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ottersberg

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Beiträge erstellt von ottersberg

  1. Moin,

     

    vorweg: Wir haben bei uns nach Device lizenziert.

     

    Ich habe festgestellt, dass man uns scheinbar falsch beraten hat. Es hieß: Es reicht aus unsere PC zu lizenzieren.

    Ich habe mich gestern den ganzen Tag mit Lizenzierung beschäftigt und bemerkt, dass das nicht reicht:

    - Jeder Drucker der seine Druckaufträge von einem Windows-Server bekommt ist ein Device und benötigt eine Device-CAL

    - Jedes Gerät, dass seine IP-Adresse per DHCP von einem Windows-Server bekommt ist ein Device und benötigt eine Device-CAL

    - Jedes Gerät, dass einen Namen über DNS mit Hilfe eines Windows-Servers auflöst ist ein Device und benötigt eine Device-CAL

     

    Habe ich soweit verstanden.

     

    Mich irritiert jetzt aber die Aussage in einem anderen Topic hier. Aus diesem Post: http://www.mcseboard.de/topic/199316-welche-geräte-brauchen-eine-device-oder-user-cal/page-2

     

    Gefragt wurde:

    Wie sieht es eigentlich mit WLAN AP aus. Benötigen die auch eine Device CAL? Eigentlich leiten die den Netzverkehr ja nur zu Server weiter wie auch ein Switch.

     

    Antwort:

    Das kommt darauf an. Stell Dir vor, Du schaltest alle Windows-Server aus. Funktionieren dann die WLAN APs so, wie sie sollen, weiter? Wenn Du sie unabhängig vom Server konfiguriert hast, brauchst Du wahrscheinlich keine Device CALs für diese Geräte. Wenn dagegen die WLAN APs z.B. als DHCP-Relay-Agenten für den Windows DHCP-Dienst arbeiten oder den Windows DNS-Dienst nutzen oder die RADIUS-Implementierung von Windows zwecks Authentifizierung (z.B. Keyaustausch per EAP-TLS), dann brauchen sie Device CALs, solange nicht alle Benutzuer mit User CALs lizenziert sind.

     

     

    Es wurde nicht konkret auf die AP eingegangen, daher beschreibe ich mal unsere Umgebung:

    Die AP bei uns sind quasi "dumm". Ein Client der sich verbindet tut das zwar über den AP, aber der AP gibt die Anfrage an den sog. WLAN-Controller weiter. Dieser kontaktiert einen Radius-Server zur Authentifizierung des Clients. Der Client hat dafür Benutzername und Kennwort übermittelt. DHCP-Anfragen gibt der WLAN-Controller an unseren zentralen Core-Switch weiter und dieser übernimmt das DHCP-Relaying.

     

    Auf die Frage die Daniel gestellt hatte: Ja die APs und der WLAN-Controller würden ohne Windows-Server funktionieren. Nur die Clients könnten sich nicht mehr einwählen.

     

    Wenn jetzt für DHCP-Relaying schon eine CAL erforderlich ist, wäre das eine CAL für den Core-Switch. Richtig?

    Wenn der Client jetzt eine Device-CAL hat, benötigen der AP oder der WLAN-Controller trotzdem noch eine CAL? Der WLAN-Controller evtl. weil er den Radius kontaktiert? Auch wenn er die Authentifizierung eigentlich nur vom Client weitergibt?
    Was wenn der Client keine Device-CAL hat, weil er z.B. kein DHCP macht und keine Verbindung mit Windows-Servern aufnimmt? Oder braucht er eine, eben weil er sich authentifizieren will?
     
    Wenn die AP jetzt ihre IP-Adresse per DHCP beziehen würden, bräuchten auch sie wieder eine Device-CAL.
     
     
     
    Dann noch ein ähnliches Thema:
    Wir nutzen an unseren Switchen MAC-Authentisierung. Die Prüfung findet über das AD statt. Die Prüfung, ob die MAC-Adresse im AD angelegt ist übernimmt der Core-Switch. Der Client muss sich nicht authentifizieren. Der Switch macht das automatisch über die ihm übermittelte MAC-Adresse.
    Sofern der Client nicht aus anderen Gründen, z.B. DHCP, bereits eine Device-CAL hat, bräuchte er hierfür eine oder benötigt der Core-Switch die Device-CAL?
    Für meinen Begriff nur der Core-Switch, da zwischen Client und Core keine Windows-Authentifizierung stattfindet.
     
