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UpgAdv

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  1. Schwarz auf Weiß findest du die Lizenzbedingungen für Volumenlizenzen in den "Product Use Rights" bzw. Produktbenutzungsrechten (Link: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=1) "Zugriffslizenzen · Sie müssen jede CAL entsprechend einem Nutzer oder einem Gerät zuweisen und jede Externe Connector-Lizenz einem Lizenzierten Server. [...] · Für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server oder für bis zu zwei Nutzer oder Geräte zur Administration der Software sind keine CALs erforderlich. [...]" PUR April2014, S.27 Die Zugriffe sind nur für 2 Nutzer zur Administration vorgesehen. Für dein gewünschtes Szenario sind also CALs erforderlich, VG
  2. Danke für die Hinweise. Es ging sowohl um die Office 2007 MLKs als auch um die Office 2010 PKCs. Ist aber aus meiner Sicht durch - ich habe keine Fragen mehr. Danke!
  3. Das ich in einem öffentlichen Forum keine Händler und Namen offen lege ist aus meiner Sicht nicht ungewöhnlich, aber da bin ich sicher etwas altmodisch. Ziel des Beitrags war eine Erörterung der PKC Lizenzbedingungen, da es einige unterschiedliche Aussagen von Ansprechpartner bei Händlern, Distributoren und vom Hersteller selbst gibt. Aus diesem Grund wollte ich eure Erfahrungen mit PKCs - unabhängig davon ob dies dieselbe PKC (wobei mir neu ist, dass Microsoft PKCs mit unterschiedlichen EULAs veröffentlicht...) ist - austauschen. Der Beitrag kann daher zu, ist hier nicht der richtige Ort. Danke!
  4. Hallo Dr. Melzer, ja das möchte ich hier ungern posten - es ist ein größerer Anbieter von Hard- und Software. Danke!
  5. Hallo Daniel, danke für die Infos. Die "häufig gestellten Fragen" auf der Microsoft Seite hatte ich schon gesehen und gelesen. Erworben wurden PKCs und es soll festgestellt werden welche Lizenzbedingungen anwendbar sind (da auf dem CoA sowohl "OEM als auch"MLK") steht. Unter anderem soll die Frage geklärt werden, ob PKCs nur für Office Ready PCs bestimmt sind und ob die Zuweisung nur in einem Zeitraum von 90 Tagen nach Erwerb des Gerätes möglich ist. Vielleicht finden sich ja noch ein paar Member für eine offene Diskussion :-) Danke, UpgAdv
  6. Hey Nick 22, ich befürchte, dass Dr. Melzer ungern diskutiert ;-) Dein angeführtes Beispiel und das vielzitierte Urteil aus dem Jahre 2000 (Aktenzeichen: I ZR 244/97, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=22588&anz=25&pos=9&Frame=4&.pdf) bezieht sich auf den grundsätzlichen Vertrieb von Lizenzen. Setzt also eine Stufe vor deiner Problematik an. Die System Builder Lizenzen (eigentlich vorgesehen für "System Builder", also PC Ausrüster) mussten folglich auch für jedermann erwerblich sein (Erschöpfungsgrundsatz). Systembuilder Lizenzen darfst du also erst einmal grundsätzlich erwerben - nicht mehr und nicht weniger. Wenn du einen PC mit einer Systembuilder ausstattest, müssen die Lizenzbedinungen des Herstellers berücksichtigt werden (http://oem.microsoft.com/public/sblicense/sb_licenses_win/windows_8.1_oem_system_builder_license_german.pdf) Unter 6. findest du die Bedingung: 6. COA Label (Certificate of Authenticity). Sie müssen das COA vorne am, oben auf, seitlich am oder auf der Rückseite des Kundensystemgehäuses anbringen. Ein Ablösen und möglicherweise Verkauf der SB + COA ist nicht gestattet. Das wurde auch in einem BGH Urteil (I ZR 6/10) festgestellt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&anz=157&pos=0&nr=59410&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf Zurückzuführen ist das Urteil nicht auf das UrhG sondern auf das MarkenG. VG UpgAdv
  7. Das Produkt wurde bei einem Softwarehändler erworben, der von einem Distributor bezieht. Es handelt sich hierbei nicht um einen ebay Shop / Used Software Anbieter oder sonstigen Anbieter von OEM Produkten mit Verweis auf das BGH Urteil von 2000 ;-) Dr. Melzer, sind deiner Meinung die Lizenzbedingungen / MSLTs unter http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx nicht anwendbar?
  8. Es lag keine MSLT / EULA dem Produkt bei. Daher der Verweis auf Microsofts MSLT Bibliothek. VG
  9. Danke Zahni für deine Rückmeldung. Gerne mache ich noch eine kurze Zusammenfassung. Konkrete Lizenzfrage: Ich erkenne auf der PKC sowohl den Verweis "OEM Software" als auch "(MLK)". Welche Lizenzbedingungen gelten also aus eurer Sicht (und warum)? Bild der PKC ist nicht "irgendein Bild" sondern habe genauso mehrfach und unabhängig gesehen. Ich denke, dass ich da nicht der einzige bin ;-) Die sehen wirklich so aus, zahni. VG UpgAdv
