LAnd 10 Geschrieben 6. März 2011 Melden Geschrieben 6. März 2011 Hallo, vl könnt ihr mir da helfen. Hab ein Cisco Catalyst 2960si das an ein PBX angebunden. Auf Port 3 ist ein SIP Device angeschlossen. Alle daten die an das SIP Device gehen sollen uch auf PORT 6 ausgegeben werden, damit ich da per Ethernetlink und Wireshark mirhören kann. configure terminal monitor session 1 source interface fastethernet 0/3 monitor session 1 destination interface fastethernet 0/6 Wäre das so korrekt ?
Otaku19 33 Geschrieben 6. März 2011 Melden Geschrieben 6. März 2011 jap, per default wird rx+tx auf den mirror port geschickt, das kannst du falls noitwendig auch ändern
Servidge 10 Geschrieben 7. März 2011 Melden Geschrieben 7. März 2011 mirhören ist in diesem Fall ja sogar wörtlich zu nehmen.
onedread 10 Geschrieben 10. März 2011 Melden Geschrieben 10. März 2011 Was für ein Tool braucht man dafür das man den VOIP Stream wiedergeben kann?
onedread 10 Geschrieben 10. März 2011 Melden Geschrieben 10. März 2011 ok, wusste nicht das des gleich als illegal bewertet wird wenn man soetwas wissen will.
blackbox 10 Geschrieben 10. März 2011 Melden Geschrieben 10. März 2011 Gegenfrage : Wer hört denn "Legal" VoIP ab ?!?
daking 10 Geschrieben 11. März 2011 Melden Geschrieben 11. März 2011 (bearbeitet) Hi zusammen, nur mal so nebenbei - es gibt nicht mehr ganz aktuelle änderungen des TKG und BDSG - diese wirken sich auf VoIP analysen aus: Analyse von VoIP Sprachverbindungen: TKG § 100 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten (1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. (2) Zur Durchführung von Umschaltungen sowie zum Erkennen und Eingrenzen von Störungen im Netz ist dem Betreiber der Telekommunikationsanlage oder seinem Beauftragten das Aufschalten auf bestehende Verbindungen erlaubt, soweit dies betrieblich erforderlich ist. Das Aufschalten muss den betroffenen Gesprächsteilnehmern durch ein akustisches Signal angezeigt und ausdrücklich mitgeteilt werden. ==> akustisches Signal oder vorheriger Genehmigung --> Ergebnis: § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder ==> tonträger kann hier ebenfalls eine festplatte sein (oder anderes speichermedium) 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. ==> via wireshark abgespielt. also have a nice weekend P.S. natürlich handelt es sich hier nur um Teststellungen die analysiert werden. bearbeitet 11. März 2011 von daking
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