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Hinweis: Gelten die PURs nun als lizenzrechtliche Basis … ja oder nein?


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Hi,
gelten die PURs nun als lizenzrechtliche Basis … ja oder nein?

 

Wer die Lizenzverwaltung verantwortet, hat ein Problem.
Wer sauber und auditsicher lizenzieren will, vertraut oft lieber einer gedruckten Version des zum Kaufzeitpunkt geltenden PURs.

Aber schon in der Online-Kopfzeile steht leider:
Diese Website befindet sich im Aufbau und ist nur für die Vorschau bestimmt.
Alle aktuellen Lizenzdokumente finden Sie auf der Such-Website für die
Produktlizenzierung.

Ich sage mal > „Vorschau“ ist für mich nicht lizenzrechtlich bindend !

 

> Leider führt dieser o.g. Link genau wieder auf die gleiche Seite ….Kreisverkehr.

Aktuelle Online-PURs >

 

Quelle: https://www.microsoft.com/licensing/terms/de-DE/productoffering/Microsoft365/MCA

 


Microsoft 365 Business Basic/Standard/Premium-Nutzungsrechte 

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr als 300 Nutzer-Abonnementlizenzen abzuschließen.

Aber in der Druckversion steht  diese  „300er Begrenzung“  für  nur diese Produkte:

 

Seite-106 > Microsoft 365 Apps for Business

Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr als 300 Nutzer-Abonnementlizenzen abzuschließen.

Seite-124 > Windows 365 Business-Maximale Lizenzmenge

Der Kunde darf nicht mehr als 300 Lizenzen für Windows 365 Business/Windows 365 Business mit Windows-Hybridvorteil erwerben.

d.h.:
in der Druckversion gibt es somit keine „300er Begrenzung“  mehr für
Microsoft 365 Business Basic/Standard/Premium

 

Frage:
Welche Version ist nun lizenzrechtlich verbindlich, die Online- oder die Druckversion???

 

Es sieht so aus, dass Microsoft für die Online-Version eine andere Quell-DB heranzieht als für die Druck-Version….
Mir ist das auch erst bei einer beauftragten Lizenz-Analyse für einen Kunden aufgefallen …
Microsoft bezieht leider keine Stellung dazu.
Für den Kunden eine teure Falle !

 

Viele Grüße,
Franz

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hi,

das kann möglich sein.

 

Seit langem läuft bei Microsoft im Lizenzrecht einiges schief. Liegt aber wohl auch daran, dass es bei MS zu viele "talentfreie MA" gibt, die in dem wichtigen Thema mitmischen.
Beim Audit durch die Wirtschaftsprüfer kommt es darauf an, ob die dann den Durchblick haben. Lizenzrecht-Erfahrung ist da das wichtigste und da mangelt es bei einigen.

 

Aber am Ende wieder die Frage:
Wie verbindlich sind die PURs noch? Insbesondere...welche Version zählt ? Online oder Druckversion ...

 

Vertragsparteien sind der Kunde(Lizenz-Nutzer) und Microsoft-Irland (Lizenz-Geber). Microsoft-Deutschland ist da außen vor.
Bei kniffligen Lizenzierungssituationen muss der Kunde im Audit-Fall auf eine klärende, schriftliche Kommunikation mit MS-irland bestehen.

Hier geht es oft um eine menge Geld (Nachlizenzierungsfall).

 

Da sind Beraterkosten dagegen "peanuts".

 

VG, Franz

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