Jump to content

External Connector Lizenzen für Server 2008 R2


cschra
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

 

ich habe eine Frage zu den external Connector Lizenzen die für den Windows Server 2008 R2 erhältlich sind. Im Prinzip geht es um die zwei folgenden Produkte aus dem OPEN Value Programm:

 

- Windows Server External Connector (Win Svr ExtConn)

- Windows Remote Desktop Services External Connector (Win Rmt Dsktp Svcs Ext Conn)

 

Mein Gedanke ist jetzt folgender: Ich kaufe einen Windows Server 2008 R2 System Builder und statte diesen mit den beiden Lizenzen aus. Jetzt können aus fremden Unternehmen beliebig viele Mitarbeiter auf diesen Server mittels Remotedesktop connecten. Ich selber darf nur zwei mal Administrativ drauf. Ist dieser Gedanke falsch oder richtig?

 

Grüße

Link zu diesem Kommentar

Mein Gedanke ist jetzt folgender: Ich kaufe einen Windows Server 2008 R2 System Builder und statte diesen mit den beiden Lizenzen aus. Jetzt können aus fremden Unternehmen beliebig viele Mitarbeiter auf diesen Server mittels Remotedesktop connecten.

 

Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein.

 

Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat.

 

Ich selber darf nur zwei mal Administrativ drauf.

 

 

Das kommt darauf an was du genau vor hast.

 

Erzähl doch bitte mal wie dein komplettes Konzept aussieht und was damit geplant ist.

 

Nur wenn wir alle Informationen haben können wir kompetent helfen.

 

Ein nur kleiner Blick auf ein Detail ist für eine vernünftige Aussage zu wenig.

Link zu diesem Kommentar
Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein.

 

Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat.

 

Nein, ist ein Kunde, der meine Software ausführt. Er bezahlt nur Geld an mich, dass er das darf.

 

Das kommt darauf an was du genau vor hast.

 

Erzähl doch bitte mal wie dein komplettes Konzept aussieht und was damit geplant ist.

 

Nur wenn wir alle Informationen haben können wir kompetent helfen.

 

Ein nur kleiner Blick auf ein Detail ist für eine vernünftige Aussage zu wenig.

 

Ich will nur drauf wenn der Kunde ein Problem mit meiner Software hat.

 

Ja das Konzept ist relativ einfach. Der Server läuft bei mir in einem Rechenzentrum und führt meine Software aus. Diese stelle ich dem Kunden per RDS zur Verfügung. Er führt sie aus und wenns Probleme gibt helfe ich ihm per Remote und Telefon. Mehr passiert nicht auf dem Server.

 

Die Software von mir ist eine einfache Verwaltungssoftware mit angeschlossener MySQL Datenbank.

 

Achso, was vielleicht doch noch Interessant ist: Es sollen auf einem Server "nur" 100 Kunden arbeiten und es soll auch mehrere Server irgendwann geben.

bearbeitet von cschra
Noch was eingefallen...
Link zu diesem Kommentar
Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein.

 

Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat.

 

Ist in dem Falle nicht der Begriff Erfüllungsgehilfen aus dem Zusammenhang gerissen?

 

Der Absatz in den Purs lautet: "... „Externe Nutzer“ bedeutet*Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii)*Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind..."

 

Gerade beim Beispiel einer Versicherungsgesellschaft sind die Versicherungsvertreter zwar Erfüllungsgehilfen aber nicht vor Ort. Somit trifft doch der Punkt gar nicht auf diese zu. Oft haben besagte Vertreter nichteinmal einen richtigen Vertrag mit der Versicherung und fallen somit auch nicht unter den Punkt Vertragspartner. In dem Falle wären Sie "externe Nutzer"

Link zu diesem Kommentar
Ja, genau. So soll es dann mal aussehen.

 

Dann ist das was du da vor hast das anbieten gehosteter Services und das darfst du mit den normalen Lizenzen nicht machen, da bei diesen eine Vermietung oder Verpachtung ausgeschlossen ist..

 

Hier musst du einen speziellen Vertrag (Service Provider Licens Agreement) mit MS abschliessen der das erlaubt. Preislich kommst du auf dasselbe raus nur hast du dann die Rechte mit dabei die du brauchst.

 

@Mr. Anonymous:

 

Letzte Aufforderung zuerst den Thread zu lesen und nur dann etwas zu schreiben wenn du etwas zielführendes beitragen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Letzte Aufforderung zuerst den Thread zu lesen und nur dann etwas zu schreiben wenn du etwas zielführendes beitragen kannst.

 

Was soll das? Das ist hier doch ein Forum was bedeutet das Probleme zur Diskussion gestellt werden und dazu Gedanken, Meinungen und Erfahrungen abgegeben werden können.

Du scheinst das hier wohl als deine eigene Sprechstunde zu betrachten.

 

Im oben genannten Falle machst du eine Aussage die Meiner Meinung nach einfach nicht stimmt. Wenn du das anders Siehst korrigiere Sie und begründe es vernünftig, aber Sprüche wie "Letzte Aufforderung" kannste lassen.

Link zu diesem Kommentar

Hallo!

 

Aha, okay. Also ein ganz anderes Lizenzprogramm. Das gibt es aber nicht bei "meinem" Distri, schließt man da direkt einen Vertrag mit Microsoft. Also ohne "Zwischenhändler" sag ich mal. Oder gibt es da spezielle Händler?

 

Grüße

 

//Edit: Ah wenn man mal 2 Minuten sucht findet man auch diese Seite: http://www.microsoft.com/germany/serviceprovider/spl.mspx

Allerdings ist die Seite etwas langsam und unübersichtlich

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...