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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …


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Hi,

 

aber bei der SA, gekauft im MPSA gilt nur noch:

 

"are elegible for License Mobility through SA"

"License Mobility through SA" im MPSA bedeutet aber nur noch  > "lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers."

 

da ist keine Rede mehr von "Lizenzmobilität innerhalb von Server Farmen" (eigenen).
"was nicht erlaubt ist, ist verboten" siehe auch den Kommentar weiter oben vom Dr. Melzer.
 

Genau diese "Feinheit" meine ich.
ich weiß, es sieht aus, als wenn ich mich da verrenne und Haare spalte,

Aber wenn Lizenzmobilität innerhalb des eigenen Netzwerk durch die SA(via MPSA) nicht mehr erlaubt ist,

Dann haben ne Menge (neuer MPSA-)Kunden ein riesiges Compliance-Problem und ein großes Budget-Problem, oder?

 

VG, Franz

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Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14:

Aus dem März sehe ich als Dokument nur Sector "Commercial" und dort im Dokument steht auf Seite 15:

 

"License Mobility through SA lets you move certain on-premises licenses covered by SA to third party shared servers. All Products that are currently eligible for “License Mobility within Server Farms” as defined in the PUR and covered by SA are eligible for License Mobility through SA."

 

Und wenn ich das jetzt übersetzen müßte, dann würde ich sagen ich hab recht. ;)

 

Aber eventuell schau ich ja nur in das falsche Dokument?

 

Bye

Norbert

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Hi Norbert,

 

Du schaust in das richtige Dokument!

 

Ich glaube, wir sind uns einig, ohne SA keine „Lizenzmobilität durch SA“.

Hat ein Kunde für seinen Server (außer natürlich WIN-SVR) SA gekauft,
hat er "License Mobility through SA“ = „Lizenzmobilität durch SA“ erworben.

Laut alten/aktuellen Produktbestimmungen darf er damit:
1. Innerhalb seiner Server-Farmen verschieben, also „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“.
2. Auf gemeinsam genutzte Server eines anderen verschieben.
(eines anderen = Partner für Lizenzmobilität durch SA, normalerweise ein SPLA-Partner)
https://www.microsoft.com/en-us/licensing/licensing-programs/software-assurance-license-mobility.aspx

 

 

Und nun kommt der neue Regel-Text(etwas von mir vereinfacht) aus dem Lizenzierungshandbuch für den MPSA-Vertrag:

 

a)Mit „Lizenzmobilität durch SA“ können Sie bestimmte Lizenzen mit aktiver SA
auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben.
b)Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen,
    sind zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt

a) ist einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen.
ist wiederum einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen,
    Ja, wenn der Kunde SA hat, ist er zur „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt.

 

Ich lese/interpretiere den Satz sogar so:
Alle Produkte, die derzeit noch für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“
wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen, sind zukünftig nur noch zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt,
…weil der Kunden die SA dann nur noch via MPSA kauft …

 

Konnte ich das jetzt deutlicher machen, was ich da befürchte?

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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a)Mit „Lizenzmobilität durch SA“ können Sie bestimmte Lizenzen mit aktiver SA

auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben.

Da steht, dass "bestimmte Lizenzen" auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschoben werden können. Das war früher ja so ohne weiteres nicht möglich afair. Geht bei Azure und Konsorten auch gar nicht anders mehr inzwischen vermute ich, so dass MS diese "Ergänzung" festzurren mußte.

 

b)Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen,

sind zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt

Wo ist also "Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen" definiert? Wahrscheinlich (ich bin grad zu faul zu suchen) in den PUR, und dort ist dann wahrscheinlich nicht zwingenderweise das Verschieben auf Serverfarmen 3. inkludiert. Also ich bleibe weiterhin bei der Meinung, dass du an der Stelle fehlinterpretierst.

 

Bye

Norbert

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  • 4 Wochen später...

Hi,

 

man kann das MPSA-Lizenzierungshandbuch nun auch auf deutsch runterladen.

 

Quelle: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

 

Sicherlich für viele "Leser" ist das Thema Lizenzmobilität sehr wichtig.

Bis zum Auftauchen dieses MPSA Lizenzensierungshandbuches (LH) galt (lt. PURs) ja für Volumen-Server-Lizenzen (außer WIN-SVR):

Mit SA für die SVR-Lizenz durfte man mit der SVR-Lizenz
1.sowohl auf seinen SVR-Blechen "hin und her hüfpen"
2.als auch über mehrere seiner RZ (90-Tage-Regel beachtend),
3.als auch zu einem erlaubten Dienstleister hüpfen ...

UND !!! Dazu benötigten die ev. zugehörigen CALs keine SA, also nur die SVR-Lizenz.

 

Unter dem MPSA und seinem Lizenzierungshandbuch erlaubt MS für das gleiche Geld nun nur noch das:
1.Verschieben der SVR-Lizenz mit aktiver SA nur noch zu einem erlaubten Dienstleister!
2.Alle relvanten CALs müssen unter SA stehen !

