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CAL- Nutzung von Unternehmenszentrale


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Hallo zusammen,

 

wir haben verschiedene Standorte in der EU. Alle App-Server, sowie File- und Exchange-Server befinden sich in einem EU-Nachbarland, also zentralisiert. Jeder externe Standort besitzt nur einen DC. Die Client-OS und Office sind allerdings von den dezentralen Niederlassungen erworben und werden von diesen auch verwaltet. Die vorhandene Anzahl aller Lizenzen entsprechen dem tatsächlichen Bedarf.

 

Meine Frage:

Ist es OK, das die Zentrale alle CALS besitzt und die entsprechende Anzahl von CALs (TS, APP, Exchange etc,) den Niederlassungen zur Verfügung stellt?

Danke im Voraus!:)

bearbeitet von BetaTom
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Hallo BetaTom,

Wenn alle Standort mehrheitlich dem Unternehmen gehören, dann sieht das sogar lobendswert "sauber" aus. :)

In ein Unternehmen darf jeder für jeden kaufen und es heißt, der der den Server verwaltet, ist auch für die Lizensierung der Zugriffe (CALs) verantwortlich. Soweit paßt das dann ja auch.

Die TerminalDienst-Nutzung klingt so, dass die Office wohl auf dem TS genutzt werden, hier müssten Office aus Volumenverträgen (OPEN /SELECT oder EA) genutzt werden, die dies erlauben, keine OEM´s, denn das ist laut EULA nicht erlaubt !

Je nach eurer Unternehmensgröße wäre ev. OPEN-Value-, ein Select- oder auch EA-Vertrag angezeigt.

VG und ein angenehmes WE...aus Oberhachingen/Norwegen :)

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Hi Lizenzdoc,

 

besten Dank für deine Antwort. Office 2007 ist auf den PCs und auch Notebooks installiert. Lizenziert als Open Lizenz ohne SA. Ebenso, da hast du sehr recht, haben wir für 60% unserer User Office ebenso auf TS-Server laufen. OEM Versione gibt es bei uns nicht, alles ist über Open Value, Open und Select (Neu) Verträge lizenziert. Ich fragte deswegen, weil MS eine Lizenüberprüfung bei uns machen will (mit KPMG) alles ersteinmal als "Fragebogen" auszufüllen..

 

Nochmals Danke aus Süddeutschland, schönes Wochenende

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Um die hervorragenden Ausführungen vom Lizenzdoc etwas zu erweitern:

 

Die CALs muss derjenige bereitstellen der auch den Server lizenziert hat, egal wer auf den Server zugreift.

 

Hier der relavante Auszug aus den Produktnutzungsrechten dazu:

 

III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.

 

a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

 

• Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

Relevant ist der Teil: "Sie sind verpflichtet". Mit "Sie" ist der Vertragsnehmer des Lizenzvertrages angesprochen.

 

Bei den zugriffen ist dann auch egal wer zugreift (Mitarbeiter, externe, vollkommen fremde udn unbekannte), wichtig ist nur dass der Lizenznehmer des Server ausreichend CALs lizenziert hat.

 

Sind die Lizenzen für die Applikationen auf die auf dem TS genutzt werde auch von der zentrale lizenziert?

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Hallo Dr. Melzer,

 

die Office 2007 Lizenzen sind von der zentralen IT angeschafft worden. Es gibt diese auch in ausreichender Anzahl (also Grün). Allerdings wurde durch eine Umstrukturierung des Unternehmens die Office Lizenzen an uns in Deutschland überschrieben. Somit haben wir Office 2007 und OS XP und Windows 7 in D selbst "Lizenziert". Auch hier ist alles super Grün. Deutsche User greifen natürlich auch auf den TS-Server in dem anderen EU Land zu. Das Unternehmen als Ganzes ist aber immer noch unter einem Eigentümer, wenn auch nun ein Anderer, der Unternehmensnamen hat sich aber nie geändert.

 

Danke für eine Antwort

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Der Unternehmensname ist jetzt weniger relevant für die richtige Lizenzierung. ;)

 

Ich habe aus folgendem Grund gefragt:

 

Die Lizenzen dürfen nur von demjenigen genutzt werden der sie lizenziert hat. Das heisst wen Unternehmen "A" eine Office Lizenz gekauft hat darf sie auch nur von unternehmen "A" genutzt werden und nicht von unternehmen "B".

 

Ausnahme sind so genannte "verbundene Unternehmen". Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der MS Lizenzverträge, ist ein Unternehmen an dem der Lizenznehmer MEHR als 50% Anteile hält.

Hintergrund ist schlicht und ergreifend dass nur dann der Lizenznehmer die rechtliche gewalt über das verbundene Unternehmen hat dass der vom lizenznehmer unterzeichnete vertrag auch für das verbundene Unternehmen gilt.

 

Hier die relevante Formulierung aus dem Lizenzvertrag:

 

“Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören

(Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition

bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%)

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Hallo Dr.,

 

oh danke für Ihre schnelle Antwort. Sorry, ich wollte nur aufzeigen wie das Unternehmen momentan zusammengesetzt ist. Wir in D sind ein Tochterunternehmen und sind "Eigentum" der EU-Zentrale unseres Unternehmens.

 

Das Lizenthema ist schon ein schwieriges, zumal die meisten GFs sich nicht wirklich dafür interessieren.

 

So wie Ihr mir das freudlicherweise sehr nachvollziehbar dargestellt habt, schaut es somit eigentlich gut aus, da muss ich mir vermutlich keine Sorgen machen.

 

Herzlichen Dank.

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lieben Danke für Eure/deine Hilfe. Die Prüfung ist in knapp 4 Wochen. Am Montag fahre ich in die Zentrale und prüfe das mit dem IT-Gesamtleiter nochmals. Lizenzzählung.

 

Ich werde euch sehr gerne Berichten. Es kann sein, das ich noch ein paar Fragen im laufe der nächsten Woche habe. Ich danke euch schonmals im Voraus! Toll das es solche Menschen wie euch gibt . Das hilft wirklich sehr! Weiter so. Evtl. kann ich ja auch mal etwas für diese Gemeinschaft tun.

 

Besten Gruß!

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Wir helfen gerne, dafür wurde unsere Community vor vielen jahren gegründet.

 

Wenn du etwas für uns tun willst komm wieder hier her und helfe auch anderen mit deinem Wissen und nebenher wirst du auch Antworten auf fast alle deiner fragen rund um die IT finden.

 

Und wenn du noch Fragen zu euren Lizenzen hast immer nur her damit. :)

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