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Leasing von Win-OS und Office ... nice to know


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Hi,

 

falls es für manchen interessant ist/wird, habe das gerade für einen Kunden

zusammen gestellt ...

 

Microsoft Vermietungsrechte für WINDOWS/OFFICE

 

Von mir zusammengefasste Regeln gemäß der Productlist und PURs(Produktnutzungsrechten), Quellverweis kann ich nachliefern ...

 

Für OFFICE:

1. Das Leasing-Unternehmen kauft ein und lizenziert

a. Das „Device“ + Office 2010 (STD/PRO) oder Office 2007 (STD/PRO) und das Office muss auf diesem Device auch installiert sein! (Somit entfallen Thin-Clients!)

b. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) das Office hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren.

c. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) die Add-on-Lizenz „Vermietungsrecht/Rental-Right für Office“ hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren.

d. Jetzt erst darf es an den „Nutzer/Leasing-Kunden“ übergeben werden.

 

2. Folgende Rechte hat man als Nutzer nicht mehr:

a. Kein Zweit-Kopie-Recht (auf einem tragbarem Gerät)

b. Kein Remotezugriffsrecht (auch nicht von lizenzierten Drittgeräten)

c. keine Installation/Nutzung auf einem Netzwerkgerät (TS-Dienste!)

d. keine Virtualisierungsrechte

e. SA darf/kann nicht hinzu gekauft werden

 

Für WINDOWS:

 

1. Das Leasing-Unternehmen kauft ein und lizenziert

a. Das „Device“ + WIN-XP-PRO od. VISTA-Business od. WIN-7-PRO … das OS muss auf diesem Device auch installiert sein! (Somit entfallen Thin-Clients!)

b. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) die Add-on-Lizenz „Vermietungsrecht/Rental-Right für WIN-OS“ hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren.

c. Jetzt erst darf es an den „Nutzer/Leasing-Kunden“ übergeben werden.

 

2. Folgende Rechte hat man als Nutzer nicht mehr:

a. Kein Remotezugriffsrecht (auch nicht von lizenzierten Drittgeräten)

b. keine Virtualisierungsrechte

 

3. Aber als Nutzer darf man:

… dürfen jedoch gemäß ihres eigenen Volumenlizenzvertrages Upgrades oder Upgrades und Software Assurance für die zugrunde liegenden Softwarelizenzen erwerben. Dieser Vorgang unterliegt den Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Erwerb von Upgrades und Software Assurance. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Vertrag dieses Kunden hinsichtlich der Ansammlung zeitlich unbeschränkter Rechte gilt das Recht zur Nutzung der Software im Rahmen von Software Assurance nur so lange, bis die entsprechenden Vermietungsrechtelizenzen ablaufen. (was auch immer mit dem letzten Satz gemeint ist …)

 

Für OFFICE und WINDOWS gilt, wenn die Grund-Lizenz einem anderen Device zugeordnet wird/würde, erlischt das Vermietungsrecht und/bzw. muss der Leasinggeber dieses Vermietungsrecht für das neue Device wiederum erneut einkaufen.

 

VG, Franz

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hi,

 

die Preisgestaltung ist Sache der einzelnen Leasing-Gesellschaften und

die Kalkulation hängt von sicherlich vielen verschiedenen Faktoren ab.

 

Volumen, Laufzeit, Bonität, etc.

Sorry, da kann nur eine Anfrage/Angebot einzeln weiterhelfen.

 

Aber an Hand meiner Darstellung sollte ein Kunde schnell heraus finden,

ob seine Leasing das Microsoft-Thema versteht und regelmäßig auch betreibt.

 

Andernfalls hat der Kunde beim Audit "die schlechtesten Karten"

und die Prüfer ein breites Grinsen ...

 

Wie immer kann Leasing für den Kunden eine "gute Lösung" sein,

vorher nachdenken und sich beraten lassen, gibt dann auch die richtige Sicherheit,

dass so was auf Dauer Sinn/Spaß macht.

 

VG, Franz

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