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Mr. Anonymous

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  1. Inzwischen habe ich es ja verstanden. Mir ging es am Ende einfach nur um Dr. Melzers Bemerkungen die einfach nur "Panne" sind. Problem ist auch das die Antworten hier nie eindeutig sind. Siehe: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/fragen-lizenz-profis-oem-reimaging-155345.html erst wird gesagt es geht gar nicht. OEM Lizenzen zu reimagen. Weiter unten geht es dann doch wenn die Version, Sprache etc. genau die gleiche ist. NUn auch egal.... Thmea ist durch ... Dr. Melzer darf den Thrat schließen wie er es gerne macht mit Threats wo Ihm die Beträge nicht passen.
  2. WAS ich NICHT verstanden habe stand doch da, denke lesen solltest du können. Wie die meinsten deiner Beispiele hier im Forum ist auch der mit der S-Bahn völlig daneben. Ich dem Falle wäre das SBahn Ticket die Lizenz, welche ich durchaus habe. Mal durchatmen und ein angebrachtes Beispiel suchen hilft da vermutlich. Und deine letzten Sätze gehen wohl mal gar nicht. Standarduser werde hier ermahnt bezüglich dem Ton der hier angeschlagen wird, ein Herr DR. Melzer darf sich das anscheinend erlauben. Um Fehler zu vermeiden Frage ich ja hier an. Somit wird am Ende niemand irgendwo "auffiegen". Und das ein "Normal-User" ein etwas anderes Verständnis von MS Lizenzmangement hat als jemand der von denen bezahlt wird sollte auch klar sein.
  3. Hallo Dr. Melzer... es bedeutet also auch wenn es rein technisch umsetzbar ist (z.B. wenn das Image erstellt werden würde ohne Windows 7 zu aktivieren und man aktiviert es im nachhinein mit dem Key auf der Unterseite des Netbooks) wäre es lizenzrechtlich mit OEM Lizenzen auf keinen Fall umsetzbar? Mache ich aber nicht auch etwas ähnliches wenn ich im Unternehmen PC`s mit BS OEM Lizenzen kaufe und diese mit einem VLK Image? Laut meinem Verständnis wäre es das gleiche jedoch nur technisch anders umgesetzt?
  4. Hallo Zahni.... das werd ich mal prüfen, aber selbst wenn die EULA das reimagingrecht einräumen würde könnte man es doch gar nicht umsetzen oder? Alle Rechner würden doch dann mit dem gleichen OEMKey ausgestattet sein? Also wäre das Recht dann eher Theoretischer Natur ...
  5. Hi ... ich habe folgende Frage: Wir haben eine Bestimmte Anzahl an Netbooks gekauft. Alle mit Windows 7 OEM Lizenzen ausgestattet. Die Netbooks sollen alle Identisch eingerichtet werden (gleiches Hintergrundbild etc.) und dann als eine Art Werbegeschenk an Kunden verschenkt werden. Nun sind Kollegen auf die Idee gekommen einfach ein Image von einem Netbook zu erstellen (Acronis) und Dieses auf alle Netbooks zu spielen. Ist meine Vermutung richtig das dies mit OEM Lizenzen nicht möglich ist? Die Gültigkeitsprüfung, zum Beispiel bei einem Windowsupdate, schlägt doch dann fehl oder? Eine Volumenlizenz von Windows 7 in einem bestehenden Open Lisence Vertrag zu kaufen und dann alle mit einem VLK zu instalillieren geht auch nicht da die Netbooks ja nicht in unserer Firma bleiben. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit? Oder bleibt nur fleißige Handarbeit?
  6. Das ist einen SEHR gute Nachricht, Danke für die Info ....
  7. Puhhhh .. Jetzt Fällt mir echt nen Stein vom Herzen .... Ich habe natürlich alles übergeben bekommen außer den besagten Zettel ;-) Vielen Dank für die Info...
