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Lizenznutzung/Downgrade selbstständiger Mitarbeiter


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Hallo,

 

ich habe folgende Kundensituation:

 

Der Kunde besitzt mehrere hundert Außendienstler die im Namen des Kunden Geschäfte abschließen und durch Provisionen ihr Geld verdienen, aber nicht beim Kunden angestellt sind.

 

Der Außendienst-Mitarbeiter bekommt zum Arbeiten vom Kunden eine Software Installation mit bestimmten Produkten, das entsprechende Laptop hat jedoch der Außendienstmitarbeiter selbst zu stellen, wenn er keines vom Kunden kaufen möchte.

 

Die Leute schleppen also auch ihre eigenen Laptops an, auf denen teilweise Vista Business drauf ist. Vorraussetzung zum Betrieb der Software ist jedoch Windows XP.

 

Meines Wissens ist ein Downgrade auf XP nicht innerhalb der vorhandenen Kunden-VL für XP Pro möglich, da die Vista-Lizenz ja dem Außendienstler und nicht dem Kunden gehört, richtig?

 

Wenn der Kunde zusätzlich zu seinem Vista-Laptop ein XP Pro anschleppt müsste für ein korrektes Downgrade das Deployment von genau diesem Datenträger mit dem entsprechendem Key erfolgen, richtig?

 

In dieser Konstellation sehe ich also keine Möglichkeit ein Downgraderecht auszuüben.

Auch eine klassiche Volumenlizenz kommt nicht in Frage, wenn der Außendienstler die Lizenz kaufen soll, richtig?

 

Die Situation gibt es ja auch in anderen Betrieben, wie sieht das Lizenzmanagement dort aus?

 

Vielen Dank für eure Hilfe,

 

Shrek

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Meines Wissens ist ein Downgrade auf XP nicht innerhalb der vorhandenen Kunden-VL für XP Pro möglich, da die Vista-Lizenz ja dem Außendienstler und nicht dem Kunden gehört, richtig?

 

Richtig. Der Kunde kann nur seine eigenen Lizenzen downgraden, aber nicht die der Aussendienstmitarbeiter.

 

Wenn der Kunde zusätzlich zu seinem Vista-Laptop ein XP Pro anschleppt müsste für ein korrektes Downgrade das Deployment von genau diesem Datenträger mit dem entsprechendem Key erfolgen, richtig?

 

Nur wenn der Datenträger und der Key zu einer Lizenz gehören die der Mitarbeiter auch für sich gekauft hat. Es darf kein fremder Datenträger oder Key verwendet werden.

 

In dieser Konstellation sehe ich also keine Möglichkeit ein Downgraderecht auszuüben.

Auch eine klassiche Volumenlizenz kommt nicht in Frage, wenn der Außendienstler die Lizenz kaufen soll, richtig?

 

Richtig, ausser der Mitarbeiter hat eine weitere eigene XP Lizenz deren Datenträger und Key er für sein eigenes Downgrade nutzen kann.

 

Wir haben hier einen aktuellen Thread dazu:

 

http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/neues-action-pack-xp-benoetigt-125280.html

 

Der Kunde könnte für die Mitarbeiter Volumenlizenzen kaufen, die zwar dann dem Kunden gehören, aber von den Mitarbeitern, auf deren eigenen Notebooks, genutzt werden. Dann ist ein Volumenlizenz Downgrade möglich.

 

Nirgends steht dass der Kunde die Lizenzen nur auf seinen eigenen Geräten nutzen darf (bei geleaster Hardware gehören die Rechner ja auch der Leasingfirma). Allerdings müssen die Lizenzen von den Rechnern wieder runter, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und es darf für die Nutzung auch kein Geld berechnet werden, denn eine Vermietung oder Verleasen (was es dann ja wäre) ist in den Lizenzverträgen explizit ausgeschlossen.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

bitte erlaube mir noch eine Nachfrage um sicher zu gehen:

Der Außendienstler kauft sich jetzt meinetwegen dreimal Windows XP OEM, welches durch einen Dienstleister installiert wird. Darf diese OEM-Lizenz nun per Microsoft Deployment (BDD) installiert werden durch verwenden der einzelnen Product-Keys oder muss explizit der einzelne Datenträger ausgepackt und physikalisch benutzt werden?

 

mfg, Shrek

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Wenn es sich um reine OEM/SB Lizenzen handelt muss mit dem jeweiligen Key und Datenträger installiert werden. EIn Deployment ist nur für Volumenlizenzen zugelassen.

 

Für OEM/SB Lizenzen macht es auch keinen Sinn, denn die sind ja für Privatanwender, welche üblicherweise kein Netzwerkdeployment machen.

 

Ich kann es nur immer wieder sagen, es gibt gute Gründe warum OEM/SB Lizenzen so billig sind. Dazu gehört halt auch der deutlich eingeschränkte Nutzungsumfang.

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