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Frage 291 Terminalserver und DC


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Das Netzwerk besteht aus einer einzelnen Active Directory Domäne mit dem Namen blablub.com. Die Domänenfunktionsebene ist Windows 2003.

 

Sie haben auf allen Domänencontrollern den Terminalserver Dienst installiert. Die Mitarbeiter aus der Supportabteilung können allerdings keine Terminalsitzungen mit den Domänencontrollern aufbauen.

 

Welchen Schritt oder welche Schritte sollten Sie durchführen, um den Supportmitarbeitern die Nutzung der Terminalserver zu ermöglichen?

 

Antworten:

 

A) Fügen Sie die Supportmitarbeiter zur Gruppe Remotedesktopbenutzer hinzu.

B) Installieren und aktivieren Sie den Remotedesktop für die Fernverwaltung.

C) Fügen Sie die Supportmitarbeiter zur Gruppe Konten-Operatoren hinzu.

D) Weisen Sie die Supportmitarbeiter an, die Terminalsitzung mit Hilfe der Eingabeaufforderung herzustellen.

E) Bearbeiten Sie das Default Domain Controllers Gruppenrichtlinienobjekt und gewähren Sie der Gruppe der Supportmitarbeiter das Benutzerrecht der lokalen Anmeldung.

 

Meiner Meinung nach müsste es A und E sein. Laut Lösung ist es aber nur A. Was stimmt jetzt. Habs schon versucht zu testen, leider nur mit VMWare und ich habe immer eine verweigerrung bekommen, egal ob A oder E oder beides.

 

Die Erklärung:

 

Hier ist man sicherlich versucht die Antworten A und E zu markieren. Es ist aber völlig ausreichend die Supportmitarbeiter zur Gruppe der Remotedesktopbenutzer hinzuzufügen. Diese Gruppe verfügt auf Mitgliedsservern bereits über das Recht der Anmeldung über die Terminaldienste. Für die Nutzung der Terminaldienste auf Domänencontrollern muß der Gruppe das Benutzerrecht gesondert in der Default Domain Controllers Policy gewährt werden.

 

Irgendwie wiederspricht sich das ganze...

 

Was sagt ihr dazu? Ich hab da jetzt schon verschiedene Meinungen gehört.

 

MFG

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Die richtigen Antworten sind nicht alle da :D

 

In diesem Fall muss man:

1.) Den Remotedesktop aktivieren

2.) Den Benutzer/Gruppe in die Gruppe Remotedesktopbenutzer aufnehmen

3.)(!!) Dem Benutzer/Gruppe das Recht "Anmelden an Terminaldiensten zulassen" gewähren (weil DC, da muss zusätzlich dieses Recht gegeben werden)

 

Das Recht der lokalen Anmeldung ist Geschichte. Das war mal bei 2000 so.

 

Anm.: Diese Antwort erhebt den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit :D :D

 

grizzly999

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Jetzt bin ich total verwirrt, der gute Borell meint in seinem "tollen" Ringbuch zur Prüfungsvorbereitung das man das REcht der lokalen Anmeldung gewähren muss.

 

Ich hatte diese Frage schon mal in einer Prüfung und es gab nicht die Möglichkeit "Anmelden über Terminaldienste zulassen" auszuwählen. Sondern nur die oben angegebenen.

 

MFG

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im 70-293er Buch steht explizit, das man bei Terminal Service explizit das Recht gewähren muss das man sich lokal anmelden darf

 

Der User muss KEIN Remotedeskopbenutzer sein.

 

Beispielsweise gibt es bei TS ja auch die Funktion, das man nur eine Application ausführt, also nicht den ganzen desktop sehen darf. Mit Remotedesktop dürfte er aber den ganzen Desktop sehen.

 

Denn diese Frage kommt oft in der Prüfung drn, und wird in vielen vorbereitungsbüchern falsch beantwortet.

 

 

Aber verbessert mich wenn ich wirklich falsch liege....

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im 70-293er Buch steht explizit, das man bei Terminal Service explizit das Recht gewähren muss das man sich lokal anmelden darf

 

Der User muss KEIN Remotedeskopbenutzer sein.

Kenne das Buch nicht, aber die Bücher haben auch alle Fehler. Das ist einer davon.

 

Beispielsweise gibt es bei TS ja auch die Funktion, das man nur eine Application ausführt, also nicht den ganzen desktop sehen darf. Mit Remotedesktop dürfte er aber den ganzen Desktop sehen.

Das kann man mit Remotedektop auch so haben, und published Applications ala Citrix gibt es bei Microsoft ja sowieso noch nicht.

 

grizzly999

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Die Gruppe der Remotedesktop Benutzer hat standardmäßig das Recht Terminal Sitzungen aufzubauen.

Nochmal, ein letztes mal in diesem Beitrag, dann wird's langweilig: auf einem DC reicht das nicht, man bracht zusätzlich das o.a. Benutzerrecht. Ich kenne die Prüfungsfrage nicht, auf die beziehe ich mich auch nicht, sondern auf die Praxis.

 

 

grizzly999

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