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Downgrade OEM-XP eula?


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Hallo zusammen,

 

ich habe bei meinem OEM-Xp folgenden Eintrag in der EULA gefunden (s.u.)

verstehe ich es richtig, dass ich also downgaden darf (trotz OEM-Version)?

Wenn ja mit was für einem Datenträger und Lizenzkey darf ich die downgegradete Version denn installieren? Kann ich irgendeinen anderen OEM-Datenträger und Liznezkey nehmen oder muss ich mir ne Open-Lizenz besorgen?

 

Vielleicht kann mir ja jemand nen Tip geben..

 

Dank und Gruß

 

DerDodger

 

#################################################

############Auszug aus der eula########################

#################################################

1.7 Verwendung einer vorherigen Version der SOFTWARE.

 

Wenn das der HARDWARE beiliegende Certificate of Authenticity ("COA") die SOFTWARE als Microsoft Windows XP Professional identifiziert, dann sind Sie berechtigt, anstatt Microsoft Windows XP Professional zu installieren und zu verwenden, dieselbe Sprachversion einer (1) der folgenden Versionen auf dem COMPUTER zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen:

Microsoft® Windows® 2000 Professional,

Microsoft® Windows® NT Workstation, Version 4.0,

oder Microsoft® Windows® 98 (Zweite Ausgabe)

 

("Downgradesoftware"), und zwar unter folgenden Voraussetzungen: (1) Sie erklären sich damit einverstanden, dass für die Downgradesoftware unter diesem EULA KEIN Support vom Hersteller, von MS oder Microsoft Corporation, deren verbundenen Unternehmen oder Niederlassungen bereitgestellt wird,

(2) Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder der Hersteller noch MS oder Microsoft Corporation verpflichtet sind, Ihnen die Downgradesoftware oder Medien bereitzustellen,

(3) Sie sind nicht berechtigt, die CD-ROM oder Sicherungskopie von Microsoft Windows XP Professional an einen anderen Endbenutzer zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen, außer wie in den Übertragungsbestimmungen dieses EULAs anderweitig bestimmt, und

(4) eine solche Downgradesoftware gilt als "SOFTWARE" im Sinne dieses EULAs, und die Verwendung der Downgradesoftware erfolgt unter Einhaltung aller Bestimmungen dieses EULAs, mit der Ausnahme, dass im Hinblick auf Microsoft Windows 98 (Zweite Ausgabe) Ihr Verbindungsmaximum auf fünf (5) Geräte begrenzt ist. Wenn Sie die hierin gewährten Downgraderechte ausüben, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE Microsoft Windows XP Professional zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen und auszuführen, vorausgesetzt,

(1) Sie entfernen die Downgradesoftware von Ihrer Festplatte,

(2) Sie verleihen, vermieten, verleasen oder übertragen die CD oder Sicherungskopie der Downgradesoftware nicht an einen anderen Endbenutzer, außer wie in den Übertragungsbestimmungen des EULAs für die Downgradesoftware anderweitig bestimmt, und

(3) diese SOFTWARE Microsoft Windows XP Professional gilt als "SOFTWARE" im Sinne dieses EULAs, und die Verwendung der SOFTWARE Microsoft Windows XP Professional erfolgt unter Einhaltung aller Bestimmungen dieses EULAs. Wenn das der HARDWARE beiliegende COA die SOFTWARE entweder als Windows XP Tablet PC Edition oder Windows XP Media Center Edition 2004 bezeichnet, werden hierin keine Downgraderechte gewährt

#################################################

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verstehe ich es richtig, dass ich also downgaden darf (trotz OEM-Version)?

 

Grundsätzlich ja, aber faktisch wirst du es nicht schaffen, weil du an keinen Datenträger und Key rankommen wirst. Irgendeinen darfst du nicht nehmen, es müsste ein OEM Datenträger mit OEM Key von dem Lieferanten der XP Lizenz sein.

 

Wenn ja mit was für einem Datenträger und Lizenzkey darf ich die downgegradete Version denn installieren?

 

Es müsste ein OEM Datenträger mit OEM Key von dem Lieferanten der XP Lizenz sein. Da musst du mal beim Lieferanten deines Rechners nachfragen.

 

Kann ich irgendeinen anderen OEM-Datenträger und Liznezkey nehmen oder muss ich mir ne Open-Lizenz besorgen?

 

Siehe oben.

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... das heisst also ich darf den 2000er Lizenzkey und die 2000er CD von meinem anderen PC benutzen (ist auch eine OEM-Version). Das ich die identische Software (Lizenzkey) dann auf zwei verschiedenen Geräten installiert habe ist also kein Problem? Natürlich beides HP-Rechner... Wobei ich nihct verstehe warum es wichtig ist, dass es der selbe Hersteller sein muss... OEM ist doch OEM ob nun von Dell oder von HP...

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... das heisst also ich darf den 2000er Lizenzkey und die 2000er CD von meinem anderen PC benutzen (ist auch eine OEM-Version).

 

Wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten werden, ja.

 

Das ich die identische Software (Lizenzkey) dann auf zwei verschiedenen Geräten installiert habe ist also kein Problem?

 

Kann ich nicht sagen, das hat ja auch nichts mit der Lizenzierung zu tun. Nicht alles was man darf geht auch technisch.

 

Natürlich beides HP-Rechner... Wobei ich nihct verstehe warum es wichtig ist, dass es der selbe Hersteller sein muss... OEM ist doch OEM ob nun von Dell oder von HP...

 

Die OEM Versionen können sich von OEM zu OEM unterscheiden.

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Kann ich nicht sagen, das hat ja auch nichts mit der Lizenzierung zu tun. Nicht alles was man darf geht auch technisch.

 

natürlich meine ich das aus Lizenzsicht. Die technische Seite ist mir erstmal egal...Was ich meine: Würde es nicht gegen Lizenzbedingungen verstoßen wenn ich eine Lizenz zweimal installiere. Oder ist das für Microsoft ok?

 

Die OEM Versionen können sich von OEM zu OEM unterscheiden.

 

ja klar unterscheiden sie sich.. eine ist ja ne 2000 Prof und die andere ne XP Prof. Auf welche Fallstricke muss ich denn dabei achten?

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Ich hatte zwischenzeitlich ein Telefonat mit der Lizenzhotline von MS..

 

Was mich wirklich überrascht hat ist das ich dort die Auskunft erhalten habe das ich jede OEM 2000er Version zur installation nehmen könnte... Unabhängig ob diese bereits in Benutzung auf einem anderen PC ist oder nicht. Irgendwie weiss ich wirklich nicht was ich von der Aussage halten soll.. Die Aussage kommt zwar von MS aber hört sich doch wirklich falsch an. Desweiteren hat er nur noch auf die EULA verwiesen wo nichts weiter drinsteht.

 

Also ich finde es schon bedenklich wenn extra geschulte (hoffe ich zumindest) Mitarbeiter von MS nicht auf so eine simple Frage antworten können (rechtverbindlich ist so ne aussage ja sowieso nicht -aber einen erklärung wie MS die Eula meint sollt schon drin sein...). Naja was solls...

Auf jeden Fall erstmal vielen Dank an Dr.Melzer für die hilfreichen Antworten. Vielleicht muss ich wirklich damit leben, dass ich ein Nutzungsrecht habe was ich nicht wahrnehmen kann. Nicht wirklich befriedigend aber so wie es aussieht nicht zu ändern...

 

Gruß

DerDodger

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