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Restoreumgebung lizenzieren


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Guten Morgen,

 

iwir haben vor eine Restoreumgebung aufzubauen. Da wir viele Windows Server haben, wollte ich mal Fragen, wie dies in einer solchen Umgebung abläuft. (Select Vertrag)

 

Falls noch wichtige Informationen fehlen, bitte Bescheid geben.

 

Edit:

Wir haben aktuell physische und virtuelle Server (geht erst mal nur um Windows), die mit Legato gesichert werden. Um nun Restoretests zu fahren, (fragt bitte nicht warum jetzt erst), muss man natürlich zum Teil Server auf neue Hardware bzw. in eine seprate virtuelle Umgebung zurücksichern.

Nun kam die Frage auf, ob man für diese Testumgebung bzw. Tests, produktive Systeme sind nach wie vor aktiv, Lizenzen benötigt, oder ob dies als "Test" oder ähnliches deklariert wird?

 

Vielen Dank.

 

Grüße

 

Rolf

bearbeitet von RolfW
Ergänzung der Informationen
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In erster Linie geht es mal um die folgende:

 

Physisch:

2 x DC Windows 2008 R2 Standard Edition

2 x Exchange Server Cluster Windows 2003 R2 Enterprise (x86)

2 x Fileserver Cluster Windows 2003 R2 Enterprise (x86)

2 x SQL Server (Database Mirror / Prozessor Lizenz) Windows 2008 R2 Enterprise Edition

 

Virtuell:

Mehrere:

- Windows 2003 Standard Edition (x86/x64)

- Windows 2008 (x86) Standard Edition

- Windows 2008 R2 Standard Edition

 

Die Funktionen der virtuellen sind unterschiedliche, wie WSUS, Proxy, FTPS, Radius, Gateways, 3rd Party Software, etc. .

Dort werden nur die wichtigen Systeme zu Testzwecken recovert. (Proxy, Gateways)

 

Grüße

 

Rolf

 

P.S.: Entschuldige die fehlenden Infos, aber bin noch neu in diesem Gebiet.

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Ok schon besser...

 

Grundsätzlich gilt dass du für jedes gerät auf dem du Windows Server ausführst eine eigene Lizenz benötigst.

 

dazu steht in den Produktnutzungsrechten folgendes:

 

Rechte zur Installation und Nutzung

 

ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT

 

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

 

LIZENZIERTES GERÄT

 

Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung“ weiter unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.

 

So weit so gut. Dann ist die Frage was in dem Abschnitt "speicherung" dazu steht die Software auf anderen geräten zu nutzen:

 

SPEICHER

 

Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation der Software auf einem beliebigen anderen Gerät zu verwenden, dem eine Lizenz zugewiesen wurde.

 

Das bedeutet dass du für jedes Gerät auf dem du deine Backups recoverst eigene Windows Server Lizenzen benötigst.

 

Wenn ihr eure Lizenzen unter SA habt könnte noch die regel für "Cold Desaster" greifen.

 

Hier der entsprechende Passus aus den Produktnutzungsrechten:

 

Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster

 

Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist. Die Lizenzbestimmungen für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen.

 

• Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen.

 

• Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden.

 

• Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.

 

• Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.

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Da wir SA haben, greift dann das "Cold Desaster" Produktnutzungsrecht, richtig?

 

Ja. Nach meiner Auffassung fällt das was ihr macht unter: vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist was durch die cold desaster Option der SA abgedeckt ist.

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