 

Vom Verschieben innerhalb seines eigenen Netzwerkes ist keine Rede mehr,
auch vom Verschieben zw. seinen eigenen RZ ist auch keine Rede mehr.

 

Diese "Anpassungen" sind doch toll, oder?

 

Da ein nachträglicher Zukauf von SA nicht erlaubt ist, muss also bei Bedarf die SVR-/CAL-Lizenz mit SA neu gekauft werden.

 

Kunden die nun im neuen MPSA SVR-Lizenzen mit SA bzw. nur die SVR-SA im MPSA verlängert haben
(im Glauben somit die SVR-Lizenzmobilität im eigenen RZ gekauft zu haben)
sind meiner Meinung nach damit nicht mehr legal unterwegs !
 

Da macht das Ganze doch nun richtig Spaß, oder?

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Definiere doch mal "Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie bestimmte lokale Lizenzen mit...."

 

Wo genau siehst du jetzt, dass das für alle gilt? Offenbar ist doch "bestimmte" eine Einschränkung bzw. Erweiterung hinsichtlich der Verschiebung auf Drittanbieter. Also ich meine du machst hier auch etwas "Panik", denn dass MS das an der Stelle einfach so eindampft glaube ich immer noch nicht so ganz. ;)

 

Bye

Norbert

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Hi,

 

"auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben" benutzt MS für die SVR, die bei gelisteten Dienstleistern stehen.

Umkehrschluß > Hier ist nicht die Rede von SVR, die im eigenen Netzwerk oder eigenen RZ stehen.

Ich will/mag keine Panik erzeugen, aber ich lese halt nur, was da MS schreibt.

Und was nicht geschrieben/erlaubt ist, ist ja auch laut Dr. M. verboten ...
Ich sehe das einfach schwarz/weiß.

 

Freue mich, wenn ich Unrecht hätte!

 

VG, Franz

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Und was nicht geschrieben/erlaubt ist, ist ja auch laut Dr. M. verboten ...

 

Diese juristische Auffassung ist falsch und hat vor deutschen Gerichten keinen Bestand. Dazu muss man kein Jurist sein. Microsoft "lebt" von einer Drohkulisse die sie aufbauen. Da müssen sie nur mal an den Richtigen geraten...

 

Das passt im übrigen zu den meisten Lizenzprüfungen. Da wird immer ein wenig was gefunden, aber in jedem Fall muss der Kunde weniger nachlizenzieren, als er eigentlich gedacht hat. Microsoft kann sehr gut damit leben wenn die meisten Kunden die Lizenzanforderungen zu 80% (gefühlt) erfüllen.

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Hi,

 

Laut Produktbestimmungen, März-2016, Seite-7:
2. Nutzungsrechte des Kunden
Wenn der Kunde seinen Volumenlizenzvertrag einhält, ist er berechtigt, die Software nur wie in den Produktbestimmungen ausdrücklich erlaubt zu verwenden.
Der Kunde benötigt eine Lizenz für jedes Produkt und jede gesondert lizenzierte Funktionalität, das bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird.

 

Die Produktbestimmungen und beim MPSA das Lizenzierungshandbuch sind wohl definitiv rechtsverbindliche Vertragsbestandteile, oder?
Und sittenwidrig sind die Formulierungen auch nicht, also denke ich mal, ein Richter würde sich damit auseinandersetzen,
da ja auch 2 Unterschriftsberechtigte diesen Vertrag gezeichnet und abgeschlossen haben.

 

Zu den erwähnten 80% … ich habe schon sehr viele Audits mitverfolgt.
Nachlizenzierung + „Straf-Aufschlag“ haben in fast allen Fällen den Wert der ursprünglich fehlenden Lizenzen überschritten.

Die 5%-Grenzregel bei Unterlizenzierung war sehr oft Gegenstand einer intensiven Diskussion.

 

Wie gesagt, ich will keine Panik schüren, ich wäre froh, wenn sich dies positiv aufklären lässt.

Ich kann nur hoffen, dass hier einige die Frage Richtung LSP und Microsoft stellen und sehr genau prüfen,
was da an belegbaren/haltbaren Antworten schriftlich zurück kommt …

 

Aber stimmt meine Aussage …

 

VG, Franz
 

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Laut Produktbestimmungen, März-2016, Seite-7:

2. Nutzungsrechte des Kunden

Wenn der Kunde seinen Volumenlizenzvertrag einhält, ist er berechtigt, die Software nur wie in den Produktbestimmungen ausdrücklich erlaubt zu verwenden.

Der Kunde benötigt eine Lizenz für jedes Produkt und jede gesondert lizenzierte Funktionalität, das bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird.

 

Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, ob die Produktbestimmungen juristisch einwandfrei sind.

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