  8. Hallo ... vor einger Zeit haben Mitarbeiter meiner Firma die Möglichkeit bekommen (und auch wahr genommen) bei einer Launch Veranstalltung von MS teilzunehmen. In der Teilnehmergebühr von ein paar 100 Euro war auch einge graue Boy enthalten die jeder Teilnehmer ausgehändigt bekommen hat. Auf der Box steht: ready.for.take.off Software Kit - Launch 2008 Inhalt: Windows Server 2008 Visual Studio 2008 Standard Ed. Visual Studio Team Suite 2008 SQL Server 2008 Alles Samt mit Datenträger und LizenzKey auf der Rückseite der Hülle. Nun meine Frage: Über den Lizenzkey klebt ein Aufkleber auf welchem steht: "Software ohne Lizenz - Sie dürfen diese Software erst erwerben wenn Sie hierfür eine Seperate Lizenz von MS erworben haben." Kann mir einer sagen wie das zu verstehen ist. Ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch. Ich dachte in dem Falle ist der Datenträger + LizenzKey = die verwendbare Lizenz??
  9. Die Lizenzen sind alle in teilweise verschiedenen Open License Verträgen gekauft.
  10. Hallo... ich habe folgende Frage. In meinem Unternehmen wurden Anhand von Rechnungen, Datenträger etc. im Firmeninternen Lizenzmanagement eine bestimmte Anzahl MS Visual Studio 2005 Lizenzen erfasst. Nun habe ich dieses vor einiger Zeit übernommen und die erfassten Lizenzen mit der Lizenzübersicht im Volume Licensing Service Center vom MS abgeglichen. Es fiel mir dabei auf das im Volume Licensing Service Center 2 Lizenzen mehr für mein Unternehmen erfasst sind. Ich konnte keine passenden Rechungen oder Datenträger mehr dazu finden. Nun zur eigentlichen Frage: Gilt die eingetragene Lizenz im Volume Licensing Service Center als Lizennachweis?
  11. HI Tudeski, eine ähnliche Anfrage habe ich vor kurzem auch hier gestellt. Beide deiner genannten Aussagen stimmen. Jedoch ich würde mich für die erste entscheiden. Die ist Billiger ;-) Es sei denn du benötigst die SA für jedes System (z.B. wenn du zum Bespiel Windows 7 Ultimate nutzen willst)
  12. Was soll das? Das ist hier doch ein Forum was bedeutet das Probleme zur Diskussion gestellt werden und dazu Gedanken, Meinungen und Erfahrungen abgegeben werden können. Du scheinst das hier wohl als deine eigene Sprechstunde zu betrachten. Im oben genannten Falle machst du eine Aussage die Meiner Meinung nach einfach nicht stimmt. Wenn du das anders Siehst korrigiere Sie und begründe es vernünftig, aber Sprüche wie "Letzte Aufforderung" kannste lassen.
  13. Ist in dem Falle nicht der Begriff Erfüllungsgehilfen aus dem Zusammenhang gerissen? Der Absatz in den Purs lautet: "... „Externe Nutzer“ bedeutet*Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii)*Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind..." Gerade beim Beispiel einer Versicherungsgesellschaft sind die Versicherungsvertreter zwar Erfüllungsgehilfen aber nicht vor Ort. Somit trifft doch der Punkt gar nicht auf diese zu. Oft haben besagte Vertreter nichteinmal einen richtigen Vertrag mit der Versicherung und fallen somit auch nicht unter den Punkt Vertragspartner. In dem Falle wären Sie "externe Nutzer"
  14. Was ist ganau? Wie kommst du auf die Idee das es Halbwissen ist?
  15. Wichtig ist doch die Frage ob die User die auf die Webseite kommen irgendwie authentifiziert werden. Und ob diese User Mitarbeiter Deines oder mit deiner Firma verbundener Unternehmen sind. Werden Sie authentifiziert und sind nicht von deiner Firma ist wohl ne external Connector fällig und wenn der AplicationServer dann noch Anfragen an den DB-Server weiter leitet ist für den auch noch eine external Connector nötig. Und der SQL Server sollte dann wohl Prozessor lizensiert werden. (Es sei denn du weißt wie viele User darauf zugreifen, dann gehen natürlich auch SQL Cal`s) PUR`s: "Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die External Connector (EC)-Lizenz eine Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen wird, erlaubt den Zugriff durch eine beliebige Anzahl externer Nutzer, so lange dieser Zugriff zugunsten des Lizenznehmers und nicht des externen Nutzers erfolgt. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine EC-Lizenz erforderlich."
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