     
    Ist jetzt doch ziemlich viel Text geworden. Danke schon mal für die Geduld und die evtl. Antworten.
  2. Moin,

     

    ich denke es ist so gemeint, dass ich damit zwar 5 Rechner mit dieser einzelnen Lizenz lizenzieren kann.

     

    Das wäre ja super. Eine SB-Lizenz kaufen und fünf Mal installieren. Eine Revolution bei Microsoft.   ;)

    Nee, ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gemeint hier.

     

    In diesem Post wurde das scheinbar auch bereits diskutiert:

    http://www.mcseboard.de/topic/192070-windows-8-sb/

     

    Ich weiß nicht, ob lizenzdoc die Anfrage gemacht hat und Ergebnisse hat.

  3. Ich habe gestern nach langem Suchen ein Bild gefunden, dass ich aus Urheberrechtsgründen aber vermutlich hier nicht verlinken darf.
    Man würde es hier finden.

    Dort steht unten rechts:
    „Die Software im Paket darf nicht genutzt werden […] zur Lizenzierung von mehr als fünf Kopien der Software (insgesamt) für kommerzielle Zwecke“.


    Das Dokument, welches du verlinkt hast, bezieht sich meiner Meinung nach nur auf den System-Builder, also den Verkäufer der kein OEM ist.

  4. Moin,

     

    okay ich fasse zusammen.

     

    Für die neuen PC:

    • PC ohne Betriebssystem kaufen, mit SB-Lizenz ausstatten und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) --> i.O., geht aber maximal fünf Mal, da man nicht mehr als fünf SB-Lizenzen besitzen darf. Evtl. Umweg über Weingeists Trick.
    • PC mit OEM kaufen und per Volumendatenträger drüber installieren (Reimaging) --> i.O.

     

    Für die alten PC mit entsprechend vorhandenen OEM-Lizenzen der Windows-Vorgänger:

    • OEM von Windows 8 kaufen und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) --> i.O.
      Frage: In dem entsprechenden PDF über Reimaging steht "Volume Licensing customers can use their Volume Licensing media to reimage their Windows desktop operating system from an OEM only if it is the same product and version as that on the Certificate of Authenticity (COA) label that came with the PC.". Die neuen PC mit Windows 8 haben aber kein COA mehr. Was jetzt?
    • Upgrade kaufen und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) -->  ???
      Frage: Ist das i.O.? Ich kann nichts dementsprechendes im PDF-Dokument finden. Dort steht immer nur OEM und FPP. Das Upgrade wird in einigen Shops allerdings als FPP-Upgrade bezeichnet.
      Frage: Ist das Upgrade an den PC gebunden oder darf ich es erneut verwenden, wenn der PC verschrottet wird? Dazu konnte ich bislang nichts finden.
    • Volumenupgradelizenz kaufen und per Volumendatenträger installieren --> i.O.

     

    Bzgl. OEM würden mich dann noch meine beiden vorherigen Fragen interessieren:

    Frage: Ist eine OEM-Version einmal installiert, darf ich sie nicht deinstallieren und auf einem anderen PC verwenden. Korrekt?
    Frage: Dazu habe ich irgendwie nichts finden können: Wann gilt der PC als so verändert, dass es nicht mehr derselbe PC ist?

  5. Moin,
     
    danke erst mal für eure Bemühungen. Wie gesagt, sind alles Dinge die mir selbst nicht 100%ig klar sind und die mir auch häufig so oder durch bloße Behauptungen das es so wäre begegnet sind.

    Die eine Lizenz ist kein Problem. Wir kaufen noch Office im Volumen.

     

    Ich hatte mich gefragt, warum ich alle PC mit einer SB-Version ausstatten soll, wo ich doch aus den installierten OEM-Versionen auch das Volumen-Upgrade nutzen könnte. Dann habe ich mir mal die Preise angesehen und verstehe warum. Eine SB-Version kostet ca. 120 EUR und eine Volumenupgradelizenz ca. 190 EUR.
     

