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Virtual Server 2005 Lizensierungsfragen


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Hallo.

 

Ich habe eine Frage bezüglich der Anzahl der Anzahl der Lizenzen die mit Virtual Server 2005 verwendet werden können. Ich bin der Meinung gelesen zu haben, das ich bei Verwendung von Virtual Server 2005 R2 Enterprise Edition das Recht besessen habe 4 Lizenzen von Windows Server 2003 verwenden zu können (1 Host + 3 Virtuelle)

 

Liege ich da jetzt falsch? Leider finde ich auf der Microsoft Lizenzseite die Bestimmungen für Virtual Server nicht :( Gilt das ganze nur im Zusammenhang mit dem Server 2K3 oder auch mit Windows XP ?

 

Alith

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Liege ich da jetzt falsch?

 

Ja du liegst damit falsch. ;) Du darfst nämlich mit einem Server 2003 R2 Enterprise, der über einen Volumenlizenzvertrag gekauft wurde, bis zu Vier virtuelle Instanzen, auf der selben Hardware, betreiben.

 

Quelle sind hier die Produktnutzungsrechte, welche aber nur für Vertragslizenzen gelten. Bei allen anderen (SB/OEM FPP) gilt, je Lizenz nur eine Instanz.

 

Hier der Auszug aus den Nutzungsrechten:

 

B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte

 

For Windows Server 2003 R2, Enterprise Edition:

Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:

• Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server jeweils Folgendes auszuführen:

o eine Instanz der Serversoftware in einer physikalischen Betriebssystemumgebung und

o bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). Sie sind berechtigt, eine Instanz von Standard Edition anstelle von Enterprise Edition in diesen virtuellen Betriebssystemumgebungen auszuführen.

• Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die Instanz der Serversoftware,

die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird, nur verwendet werden, um Hardwarevirtualisierungssoftware auszuführen und Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server zu verwalten und zu warten.

 

Für XP gilt, eine physikalische und eine virtuelle Instan, je Lizenz, auf demselben Gerät.

 

Auch hier gilt das nur bei Vertargslizenzen, alle anderen benötigen eine eigene Lizenz, egal ob virrtuell odre physikalisch.

 

Hier auch wieder der relavenate Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung.

a) Sie sind berechtigt, bis zu zwei Kopien der Software auf einem Gerät zu installieren.

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