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Aktion Pack


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So jetzt hab ich auch Dein erstes Posting im Thread verstanden (sorry aber heute hab ich wohl ne lange Leitung) denn damit sprichst Du offensichtlich ja den Threadstarter und die etwas seltsame Lizensierung bei seinem Arbeitgeber an ......

 

Da stimmt tatsächlich wohl einiges nicht, wenn man schon nicht weiss wieviele Lizenzen aktiviert sind usw, usw.

 

Grüsse

 

Gulp

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ja, bestimmte Lizenz einzelheiten sind durchaus schwer zu verstehen. Aber wer bezugsberechtogt ist und vor allem wieviele APs man bestellen kann sind eigentlich klar geregelt:

 

F: Weshalb steht das Action-Pack nur Microsoft-Partnern zur Verfügung?

A: Das Action-Pack ist eine exklusive Leistung für Registered Member im Microsoft-Partner-Programm. Kunden von Microsoft wird das Action-Pack grundsätzlich nicht angeboten. Als Partner definieren wir Fachhändler, Berater, Vertragshändler, Vertragsanbieter, Systemintegratoren, Entwickler, System-Builder, Service-Provider oder IT-Fachleute, die nachweislich ein IT-Unternehmen unterhalten oder in einem solchen tätig sind, die Dritten Microsoft-Produkte verkaufen oder auf Microsoft-Produkten bzw. -Technologien basierende Lösungen anbieten. Als Microsoft-Partner müssen Sie sich online profilieren und eine entsprechende Vertragsvereinbarung zeichnen.

 

so, damit wäre klar wer es beziehen kann bzw darf. Eine "Hausverwaltung" ist für mich kein IT-Unternehmen, auch nicht wern dort IT genutzt wird. Oben steht ja auch, das kein AP an kunden (die Hausverwaltung wäre eine Kunde) ausgegeben wird.

 

Zum Thema wieviele hat ich oben schon was gepostet.

 

Dann ist noch wichtig WOFÜR kann man es nutzen. So, auch da ist die FAQ aussagekräftig:

 

F: Wofür kann ich die im Microsoft-Action-Pack-Abonnement enthaltenen Produktlizenzen nutzen?

A: Bis Juni 2002 konnten die im Abo enthaltenen Lizenzen ausschließlich für Demonstrationen, Schulungen und Testzwecke eingesetzt werden. Seit 8. Juni 2002 gelten veränderte Lizenzbestimmungen, die nun auch den Einsatz der Software für interne Geschäftszwecke erlauben. Dies gilt für bestehende Abonnenten ebenso wie für Erstbesteller ab Oktober 2002. Sie dürfen diese Lizenzen jedoch auf keinen Fall bei Ihren Kunden installieren oder für die Vorinstallation auf Hardware benutzen! Wenn Sie die Lizenzen Ihren Kunden dauerhaft zur Verfügung stellen, machen Sie sich strafbar. Sie können die Abonnementvereinbarung in vollem Wortlaut herunterladen, um sich umfassend über die Lizenzbestimmungen zu informieren - auf unserer Seite "Fakten".

 

Ich find die Grundregeln eigentlich relativ eindeutig :)

 

von daher kann ich kaum nachvollziehen das sich "niemand damit auskennt". Ich mein wenn ich ein Auto führen möchte muss ich einen Führerschein machen um mich im Straßenverkehr zurecht zu finden. Warum macht man sich in der IT nicht klar was man darf und was nicht? das was der TO schreibt, mus schon fast absicht sein. Und das ist genau das was mich ärgert, man legt mir ehrlichen Kunden einige hürden auf um festzustellen ob ich bezugsberechtigt bin, warum? weil es firmen wie oben nie nach Spielregeln spielen.

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Ich denke, alles relevante wurde geschrieben.

 

Wer bezugsberechtigt ist, und wer nicht, ist geklärt.

 

Wer wie viele Lizenzen erhält, hängt von der Programmstufe ab, in der der MS-Partner sich befindet. Und auch das lässt sich schnell und aufschlussreich bei Microsoft in Erfahrung bringen. Sei es auf der Webseite, oder durch die freundlichen und kompetenten Ansprechpartner in der Partnerbetreuung.

 

Beitrag daher geschlossen.

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