    @lizendoc: Zu 2., also nach aktuellsten EULA's wird dies eigentlich nicht mehr gestattet. Da sind seit neuestem maximal 5 Lizenzen pro Firma zugelassen die man selber zuweisen tut. Ansonsten muss Windows 8 durch den Reseller vorinstalliert werden. Zumindest wenn ich die EULA nicht komplett falsch verstehe. ;)

     
    Das entspricht ja meiner Frage 13. Wobei ich zumindest in diesem Lizenzvertrag keinen solchen Hinweis finde.

    Gibt es also tatsächlich nur noch OEM und SB und kein Retail mehr?

  6. Moin,
     
    ich suche momentan nach der für uns günstigsten sinnvollen Möglichkeit unsere gesamte Umgebung auf Windows 8 Pro zu migrieren.
     
    Aktuell verwenden wir PC, die entweder mit Windows XP Pro OEM oder Windows 7 Pro OEM lizenziert sind.
    Da wir inzwischen ein Produkt besitzen, welches die Installation von Windows automatisiert, würden wir zukünftig gerne am Volumenlizenzprogramm teilnehmen und alle PC mit einem Volumenlizenzkey installieren. SA ist meiner Meinung nach nicht unbedingt erforderlich. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
     
    Einige PC sind schon alt und würden gegen neue PC ausgetauscht werden. Auf den restlichen PC würde Windows 8 Pro installiert werden müssen.
    Nehmen wir an, wir haben 100 PC und 25 davon müssen neu. Die restlichen 75 bekommen nur Windows 8 Pro neu installiert.
    1. Frage: Eine Frage ist, ob wir die neuen PC mit OEM-Versionen kaufen oder ohne Betriebssystem und dann eine OEM-, SB oder Retail-Version kaufen? Gibt es die überhaupt noch alle drei?
    2. Frage: Eine andere Frage ist, wie viele Volumenlizenzen wir benötigen? Wenn ich das richtig verstehe, benötige ich 75 Stück.
     
    Ich beschäftige mich seit Freitag mit dem Lizenzrecht von Microsoft und habe ein paar Fragen auf die ich irgendwie keine Antwort finde.
    Folgende Fakten habe ich bislang gesammelt (Bitte korrigieren wenn ich irgendwo Blödsinn schreibe):

