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Was sagt der Datenschutz?


wbs2008
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Hallo alle zusammen,

 

bitte um kurze Unterstützung in Sachen Datenschutzgesetz...

Und zwar gibt es von einem Abteilungsleiter die Anforderung, die Aktivität eines bestimmten Benutzers auf den Servern zu überwachen.

 

Login, Was er mit den Dateien auf den Laufwerken anstellt - ob er die löscht oder verändert etc.

 

Ich habe aber ein wenig Bedenken, hinsichtlich des Datenschutz...

 

Ist es nicht so, wenn man Überwacht muss es entweder eine Betriebsvereinbarung dazu geben oder der Betriebsrat muss zustimmen?

Wie sieht das denn aber aus, bei uns gibt es keinen Betriebsrat und eine Vereinbarung dazu gibt es auch nicht.

 

Dann müsste ich doch die Zustimmung des Benutzers haben.

Habe ich diese nicht, begehe ich doch sicher einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

 

Die Überlegung ist in dieser Hinsicht auch, wie ich mich dann auch meinem Chef gegenüber verhalte, welcher das ja auf Bitten des anderen Kollegen anordnet...

 

Grüße

René

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Bei einer Überwachung muss der Betriebsrat zugestimmt haben oder eine Betriebsvereinbarung gegeben haben. Habe diesen Sommer einen Kurs in betriebl. Datenschutz besucht, da kam das ganze auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf.

 

Ich würde es jedenfalls so machen: Deinen Chef auf die Datsnchutzvorschriften hinweisen und wenn er es dann immer noch eingerichtet haben möchte, gebe Dir das ganze per schriftlicher Anweisung, dann bist du im großen und ganzen aus dem Schneider und er hat dafür gerade zu stehen.

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Ich würde es jedenfalls so machen: Deinen Chef auf die Datsnchutzvorschriften hinweisen und wenn er es dann immer noch eingerichtet haben möchte, gebe Dir das ganze per schriftlicher Anweisung, dann bist du im großen und ganzen aus dem Schneider und er hat dafür gerade zu stehen.

 

Angenommen mein Vorgesetzter bittet mich darum etwas illegales zu machen - wie z.B. das Datenschutzgesetz nicht zu beachten - dann entbindet mich aber dessen schriftliche Aufforderung auch nicht davon das Gesetz einzuhalten.

Ein Freifahrtschein ist eine solche schriftliche "Bescheinigung" sicherlich auch nicht! Im Zweifelsfall sollte man so einen zweifelhaften Auftrag ablehnen...

 

Ich wär da ganz vorsichtig und würde mir qualifizierten Rechtsbeirat suchen und das kann und sollte nicht in so einem Board erfolgen. Somit... ab zum Betriebsrat, Gewerkschaft und/oder Rechtsanwalt.

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