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Desktop Verbindung - rechtliche lage


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Hallo zusammen,

 

ich hab jetzt stundenlang die Suche bemüht und gegoogelt, aber leider nichts brauchbares gefunden.

Ich poste nun mal mein Problem hier, und hoffe das richtige Unterforum erwischt zu haben:

 

Wenn man in seiner Firma Rechner fernwarten will (dameware, vnc,..) connectet man sich ja auf den Desktop des Users. Wenn man die "Einverständnis-Erklärung" deaktiviert hat, so macht man sich nach Datenschutz oder TKG doch strafbar, wegen privater daten oder so.

 

Nun kann man dies aber über eine Betriebsvereinbarung abfangen, so nach dem Schema: "Es ist der EDV-Abteilung zum Zwecke ... gestattet ohne Ankündigung auf den Desktop zu connecten,... oder Home-Verzeichnisse zu kontrollieren..."

 

Das dass ganze dann durch Geschäftsführung und/oder betriebsrat abgesegnet werden muss ist klar.

 

Nur wo krieg ich einen Gesetzeskonformen Text her?

Meine Hoffnung ist, das bei einem von Euch in der Firma ein solcher Schrieb existiert oder mir jemand einen Tip geben kann, wei ich sowas formulieren soll.

 

Ich hoffe mein Problem ist klar geworden.

 

Danke!

 

alir

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