  10. Hallo zusammen, nach einiger Recherche im Forum, in den EULAs und diversen Dokumenten bin ich vor allem auf widersprüchliche Aussagen in Bezug auf die Zuweisung und die Lizenzbedingungen bei Office PKCs gestoßen. Um die (sicherlich folgende) Diskussion auf eine belegbare Basis zu stellen, würde ich es sehr begrüßen, die Klärung der Lizenzbedingungen mit Nachweisen zu "füttern". Ganz zentral sind mir einige Behauptungen aufgefallen: - "PKCs sind nur anwendbar auf einem "Office-Ready" Gerät innerhalb von 90 Tagen nach Gerätekauf" - "PKCs sind dauerhaft zugewiesen" - "PKCs können auch für nicht "Office-Ready" Geräte zu einem beliebigen Zeitpunkt zugewiesen werden" - "Die angesprochenen 90 Tage beziehen sich auf Support etc." Als rechtskräftiges Dokument für die Lizenzbedingungen ist bei PKCs, FPPs, OEMs die MSLT (vormals EULA) zu betrachten. Also was steht in diesem Dokument? -> hier zu finden: http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx Für Office in Version 2007 ist das übgrigens eine kombinierte MSLT ("2007 MICROSOFT OFFICE SYSTEM-DESKTOP-ANWENDUNGSSOFTWARE") Diese MSLT ist in 3 Teile gegliedert: "Retail-Lizenzbedingungen" für FPP "OEM-Lizenzbedingungen" für OEM "Bedingungen des medienlosen Lizenzkits" für MLK Welche Bedingungen gelten nun für meine PKC? Auch hierzu gibt es eine Erklärung in der MSLT: "Nachfolgend finden Sie drei separate Teile mit Lizenzbedingungen. Nur ein Teil gilt für Sie. Um zu bestimmen, welche Lizenzbedingungen für Sie gelten, überprüfen Sie die Lizenzbezeichnung, die entweder auf Ihrem Product Key, in der Nähe des Produktnamens auf Ihrem Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity oder COA) oder auf der Downloadseite, wenn Sie Ihren Product Key online erworben haben, gedruckt ist. Lautet die Bezeichnung „FPP“, dann gelten die nachfolgenden Retail-Lizenzbedingungen für Sie. Lautet die Bezeichnung „OEM“, dann gelten die nachfolgenden OEM-Lizenzbedingungen für Sie. Lautet die Bezeichnung „MLK“, dann gelten die nachfolgenden Bedingungen des medienlosen Lizenzkits für Sie." Ok werfen wir doch mal einen Blick auf eine klassische PKC. -> http://www.deh-verwertung.de/bilder/produkte/gross/MICROSOFT-OFFICE-2007-PROFESSIONAL-MLK-PKC.jpg Ich erkenne auf der PKC sowohl den Verweis "OEM Software" als auch "(MLK)". Welche Lizenzbedingungen gelten also aus eurer Sicht (und warum)? In der MSLT konnte ich keinen Hinweis auf die 90 Tage Zuweisungsperiode finden. Auch auf der Office PKC ist auf der Rückseite kein Verweis auf die 90 Tage. Auf welches Dokument / welche Quelle geht diese Aussage zurück? Außerdem ist es bemerkenswert, dass Microsoft jegliche PKC Software zum (nachträglichen / separaten ?) Download zur Verfügung stellt. Siehe Office 2007: http://www.microsoft.com/office/downloads/ "Wählen Sie das Produkt aus, für das Sie eine product key erworben haben." Und Office 2010: http://office.microsoft.com/de-de/buy/office-2010-verwenden-der-product-key-card-FX101853163.aspx?CTT=5&origin=HA101847520 Viele Grüße UpgAdv
  11. Es ist durchaus noch möglich Windows 2000 korrekt zu lizenzieren. Entweder über alte FPPs oder, wenn vorhanden, über das Downgrade-Recht aktueller Lizenzen.
  12. Bei diesen Produkten handelt es sich um sog. CAL Packs, die es als 5er oder 20iger Packung gibt. Vorher solltest du dir im Klaren sein, ob du eine Geräte- oder Nutzer-basierte Lizenzierung anstrebst.
  13. Jetzt muss ich doch nochmal einhaken, da in diesem Thread schon häufiger erwähnt wurde, dass man Systembuilder Lizenzen nach der ersten Zuweisung wieder neuzuweisen kann... Systembuilder Lizenzen verhalten sich nach der Zuweisung wie OEM-Lizenzen und sind damit an das Gerät - genauer, an das Motherboard - gebunden. Eine Neuzuweisung eine Windows Lizenz ist lediglich bei den FPP Produkten möglich!
  14. UpgAdv

    Software Assurance

    Ja genau deshalb kam die Frage auf. Selbst im Microsoft VLSC Portal wird dies häufig nicht korrekt abgebildet. So stehen dann sehr viele Lizenzen in der Spalte "nicht bestätigte Menge". Nicht nur die Dienstleister sondern auch der Hersteller weiß dann nicht mehr so recht wie die Sachlage vor fast 10 Jahren war. Im Microsoft Lizenzrecht kann man immer was neues entdecken :-)
  15. UpgAdv

    Software Assurance

    Die Information ist relevant für die Lizenzgrundlagen von Upgrade / SA-Ketten, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Zudem beantwortet es die Frage ob es je eine Möglichkeit gab SA ohne Basislizenz und nicht als Verlängerung zu erwerben. Diese Möglichkeit gab es und damit war Ihre Aussage nicht korrekt, trotzdem danke für die Antwort.
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