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W2K3 auf SAN - wie sieht's mit den Lizenzen aus?


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OK ich rudere .... ;)

Danke. Übrigens sorry, falls ich Dir auf den Schlips getreten habe.

 

Aus

na dann sieht's IMHO etwas anders aus mit den Lizenzen...

und

Auf dieser Partition wird Windows installiert, pro Partion (also Installation/Kopie) eine Lizenz. Fällt Dir das Front-End (also die an das SAN angebundene Hardware) aus und Du klemmst dort neue an, brauchst Du keine Lizenz, die Installation/Kopie ändert sich ja nicht.

leite ich mal ne kleine Gewissensberuhigung ab. Danke Euch beiden.

 

Mir ist klar, daß ein Booten vom SAN relativ heikel sein kann. Zum einen hab ich sowas ähnliches aber schonmal im Betrieb gehabt (wenn auch nicht auf Windows), und zum anderen sind doch schon recht extreme Vorteile für so eine Lösung zu verzeichnen, wenn sie denn richtig läuft.

 

LUN(s) umleiten <= 2 Minuten, Server hochfahren <=12 Minuten, ggf. aktivieren <=1 Minute. Macht eine Worst-Case-Zeit von 15 Minuten bis die Betriebsfähigkeit wieder hergestellt ist. Hinzu kommt noch die Reaktions- und Diagnosezeiten. In der Summe sind wir dann bei max. 1.5h Ausfallzeit. Für unsere kleine EDV-Abteilung hier sind das Welten im Vergleich zum Status quo. Ein Hardware-Defekt ist hier normalerweise nicht unter drei bis vier Stunden ausgestanden.

 

Den Test ist mir das auf jeden Fall wert. Abhaken kann ich das ja immer noch wieder. Es ist ja schließlich nicht so, als das ich dafür extra Ressourcen schaffen müsste.

 

Gruß Jens

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warum nur im r2 und nicht im normalen 2003 std?

 

Da musst du MS fragen. Jedenfalls ist das mit dem Server 2003 R2 eingeführt worden und auch nur für den.

 

d.h. auch für eine "testmaschine", wo ich z.b. patches teste, brauche ich auch eine eigene lizenz, auch wenn darauf nichts produktives läuft?

 

Selbstverständlich! Du musst die Hardware für die Testmaschine ja auch kaufen, oder sagt dir der Serverhersteller dass du die erst bezahlen musst, wenn du sie auch produktiv nutzt...

 

mir war, als ob ich mal gehört hätte, dass es da ausnahmen gibt?

 

Da wurdest du offensichtlich falsch informiert.

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Um die anderen mal wieder auf den Pfad der Tugend un dweg vom Rätselraten zu führen zitere ich erst einmal das Relevante Dokument dazu (die Produktnutzungsrechte).

 

Dort findet sich zur Installation eines Serverbetriebssystemes folgendes:

 

Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physikalischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.

 

So das ist erst einmal die Regel im Originalwortlaut, für eine "normale" Lizenzierung. Bei einer Lizenzierung "per Prozessor" sieht es noch etwas anders aus, aber die wollen wir hier erst einmal nicht betrachten.

 

So, in den Regeln heisst es: "... jeweils eine Instanz ... auf dem lizenzierten Server auszuführen"

 

Dabei ist es egal ob es sich um eine virtuelle oder physikalische Instanz handelt, aber das nur am Rande.

 

Interessant ist die Formulierung: "auf dem lizenzierten Server auszuführen". In früheren Nutzungsrechten hieß es "kopieren", womit bei strenger Auslegung sogar Sicherheitsbackups auf Band, oder Sicherungsimages, eine eigene Lizenz erfordert hätten.

 

Seit einiger Zeit ist es aber so dass prinzipiell, beliebig viele Kopien (als Image, als Band, und von mir aus auch auf einem SAN), vorhanden sein dürfen, solange diese nicht ausgeführt werden.

