crazymetzel 11 Geschrieben 19. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2008 Also die Antwortmail von MS zu diesem Thema: Für jede Lizenz gilt Folgendes: · Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät jeweils Folgendes zu nutzen: o eine Instanz der Software in einer physikalischen Betriebssystemumgebung und o bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). · Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz auschließlich zur Ausführung von Folgendem genutzt werden: o die Hardware-Virtualisierungssoftware und o Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Gerät. · Außer wie im Folgenden dargelegt, sind Sie berechtigt, für beliebige der oben erlaubten Instanzen anstelle der lizenzierten Version eine Instanz einer beliebigen Ausgabe (Business, Enterprise oder Ultimate) oder eine frühere Version der Software auszuführen. · Sie müssen entweder Instanzen von o Vista Enterprise oder Ultimate Edition oder o Software eines Drittanbieters ausführen, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen und die oben beschriebenen virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresysteme zu warten. Sie sind nicht berechtigt, für diesen Zweck Instanzen einer anderen Edition von Windows-Software auszuführen. Dies gilt ungeachtet jeglicher Downgraderechte, die Sie möglicherweise entsprechend Ihrem Lizenzvertrag haben. Alternativ sind Sie für jede Lizenz berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät jeweils zwei Instanzen in der physikalischen Betriebssystemumgebung zu nutzen. Unsere aktuellen Produktnutzungsrechte finden Sie auf folgender Internetseite: Microsoft-Product List und -Produktbenutzungsrechte Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2008 Das ist der Ausschnitt aus den Produktnutzungsrechten den ich oben auch schon zitiert habe und er sagt das was ich oben auch schon gesagt hatte... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
firefox80 10 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Hier wie gewünscht die RECHTSVERBINDLICHE Angabe zur Bestätigung meiner Aussage: Software Assurance customers with a perpetual license for Windows Vista Business, will have a perpetual right to use Windows Vista Enterprise on the SA covered device. (a customer can continue using Windows Vista Enterprise on this device, even after their SA coverage has expired for that device). Otherwise, the right to use Windows Vista Enterprise expires upon the expiration of rights under the Windows license for which Software Assurance coverage was acquired. Quelle: Microsoft Product List / May 2008 Hier geht es nicht darum wer von uns beiden den längeren hat, ... Schön, dass du dich auf dieses Niveau begibst und trotzdem einsiehst, dass eine Diskussion hier umsonst ist :cool: Der Verkehrsrichter wird auch icht sagen dass du ohne Strafe davon kommst wenn du sagst in der AutoBlind stand dass Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen jetzt nicht mehr gelten... Der Vergleich wäre dann passend, wenn diese Aussage der Verkehrsminister tätigen würde. Der Vergleich hinkt gewaltig, aber ich sehe worauf du hinaus willst. Hier noch eine Angabe zur Anzahl der Vista Ultimate, die man verwenden darf: Customers with Software Assurance in the systems product pool are eligible for this benefit during the term of their Software Assurance coverage. Customers with fewer than 600 licensed devices with active Windows Software Assurance have the option to use Windows Vista™ Ultimate in place of Windows Vista Business on up to five of those licensed devices. Customers with 600 or more licensed devices with active Software Assurance have the option to use 1 Windows Vista™ Ultimate in place of Windows Vista Business on up to one for every 100 of those licensed devices. Quelle wiederum MS Product List. Meine Aussage mit den 50% muss ich also widerrufen, aber es gibt definitiv eine Obergrenze, die leider viel niedriger ist. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Klasse! Vielen Dank für die exakte Quellenagabe. Du siehst dass es immer wichtig ist die rechtsverbindliche Quelle dazu anzugeben, denn dann sieht man selbst auch schnell wie es wirklich ist. Irgendwie hab ich das Gefühl dass du dich etwas angegriffen fühlst. Da skann ich nicht verstehen, ich habe deine Aussagen ja nicht in Frage gestellt, sondern lediglich darauf bestanden dass du die rechstverbindlichen Quellen nennst, was du ja jetzt getan hast. Was also ist das Problem? Zitieren Link zu diesem Kommentar
firefox80 10 Geschrieben 21. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Zwischen welchen Zeilen liest du das denn? Fühlst du dich denn angegriffen? Ich sehe ein, dass du mit deiner Argumentation Recht hast. Wenn ich ein Problem mit dir hätte, würde ich dich nicht ständig um Rat bitten. Ich schätze auch deine umfangreiche Erfahrung. Einzig dein Umgangston ist vielfach... ich nenne es mal höflich "Geschmackssache". Aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. Ich kenne auch schon deine Antwort: Akzeptiere es oder ver### dich. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2008 Zwischen welchen Zeilen liest du das denn? Es kam mir nur so vor... Fühlst du dich denn angegriffen? Nein. Einzig dein Umgangston ist vielfach... ich nenne es mal höflich "Geschmackssache". Das ist mir bewusst und ich lebe damit. Aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. Ich kenne auch schon deine Antwort: Akzeptiere es oder ver### dich. ;) Das würde ich so hart nie sagen. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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