NorbertFe 2.283 Geschrieben 30. Oktober 2012 Melden Geschrieben 30. Oktober 2012 Genau das lese ich aber so. Und alles andere würde bei einer SA für das Client OS auch wenig Sinn ergeben (nicht, dass das bei MS Lizenzierungen ein Grund wären...). Ab 1. Juli 2010 werden die Software Assurance Services für den Windows-Client um Zugriffrechte auf ein virtuelles Windows Desktop-Betriebssystem erweitert.Unternehmen, die den Windows-Client unter Software Assurance lizenziert haben, können somit auf ein virtuelles Desktop-Betriebssystem zugreifen, ohne dass eine zusätzliche Lizenz für das virtuelle Windows Desktop-Betriebssystem erforderlich wird. Steht im geposteten Link gleich unter Punkt 1. ;) Bye Norbert
Dr.Melzer 191 Geschrieben 30. Oktober 2012 Melden Geschrieben 30. Oktober 2012 Die Formuierung hat IMHO nichts mit dem Virtualisierungshost zu tun, sondern mit dem zugreifenden Gerät. Si besagt dass du, wenn du ein Gerät hast auf dem Windows Lizenziert ist, das virtualisierte Windows nutzen darfst, ohne dafür eine zusätzliche Windows Lizenz erwerben zu müssen. Der Virtualisierungshost ist darin nicht berücksichtigt.
NorbertFe 2.283 Geschrieben 30. Oktober 2012 Melden Geschrieben 30. Oktober 2012 Korrekt, aber darum ging's hier nie. Ganz vorn im Threads ist vom hyper-Host die rede. Aber dass damit der Client gemeint sein könnte ist schon um die Ecke gedacht und selbst wenn, wäre es nicht verboten.
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