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Downgradrecht


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Geschrieben

Das Downgradrecht besagt doch:

MSLT (Microsoft Software License Terms) einer System Builder-Lizenz oder einer vorinstallierten OEM-Lizenz

 

Anstelle von Windows 7 Professional darf der Kunde auch Windows Vista Business nutzen. Für befristete Zeit hat der Kunde auch das Downgrade-Recht auf Windows XP Professional: bis 18 Monate nach Verfügbarkeit von Windows 7 (d.h. bis April 2011) oder bis zum Erscheinen von Windows 7 Service Pack 1, je nachdem was früher eintritt.

 

Nun sagt mir aber ein Namhafter PC Hersteller, dass sich der Kunde schon vor dem Kauf entscheiden muss, ob er das Downgradrecht für XP beanspruchen möchte. Ansonsten kauft er nur Win 7.

 

 

Ich kenn mich Lizenztechnisch nicht gut aus, aber das kann doch eigentlich gar nicht sein? Das Downgradrecht müsste doch in der Eula verankert sein?

 

Danke für eure Info!

Geschrieben

Ich habe deinen Beitrag mal in das richtige Subforum (Microsoft Lizenzen) verschoben.

 

Bei OEm Lizenzen muss das Downgrade recht in dem beiliegenden EULA aufgeführt werden, sonst hast du es nicht.

 

Die EULAs der verschiedenen OEMs können durchaus abweichende Bedingungen enthalten.

 

Wenn das Downgrade für euch Systemkritisch ist kaufe Volumenlizenzen. In den Lizenzbedingungen für Volumenlizenzen wird es explizit eingeräumt.

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