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Lizenzfrage zur External Connector Lizenz


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Eine Frage an die Lizenzspezies.

 

Im Zuge der Umrüstung der TS-Landschaft auf W2k3 bin ich grad am rumrechnen mit der Anzahl der Lizenzen.

 

Folgende "Eigenarten" sind zu beachten:

 

Es werden 6 W2k3 TS und etwa 60 Clients intern. Wir haben 30 Festangestellte die einen festen Arbeitsplatz haben. Die übrigen 30 Clients werden von freiberuflichen Mitarbeitern genutzt. Das sind etwa 60 Freiberufler die mal mehr, mal weniger regelmäßig im Büro arbeiten.

 

Von daher bietet sich eine per Device Lizenzierung an.

 

Soweit wäre das alles ja auch kein Problem.

 

Allerdings müssen wir immer mehr Freiberuflern und auch den Festangestellten den Zugriff auf die Server per VPN erlauben.

 

Für diese Konfiguration wäre eine per User Lizenzierung sicher ratsamer. Beides kombinieren geht ja leider nicht.

 

Nun hatte ich gehofft, dass ich intern per Device lizenzieren kann und fürs externe eine W2k3 External Connector und TS External Connector Lizenz benutzen kann um dann nicht jedesmal Lizenzen zählen zu müssen, wenn ein neuer Freiberufler bei uns anfängt.

 

Leider habe ich in den Nutzungsbedingungen zur Connector Lizenz folgendes gelesen:

Quelle: Serverlizenzierung - Lizenzierungsoptionen für Microsoft Windows Server 2003

 

External Connector-Lizenz für jede Kopie der Serversoftware, auf die von einer beliebigen Anzahl von Lieferanten und/oder Endkunden zugegriffen wird.

 

Freiberufler sind vom Status her Lieferanten für uns?!?

 

Ein externer Nutzer ist eine Person, die weder Angestellte des Unternehmens ist noch zeitweises Vertretungspersonal oder unabhängige Vertragspartner, die sich gemäß einem Auftrag in dem Unternehmen befinden; ein externer Nutzer umfasst auch keine Kunden, denen Sie mit der Serversoftware gehostete Services bereitstellen.

 

Das heißt für meine Festangestellten kann ich das vergessen. Für die bräuchte ich dann auch für die VPN noch extra-Lizenzen.

Oder gibt es für Angestellte so etwas wie ein "Home Use Right" wie es für bestimmte Office Versionen gab/ gibt?

 

Hoffe jemand kann das Wirrwarr durchschauen und mir mal sagen, ob ich soweit richtig liege.

 

Grüße

Christian

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Für diese Konfiguration wäre eine per User Lizenzierung sicher ratsamer. Beides kombinieren geht ja leider nicht.

 

Mischen geht schon, nur brauchst du dann einen zweiten Lizenzserver. Wenn die Freiberufler immer mit demselben Notebook arbeiten und mit diesem auch den VPN Zugriff machen, dürfte dafür aber auch eine Geräte CAL genügen.

 

Freiberufler sind vom Status her Lieferanten für uns?!?

 

Da Freiberufler im Prinzip für euch arbeiten, wie fest angestellte, nur mit einem anderen Vertrag sind es keine Lieferanten!

 

In den Nutzungsrechten steht dazu folgendes:

 

„Externe Nutzer“ bedeutet Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.

 

Ich sehe die FGreiberufler als "Erfüllungsgehilfen" und "Vertragspartner".

 

Das heißt für meine Festangestellten kann ich das vergessen. Für die bräuchte ich dann auch für die VPN noch extra-Lizenzen.

 

In Volumenlizenzverträgen gibt es die Möglichkeit, mit der TS CAL des Office Arbeitsplatzes, auch von zuhause zuzugreifen.

 

Dazu steht in den Produktnutzungsrechten folgendes:

 

Work-at-Home (WAH)-Lizenz. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, ist die Hauptnutzerin oder der Hauptnutzer eines Geräts, für das Sie den Zugriff auf Instanzen der Serversoftware lizenzieren (Arbeitsgerät), berechtigt, von einem Heimgerät aus auf jene Instanzen zuzugreifen (WAH-Nutzer). Für den Zugriff vom Heimgerät aus ist keine gesonderte Windows Server-CAL erforderlich.

 

Oder gibt es für Angestellte so etwas wie ein "Home Use Right" wie es für bestimmte Office Versionen gab/ gibt?

 

Na

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