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Steuer bei den Prüfungen


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klar kannst du die bei deiner einkommenssteuererklärung als werbungskosten ansetzen. bei den bisherigen fahrtkosten von x cent je km waren ja auch keine steuern drin enthalten. wenn du natürlich als unternehmer tätig bist kannst du die natürlich nicht mit deinen gezahlten vorsteuern verrechnen, was du nicht zahlst kannst du auch nicht absetzen.

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