Hefty79 1 Geschrieben 9. Juli 2013 Melden Geschrieben 9. Juli 2013 Hallo, ich habe in einem anderen Beitrag folgendes gelesen: Zitat: "Bitte berücksichtigen, dass Cluster (auch Virtualisierungscluster) heute immer verbreiteter sind/werden. Und Exchange 2013 besitzt ohne SA keine Lizenzmobilität. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass auch kmu bei Verwendung eines Hyper-V Clusters dann bei 2-Nodes auf einmal zweimal Exchangeserverlizenz benötigen" Nun Frage ich mich, ob das wirklich so richtig ist? Oder bekommt man dadurch nicht etwa 2 Lizenzen ohne Lizenzmobilität. Bei der Verwendung von Hyper-V würde der Exchange nach Ausfall des Knoten 1 ja automatisch auf den Knoten 2 übertragen. D.h. der Lizenzschlüssel, der in der virtuellen Maschine hinterlegt ist, ist damit auf Knoten 2 gewandert. Sofern der Lizenzschlüssel mit der Lizenz gleichzusetzen wäre, wäre genau das ja eigentlich nicht erlaubt außer aller 90 Tage. Oder reicht die formale Zuweisung Lizenz1 = Knoten 1 / Lizenz 2 = Knoten 2 und welcher Lizenzkey dann auf welchem Knoten ist, ist egal. Danke für Antworten.
NorbertFe 2.283 Geschrieben 9. Juli 2013 Melden Geschrieben 9. Juli 2013 Zitat: "Bitte berücksichtigen, dass Cluster (auch Virtualisierungscluster) heute immer verbreiteter sind/werden. Und Exchange 2013 besitzt ohne SA keine Lizenzmobilität. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass auch kmu bei Verwendung eines Hyper-V Clusters dann bei 2-Nodes auf einmal zweimal Exchangeserverlizenz benötigen" Korrekt. Nun Frage ich mich, ob das wirklich so richtig ist? Oder bekommt man dadurch nicht etwa 2 Lizenzen ohne Lizenzmobilität. Nein, mit SA hast du weiterhin genau EINE Lizenz die du installieren und einsetzen darfst. Halt mit dem Benefit, dass du sie beliebig oft und auf beliebig viele Virtualisierungshots schieben darfst. Du darfst natürlich weiterhin nur EINEN Exchangeserver installieren und betreiben (mit dieser EINEN Lizenz). Bei der Verwendung von Hyper-V würde der Exchange nach Ausfall des Knoten 1 ja automatisch auf den Knoten 2 übertragen. Bspw. aber auch du wärst ja jederzeit in der Lage per Livemigration den Exchangeserver zu migrieren. D.h. der Lizenzschlüssel, der in der virtuellen Maschine hinterlegt ist, ist damit auf Knoten 2 gewandert. Sofern der Lizenzschlüssel mit der Lizenz gleichzusetzen wäre, wäre genau das ja eigentlich nicht erlaubt außer aller 90 Tage. Korrekt. Und? Oder reicht die formale Zuweisung Lizenz1 = Knoten 1 / Lizenz 2 = Knoten 2 und welcher Lizenzkey dann auf welchem Knoten ist, ist egal. Wenn du keine SA besitzt, sondern 2 Exchangeserverlizenzen kaufen mußtest, dann reicht die formale Zuweisung aus. Der Key ist egal. Bye Norbert PS: Spiel das Spielchen mal mit 5 Hyper-V Hosts im Cluster und einer 3 Knoten DAG plus redundanter CAS Struktur, und rechne dann mal SA gegen Anzahl benötigter Exchangeserverlizenzen. ;)
Hefty79 1 Geschrieben 9. Juli 2013 Autor Melden Geschrieben 9. Juli 2013 Danke. Wenn ich den Exchange unter SA setzte, muss ich dann zwangsläufig auch die User CALs unter SA setzen?
NorbertFe 2.283 Geschrieben 9. Juli 2013 Melden Geschrieben 9. Juli 2013 Nein, es sei denn du nutzt nicht deine eigenen Server. Da gabs neulich so einen Thread zu diesem Thema. Siehe hier: http://www.mcseboard.de/topic/193867-lizenzmobilität-von-diversen-servern-auf-gemeinsamen-servern-eines-dritten/ Aber grundsätzlich halte ich die Verwendung von SA bei Exchange für sinnvoll. Denn dann geht die Migration auf eine aktuellere Version budgettechnisch ganz schnell. ;) Bye Norbert
lizenzdoc 239 Geschrieben 10. Juli 2013 Melden Geschrieben 10. Juli 2013 Moin, kleine Anmerkung: Bei 2010/2013 und der Nutzung von Journal/Archiv kommt man schnell in den Bereich, das dies nur mit Office-Pro-Plus aus einem Volumenvertrag funktioniert ... Da haben schon einige "geflucht". (Leider steht dies in keiner PUR/ProductList, nur in einem "kleinen Exchange-Server-Marketing-PDF") VG,Franz
NorbertFe 2.283 Geschrieben 10. Juli 2013 Melden Geschrieben 10. Juli 2013 Ehrlich gesagt, steht das in den Exchange KB Artikeln. ;) Ist also für jemanden der sich technisch mit dem Thema befassen muß automatisch bekannt.
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