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OEM Lizenzen auf anderen Rechner ?


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Hallo,

 

bis heute war meine Definition für OEM klar

> nur verwendbar mit der entsprechenden Hardware

 

Jetzt hat ein Kollege zu mir gesagt, dass in Deutschland die OEM-Lizenz nicht an eine Hardware gebunden sein darf.

Sprich, die OEM-Lizenz darf mit anderer Hardware verkauft/betrieben werden.

 

Hab jetzt im Internet recherchiert aber ich glaub ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.

 

Was stimmt nun?

 

schon mal im Voraus vielen Dank!

 

Gruß

Michael

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Woher hat der Herr Kollege denn die Information?

 

Wenn er dazu ein rechtsverbindliches Dokument kennt das ich nicht kenne würde ich mich sehr über die Information freuen.

 

In der Regel sind OEM Lizenzen an die Hardware gebunden auf der sie das erste Mal instaliert wurden.

 

Wie immer gibt es da Ausnahmen wie zum Beispiel XP und Vista (und nein das so oft falsch zitierte Urteil dazu betrift nicht OEM grundstzlich, sondern ausschliesslich Windows XP), letztendlich zählt aber das was bei der relevanten OEM Lizenz im EULA steht.

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Servus, und vielen Dank dass ihr meines Problems annimmt :-)

 

Mein Kollege meinte, es hat ein Softwarehandler mal so gesagt...hab jetzt weiter rumge"forscht" und hab unter Wikipedia (nicht prügeln) folgenden Link gefunden:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-7&nr=22588&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

 

Der Link zu Wikipedia (zu der Erklärung) ist folgender:

Original Equipment Manufacturer ? Wikipedia

(bisschen runterblättern)

 

was meint ihr dazu?

also ich wär ja auch nur zu froh, wenn endlich mal eine Aussage getroffen wäre, die 100% und nicht anfechtbar ist...

 

 

Gruß Michael

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Wir sind keien Juristen und dürfen keien Rechsberatung machen, das dürfen nur Juristen, was wir nicht sind.

 

Wer das verlinkte Urteil aufmerksam liest kann feststellen dass es dabei um eine Revision ging und um das Urtel werten zu können müsste erstmal das ursprüngliche Urteil her gegen das Revision eingelegt wurde.

 

Zudem ging es dabei um "MS-DOS" und "Windows for Workgroups" und nicht um aktuelle Systeme. Irrtümlicherweise wird dieses Urteil immer wieder generell als OEM Urteil angesehen, was es nicht war. Zudem kannst du davon ausgehen dass MS die Verträge und EULAs, für die Nachfolgeprodukte, entsrechend angepasst hat.

 

Dazu redest du aber am besten mit dem Rechstberater deines Vertrauens und wenn er meint dass Unbundeling rechtens ist schlage ich den Klageweg vor, denn dann gibt es endlich Gewissheit (und nein ich meine das nicht sarkastisch).

 

Dazu was an Wikipedia alles stimmt und nicht stimmt gab es auch mal eine netten Test von der CT, den findest du mit Sicherheit noch im Heise Archiv.

Eins ist dabei aber klar: Wikipedia ist, aufgrund der hohen Fehlerquote, keiene wissenschaftliche Quelle und schon garnicht rechtsverbindlich (MCSEboard.de ist im Übrigen auch nicht rechtsverbindlich, aber wir geben in der regel die rechtsverbindlichen Quellen an. ;)).

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Hi!

 

erstmal vielen Dank für deine Hilfe.

eine Rechtsberatung möchte ich gar nicht von euch, dafür gibt es andere Leute (soll nicht negativ gemeint sein) aber ich wollte euch einfach zeigen, was im Internet so wegen OEM rumfleucht...

 

das mit wikipedia ist mir bekannt...aber leider führt eine solche Seite bei solch einen Thema zu mehr Unsicherheit wie es aufklärt.

 

Ich werde da morgen nochmal genauer nachforschen, wie es gemeint war und dann sehe ich weiter...

 

erstmal herzlichen Dank für die Hilfe.

 

Gruß

Michael

Hi!

 

so jetzt nochmal....:-)

 

Hab jetzt mit ihm (Kollegen) gesprochen und er meinte, dass er einen PC gekauft hat und da war die Windows NT Workstation Lizenz dabei. Auf dem Anleitungsbuch war ein Aufkleber drauf, auf dem Stand: "Vertrieb nur mit einen HP PC".

Er meinte, das sei eine OEM-Lizenz. Aber der Rechner den er gekauft hat war kein HP sondern anderer Hersteller.

 

Sowas ist doch nicht in Ordnung oder ? Der Kauf ist aber schon einige Zeit her !

 

Hab jetzt bei mir recherchiert und noch so eine OEM EULA gefunden, und die mal durchgelesen. Außer den Satz, dass die Software nur mit einen neuen Computersystem oder einer neuen Computersystemkomponente verwendet werden darf, find ich nichts. Ist das der einzige Passus, oder wird es noch genauer deklariert ?

 

Gruß

Michael

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