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ISA: Surfverhalten der User überwachen


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Klar, diverse Plugins wie z.B. SurfControl, Websense oder von GFI der WebMonitor, Testversionen sollten kostenlos verfügbar sein.

 

Abgesehen von der Machbarkeit willst Du Dir vor Ausführung vielleicht noch rechtlichen Rat holen. Selbst wenn eine derartige Überwachung ggf. von einem Vorgesetzten angeordnet wird kann es durch aus sein dass Du Dich ganz persönlich strafbar machst. Falls ein Betriebsrat existiert sind solche Massnahmen i.d.R. zustimmungspflichtig. Abgesehen davon ist eine derartige Überwachung aus Gründen der Verhaltenskontrolle / Disziplinierung von Mitarbeitern wenn überhaupt nur unter ganz ganz eng definierten Voraussetzungen möglich.

 

Diese Kiste ist sehr sehr heiss!

 

Gruss

Markus

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Hallo,

 

das Wort surfverhalten war vielleicht übertrieben. Falls jemand während der Arbeit auf xxx Seiten surft, dann möchte der Admin. mind. erkennen können, wer auf die Seiten zugreift. Ob er ihn direkt anspricht oder was er daraus macht, ist die Frage. Sicherlich habt ihr Recht, dass das Rechtlich nicht ein einfaches Thema ist. Der Admin meint, die USer haben etwas unterschrieben, worin sie unterrichtet wurden keien XXX-, Spiele-,... -Seiten zu besuchen, dass dies überwacht wird und die User damit einverstanden sind. Da gebe ich dem Admin recht, dass er das zumindest protokolliert haben möchte.

 

Gruß, Maho

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Hallo,

 

das Wort surfverhalten war vielleicht übertrieben. Falls jemand während der Arbeit auf xxx Seiten surft, dann möchte der Admin. mind. erkennen können, wer auf die Seiten zugreift. Ob er ihn direkt anspricht oder was er daraus macht, ist die Frage. Sicherlich habt ihr Recht, dass das Rechtlich nicht ein einfaches Thema ist. Der Admin meint, die USer haben etwas unterschrieben, worin sie unterrichtet wurden keien XXX-, Spiele-,... -Seiten zu besuchen, dass dies überwacht wird und die User damit einverstanden sind. Da gebe ich dem Admin recht, dass er das zumindest protokolliert haben möchte.

 

Gruß, Maho

 

Also Regelungen was das "Surfverhalten" betrifft ua. das aufrufen von bestimmten Seiten mir Pornografischem inhalt kann auch nicht ohne weiteres überwacht werden bzw. disziplinierungen von dem Mitarbeiter nach sich ziehen.

Dazu muss eine Internetrichtlinie herausgegeben werden welche jeder zu Unterchreiben hat. Natürlich unterliegt es noch den üblichen instanzen wie Betriebsrat, Vorstand, etc.

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Und wenn es eine Richtlinie gibt impliziert dass noch immer nicht, dass überwacht werden darf. Eine Überwachung ist im Prinzip nur zulässig wenn jegliche nicht-dienstliche Internetnutzung untersagt ist. Ausserdem kann temporär protokolliert werden um z.B. technische Probleme zu losen, dann muss die Auswertung der Logs problembezogen erfolgen und die Logs sind zu löschen wenn das Problem gefixt ist. Bei einer generellen Überwachung hat man imer die Probleme dass auch die gestattete Internetnutzung protokolliert wird und dass auch Mitarbeiter überwacht werden die kein "Fehlverhalten" an den Tag legen.

 

Bei diesen Überwachungsbegehren von Administratoren oder Arbeitgebern wird fast immer umgekehrt ein Schuh draus: Sorgt durch entsprechende Filter dafür dass unerwünschter Content garnicht aufgerufen werden kann und alle Beteiligten sind glücklich. Gute Filter wie z.B. Websense können ohne Logging-Komponenten installiert werden so dass der Arbeitgeber sich drauf verlassen kann dass die definierten Inhalte geblockt werden und dass er kein Datenschutzproblem bekommt und die Mitarbeiter können im Rahmen des explizit Erlaubten "unbeobachtet" im Web surfen.

 

Gruss

Markus

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Gast
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