    • Volumenlizenzen sind nur Upgrades. Es muss ein qualifizierendes Betriebssystem vorhanden sein. (Quelle inkl. Liste der qualifizierenden Betriebssysteme: http://www.microsoft.com/licensing/about-licensing/windows8.aspx#tab=4)
    • Die OEM-Versionen der genannten Betriebssysteme sind ebenfalls qualifizierend.
    • Zur Installation der Volumenlizenz muss das vorhandene Betriebssystem entfernt werden.
    • 3. Frage: Wenn ich einen PC ohne Betriebssystem kaufe und eine OEM-Version installiere, gilt das als qualifizierendes Betriebssystem oder muss die OEM-Version vom OEM-Hersteller installiert worden sein?
    • 4. Frage: Wir haben noch unbenutzte Windows XP Pro OEM-Versionen. Die sind ja qualifizierend. Kann ich die XP-Version installieren und anschließend die Windows 8 Volumenversion?
    • 5. Frage: Muss das qualifizierende Betriebssystem tatsächlich vorher installiert worden sein oder reicht es aus es zu besitzen? Bsp.: Windows XP lässt sich nicht installieren, weil es keinen SATA-Treiber gibt. Es existiert zwar ein qualifizierendes Betriebssystem, aber es ist nicht installiert. Darf ich die Windows 8 Volumenversion installieren?
      Meiner Meinung nach sagt der Satz "A licensed, qualifying Windows operating system must already be installed on the device" aus, dass es tatsächlich vorher installiert sein muss. Richtig?
    • Das Volumenlizenzprogramm gewährt ein Reimaging-Recht. (Quelle: http://download.microsoft.com/download/3/D/4/3D42BDC2-6725-4B29-B75A-A5B04179958B/Reimaging.pdf)
    • Befindet sich auf einem PC eine Windows-Version (z.B. durch OEM), darf ich Windows mit dem Volumen-Installationsdatenträger auf diesem PC neu installieren. Sofern beide Lizenzen dasselbe Produkt, dieselbe Version, dieselbe Sprache sind und dieselben Komponenten enthalten. Bei OEM zählen die Angaben auf dem COA. Es wird dadurch nicht zu einer Volumenlizenz, sondern bleibt natürlich eine OEM-Lizenz. Es ist mit aber erlaubt den Volumenlizenzkey zur Installation zu verwenden.
    • 6. Frage. Da Windows 8 keinen COA mehr besitzt (Quelle: http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html). Wie weiß ich ob es identisch ist? Wie kann ich zukünftig überhaupt nachweisen, dass der PC lizenziert ist? Z.B. bei einer Prüfung durch Microsoft, wo ja sicherlich die Lizenzkeys abgefragt werden.
    • In dem viel zitierten Urteil des BGH von 2000 (Quelle: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000220) geht es eigentlich nur darum, dass OEM-Versionen auch unabhängig von der Hardware verkauft werden dürfen. Ich habe das Urteil gelesen und kann daraus nichts anderes interpretieren.
    • Das Urteil gibt keinerlei Auskunft darüber, dass eine einmal installierte OEM-Version wieder von dem PC getrennt und auf einem anderen PC installiert werden darf.
    • In der Praxis wird zwar häufig anders argumentiert, sogar Anwälte sehen das anders (Quelle: http://www.zdnet.de/41522985/experten-interview-zur-rechtslage-bei-microsofts-oem-lizenzen/) aber die EULA von Microsoft (Quelle: http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows_8%20Pro_German_ec31649d-2b1d-48ae-a3df-d80bcd6d7d74.pdf) sagt aus, dass es nicht geht und da es keine anders lautenden Urteile gibt, ist der Teil der EULA gültig.
    • In diesem Forum habe ich gelesen, dass letztendlich die EULA zählt, die bei der OEM-Version dabei war, der ich bei der Installation bzw. Einrichtung zugestimmt habe. Da ich momentan aber keine Windows 8 OEM habe, nehme ich an, dass die EULA aussehen wird wie beim obigen Link.
    • 7. Frage: Ist eine OEM-Version einmal installiert, darf ich sie nicht deinstallieren und auf einem anderen PC verwenden. Korrekt?
    • 8. Frage: Dazu habe ich irgendwie nichts finden können: Wann gilt der PC als so verändert, dass es nicht mehr derselbe PC ist?
    • Es gibt noch eine zweite EULA (Quelle: http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows_8%20Pro_German_49ebcd41-de04-424f-b8ed-a67e567f4b1a.pdf), welches das Übertragen der Lizenz auf einen anderen PC erlaubt.
    • 9. Frage. Diese EULA bezieht sich nur auf Retail-Versionen oder auch auf SB-Versionen? Was gilt für SB-Versionen im Normalfall? Auch dort kommt es natürlich auf die letztendliche EULA an, der ich bei der Installation zustimme.
    • Eine Volumenupgradelizenz ist auch nicht auf einen anderen PC übertragbar. (Quelle: http://www.zdnet.de/41522436/windows-7-lizenzen-was-microsoft-nicht-verraet/2/)
    • Ich kann innerhalb von 90 Tagen die OEM-Version in meinen Volumenvertrag übernehmen. Sie wird damit zu einer Volumenlizenz inkl. SA. (Quelle: dieses Forum [vielleicht hat hier jemand einen offiziellen Link])
    • 10. Frage: Kostet mich das etwas? Welchen Vorteil, außer dem SA hat das?
    • 11. Frage: Könnte ich auf einem PC ohne Betriebssystem eine Retail- oder SB-Version installieren (bzw. muss ich das überhaupt [siehe Frage 5]) um dann dort die Volumenversion zu installieren und kann ich später, wenn der PC verschrottet wird, mit dem Folge-PC genauso verfahren ohne das neue Kosten entstehen?
    • 12. Frage: Wenn ich alle 100 PC gegen neue PC mit Windows 8 Pro OEM ausstatte, brauche ich dann überhaupt eine Volumenlizenz? Außer natürlich der einen um den Open-Vertrag abschließen zu können.
    • 13. Frage: Ist es richtig, dass ich maximal fünf SB-Versionen besitzen darf, wenn ich kein SB bin? Die Quelle habe ich leider nicht mehr.

    Ich weiß, dass das viele Fragen sind, aber ich habe versucht hier so viele Infos wie möglich zusammen zu stellen, da mir diese oder ähnliche Fragen auch hier im Forum immer wieder begegnet sind. Ich hoffe hiermit späteren Antwortensuchenden auch irgendwie helfen zu können.

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