 

Wenn wir also einen Server 2003 haben und dafür eine Lizenz, darf dieser einmal augeführt werden und ich darf zusätzlich, ein Image davon, oder eine Kopie auf einer bootfähigen Festplatte haben, welche so lange lizenzfrei ist, solange sie nicht gestartet wird.

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[...]Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, [...] auf dem lizenzierten Server auszuführen.

Und genau diese Formulierung hat mich halt stutzig gemacht. Die Eingangsfrage zielte darauf ab, was den der lizenzierte Server ist. Wenn das genau die Ansammlung von Hardware ist, die für das Starten eines Betriebssystem halt notwendig ist, dann ginge mein Szenario ja nicht, bzw. ich würde N+M Lizenzen benötigen. Ich müsste ja schließlich dann nach Hardware lizensieren und nicht nach Serversoftwareinstanz.

 

Am Ende scheint es jetzt ja aber so auszusehen, daß ich die Lizenz quasi beim ersten Hochfahren der Softwareinstanz an die konkrete Hardware binde, und wenn ich die Hardware wechsele - sprich die konkrete Partition in anderer Hardware boote - ich meine Lizenz einfach umverschiebe (sprich: neu-aktiviere).

 

Die einzige Frage die sich mir diesbezüglich jetzt noch stellt ist, wo ich denn nun den Aufkleber hin klebe...

 

@Dr.Melzer: Weist Du zufällig noch aus dem Kopf, mit welcher Windows-Version sich das geändert hat? Ich müsste mal ein paar meiner Altlasten hier anschauen und dann mal meine deinstallierten Lizenzen gegen die Anzahl der Backups gegen zählen.

 

Gruß Jens

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Und genau diese Formulierung hat mich halt stutzig gemacht. Die Eingangsfrage zielte darauf ab, was den der lizenzierte Server ist. Wenn das genau die Ansammlung von Hardware ist, die für das Starten eines Betriebssystem halt notwendig ist, dann ginge mein Szenario ja nicht, bzw. ich würde N+M Lizenzen benötigen. Ich müsste ja schließlich dann nach Hardware lizensieren und nicht nach Serversoftwareinstanz.

 

DAs ist auch grundsätzlich so, denn du musst die Lizenz einem Gerät zuweisen.

 

In den Nutzungsrechten steht dazu folgendes:

 

Zuweisen der Lizenz zum Server.

• Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, dem gleichen Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, die gleiche Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

• Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht auf kurzfristiger Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.

 

Am Ende scheint es jetzt ja aber so auszusehen, daß ich die Lizenz quasi beim ersten Hochfahren der Softwareinstanz an die konkrete Hardware binde, und wenn ich die Hardware wechsele - sprich die konkrete Partition in anderer Hardware boote - ich meine Lizenz einfach umverschiebe (sprich: neu-aktiviere).

 

Die einzige Frage die sich mir diesbezüglich jetzt noch stellt ist, wo ich denn nun den Aufkleber hin klebe...

 

Kauf Volumenlizenzen, da gibt es keine Aufkleber.

 

Ausserdem betrifft alles was ich hier schreibe ausschließlich Volumenlizenzen. Bei OEM/SB Lizenzen hast du erheblich weniger Rechte, möglicherweise auch das erst für das in Betrieb Nehmen eine Lizenz erforderlich ist. Hier musst du das beiliegende EULA genau anschauen.

 

@Dr.Melzer: Weist Du zufällig noch aus dem Kopf, mit welcher Windows-Version sich das geändert hat? Ich müsste mal ein paar meiner Altlasten hier anschauen und dann mal meine deinstallierten Lizenzen gegen die Anzahl der Backups gegen zählen.

 

Nich wirklich, ich meine aber dass es mit dem Server 2003 R2 eingeführt wurde. Ich müsste da mal mein Produktnutzungsrechte Archiv durchsuchen.

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