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Rechte unter W2k Server


ct78
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Hallo!

Mein Problem dürfte für euch erfahrene Administratoren kein Problem sein. Und zwar habe ich folgendes:

 

Ich habe einen W2k Server mit einer 2. HDD.Die Platte habe ich für "jeden" freigegeben als Server_Daten. Jetzt habe ich aber folgende Ordnerstruktur angelegt:

 

user

-> User1

-> User2

-> User3

-> User4

-> Privat

-> User1

-> User2

-> User3

-> User4

Sinn des ganzen ist, das es einen Bereich für die User gibt, auf den jeder Zugriff hat (Wie User: User1, User2 usw.) Allerdings soll unter dem Privat Verzeichnis nur der jeweilige Benutzer Zugriff bekommen (halt sein eigener "privater" Bereich wo nur er drauf kann). Wie muß ich denn jetzt die Rechte vergeben? Das wird doch über die Sicherheitseinstellung gemacht oder? Wo muß ich dieses Filter für die vererbten Rechte setzen? Ich möchte das halt so haben, das wenn ein User z.B. User1 auf Privat klickt, er auch nur seinen Ordner sieht und alle anderen nicht. Wäre echt super wenn Ihr mir da helfen könntet. Im vorraus schon vielen Dank!!

 

 

P.S: Übrigens der Tip mit dem DNS und dem langsamen Anmelden an der Domäne war super!! Hat mir echt geholfen

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Vorschlag:

Home-LW für jeden User einrichten !

 

Ordner "Home" erstellen mit lese/schreib-recht für dom-benutzer

Als Variable im AD-Profil dann \\Servername\Freigabename\%Username% eintragen

Beim anmelden bekommt er dann das LW zugewiesen (nimm H als Buchstaben)

Einen öffentlcihen Bereich würde ich als Mapping per login-script machen, also einnen Laufwerksbuchstaben für alle gleich ,z.b.,auf den Ordner Public zugriff für alle in der Domäne

Die Freigabe fürs Home LW kann man mit einer "versteckten freigabe" realisieren, dann sieht die auch keiner sonst im netz.

Der User hat auf seine HomeLaufwerke expliziete Rechte !!

 

Ach ja, falls ich da was falsch verstanmden habe hier nun der 2. teil

 

Wenn es um eine rechtevergabe auf dem lokalen rechner geht, dann wird das über die ntfs rechte an der kiste realisiert.D.H.:

 

Vererbung rausschmeißen und für jeden ordner die rechte einzeln vergeben.

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