurzes Feedback geben könntest, mit welchen Tischen Du welche Erfahrungen sammeln konntest.

 

Ich könnte Dir jetzt ein paar Links hier reinstellen zu Schulmöbelanbieter - aber das würde Dir vermutlich auch nicht wirklich weiterhelfen, da ich zur angebotenen Qualität nichts sagen kann.

 

Viel Erfolg !

 

Grüssle,

Shao

Link zu diesem Kommentar

Hi Edgar,

 

die BGI ist keine Vorschrift, sondern nur eine Handlungsempfehlung der Berufsgenossenschaften. Siehe BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Vorbemerkung

Unmittelbar aus der BGI kann die ARGE daher keine Rechtspflicht für Euch ableiten - das muss schon woanders kodifiziert sein. Aus welcher Quelle die in der BGI genannte Mindestbreite stammt, hat sich mir beim Überfliegen noch nicht erschlossen. In der BildschArbV steht sie jedenfalls nicht.

Sollte der ARGE-Vertreter wirklich argumentiert haben, dass sich die Verpflichtung aus der BGI ergibt, hat er entweder keine Ahnung oder er geht auf Dummenfang, weil er keine besseren Argumente hat.

 

Aber selbst wenn es keine unmittelbar für Euch rechtlich bindende Vorschrift gäbe, gilt dennoch: Wenn die ARGE das so möchte u. dabei keine übertriebenen Forderungen stellt u. vorallem auch Eure Mitbewerber gleichbehandelt, werdet Ihr Euch kaum dagegen wehren können, wenn Ihr künftig noch mit der ARGE ins Geschäft kommen wollt.

 

Ich finde es gut, dass sich die ARGE um die Lernbedingungen kümmert. 80x80 scheint mir für eine Erwachsenenlernumgebung nicht ausreichend. Offene Schulungsunterlagen, Schreibblock, Tastatur, Maus, Monitor... da wird es doch schnell eng. Außerdem ist diese intime Nähe zum Nachbarn nur angenehm, wenn es eine heiße Blondine ist. ;)

 

Deine Argumentation, dass ein PC-"Arbeitsplatz" in einer Schule nicht mit einem Bildschirmarbeitsplatz i.S.d. Arbeitsschutzvorschriften gleichzusetzen ist, teile ich insofern, als dass dies für allgemeinbildende Schulen zutrifft. Hier sind zunächst einmal die körperlichen Erfordernisse ganz anders: Ein Grundschüler ist nunmal viel kleiner als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Vorallem aber ist die Nutzung eine andere: der Schüler sitzt maximal 45min an der Kiste - bei einer Doppelstunde ggf. 90min mit Pause dazwischen. Und wenn nicht gerade ein Leistungsnachweis am PC zu erbringen ist, dann muss er sich dabei auch nicht so sehr konzentrieren (meist werden die Kids vor den PCs ohnehin nur "geparkt").

In Eurem Institut ist die Situation hingegen eine ganz andere. Sie ist sehrwohl mit einem Büroarbeitsplatz gleichzusetzen. Meines Erachtens sind hier sogar noch höhere Anforderungen an die Gestaltung zu stellen, denn in einem Büro sitzen meist nicht so viele Leute so dicht beieinander. Deshalb hielte ich es auch unabhängig vom Willen der ARGE für ratsam, mal über die Gestaltung Eurer Schulungsräume nachzudenken.

 

Ich statte übrigens unsere kommunalen Schulen mit IT aus u. nehme daher auch Einfluss auf die zu beschaffenden Möbel. Natürlich gibt es Tische mit integriertem Kabelkanal. Interessant dabei ist für die Handhabung u. Ordnung/Optik, wie man mit den Kabeln von der Tischoberfläche in den Kanal kommt. Sehr gut sind die Lösung mit dem Kreisausschnitt u. Systeme, wo ein Spalt offen bleibt, der mittels Bürsten verschlossen ist (wie bei den Kabelzuführungen in Netzwerkschränken). Verbreiteter sind jedoch die Lösungen, wo entweder die Kanalabdeckung hochklappbar ist oder wo die Tischplatte verschoben wird. In beiden Fällen stoßen Tischplatte und Kanalabdeckung mit 2 Gummilippen aneinander - dort müssen dann die Kabel durch, wenn man sie nicht seitlich einführen kann. Da bei der klappbaren Kanalabdeckung der Abstand fix ist, bekommst Du Probleme mit dickeren Kabeln (z.B. VGA- u. Stromkabel). Die verschiebbare Tischplatte ist die bessere Lösung, da hier der Spalt variabel ist, solange Du die Tischplatte nicht abschließen musst.

 

Dann noch ein Tipp: Ich verwende fast nur noch All-In-One-PCs - also solche, wo der PC in den TFT integriert ist. Dann fällt schon viel Verkabelung weg u. es sieht aufgeräumter aus. Außerdem spart man den Platz unter den Tischen. Da es sich bei den AIOs im Prinzip um Notebooks handelt, sind die Geräte auch sehr leise - für mich ein sehr wichtiges Kriterium in Sachen Ergonomie in Schulungsräumen.

 

mfG

Steffen

Link zu diesem Kommentar

Hallo Steffen,

 

danke für die Darlegung und den Rat. Ich teile deine Sicht hinsichtlich der Bedingungen, dem Platzbedarf, ich habe selbst schon so gesessen neben jemanden im unangenehmer Ausstrahlung und habe versucht, eine günstige Anordnung für meine Utensilien zu finden.

 

Ich muss gestehen, ich habe die BGI als bindende Vorschrift angesehen.

 

Dem Anschein nach hat unsere Verwaltungsdirektion und das für die Ausstattung zuständige Inmobilienmanagment keine Lösung gefunden, jedenfalls haben wir erstmal eine Anforderung abgeschickt.

 

Ich bin schon recht gespannt, wie es weitergeht.

 

Dank & Gruß

 

Edgar

Link zu diesem Kommentar

Hier ist die entsprechende Seite aus der BGI 650:

BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7.3. Sonstige Arbeitsmittel

An Arbeitsplätzen, die nur mit einem Bildschirmgerät ausgerüstet sind, an denen Schriftgut nur in geringem Umfang verwendet wird und an denen keine wechselnden Tätigkeiten ausgeübt werden, kann ausnahmsweise die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m² betragen.

Gruß

Zoni

Link zu diesem Kommentar

Hallo Zoni,

 

danke für die Antwort.

 

Eine 120cm Breite/Person gesteht die Arge uns ja zu, derzeit stellen wir aber nur 80cm Breite/Person, unsere Tische haben 160cm für zwei Personen.

 

Die Kosten für neue Tische oder deren hanswerkliche Verkürzung stellt ein wirtschaftliches Problem dar, der Gesamtumfang kann sehr groß werden. Wesentlicher ist aber, die vorhandenn Räume können nicht oder im Einzelfall zu Lasten anderer vergössert werden, letztendlich steigen die Raumkosten und die Teilnehmermenger sinkt.

 

Gruß

 

Edgar

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...