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Jaron

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Beiträge erstellt von Jaron

  1. Hallo

     

    Noch eine Frage zu diesem Thema:

    Genossenschaft A hat einen Open Value CW Vertrag mit Office Pro Plus, Core CAL Suite und Win8Upgrade/SA. Zudem Windows Server Datacenter- sowie Exchange Server (alles inkl. SA).

    Genossenschaft B (sind Vertragspartner aber nicht juristisch mit 51% verbunden) hat ebenfalls einen Open Value CW mit Office Pro Plus, Core CAL Suite und Win8Upgrade/SA. Jedoch keine Server.

    Genossenschaft B greift auf die Server der Gen. A zu. Mit den CAL's in der Core CAL Suite ist dies ja nicht möglich (Zugriff nur auf eigene Server möglich).

     

    Könnte nun Genosschenschaft A die entsprechenden Exchagen- und Windows CAL's im Open License ohne Software Assurance für die Zugriffe der Genossenschaft B kaufen? Wäre dies erlaubt?

     

    Vielen Dank und Gruss

    Jaron

  2. Hallo

     

    Ev. helfen für eine Aussage diese Informationen:

     

    Die Rechtsform des Kunde ist eine Genossenschaft – eine Vereinigung unabhängiger Importeure von Industrieprodukten.

    Jeder dieser Importeure betreibt eine eigene IT. Verschiedene Versionen der Server, Applikationen – keine Standardisierung.

     

    Da nun ein Importeur eine SAM Prüfung vor sich hat kam die Frage auf, ob man mit einem einheitlichen Vertrag (sämtliche Importeure oder ein Teil davon) ev. günstiger MS Software einkaufen kann

    oder zumindest von einer gemeinsamen zentralen IT und Standardisierung profitieren kann.

     

    Die Importeure sind unabhängig – somit keine verbundenen Unternehmen:

    "Verbundenes Unternehmen" eines Kunden ist jede juristische Person, die dem Kunden gehört (Tochtergesellschaft), dem der Kunde gehört (Muttergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie der Kunde (Schwestergesellschaft). "Gehören" bedeutet die Kontrolle von über 50 Prozent der Anteile an einem Unternehmen.

     

    Könnte man nun aber folgende lizenzieren:

    1x Importeur der die zentrale IT zur Verfügung stellt kauft sämtliche Server und die entsprechende Anzahl Zugriffslizenzen (External Connectoren). Jeder Importeur kauft für sich die vorinstallierten Betriebssysteme mit neuer Hardware und z.B die Office Applikationen.

    Falls dies dann „intern“ abgerechnet wird müsste man das über SPLA beziehen. Falls dies jedoch nicht abgerechnet wird würde das gehen?

     

    Gibt es eine andere Möglichkeit? Nehme an Enterprises Agreement (Open Value Company Wide) oder Select/Open License geht nicht.

     

    Danke für die Hilfe.

    Jaron

  3. Hallo

     

    Ich beschäftige mich aktuell mit einem Lizenzierungsthema und komme nicht wirklich weiter. Folgende Frage:

     

    Eine Genossenschaft (diverse Unternehmen, juristisch unabhängig) betreibt eine zentrale IT. Die Frage ist ob ein einheitlicher Vertrag möglich ist (Total ca. 500 PC's/NB).

     

    Der Lizenznehmer, der z.B. den Server (Windows, Applikationsserver) zur Verfügung stellt, ist für die entsprechenden Zugriffslizenzen verantwortlich.



    gibt es eine Möglichkeit, diese unabhängigen Unternehmen in einen MS Vertrag (EA, Open Value Company Wide) zu nehmen? Gem. Definition "verbundene Unternehmen" sicher nicht. Was macht man hier lizenzrechtlich damit eine Standardisierung möglich ist? 

  4. Hallo Daniel

     

    Erstmal vielen Dank für die wertvollen Informationen! Gibt es einen logischen Grund wieso auf dem Terminal Server mit VLSC Key's (MAK/KMS) gearbeitet werden kann und in einer VDI Session nicht?

    Somit Office 365 Pool-VM's mit KMS aus VLSC ist lizenzrechtlich nicht erlaubt.

     

    In einer Uebersicht Lizenzierung Desktop Virtualsierung (das ich nun im Netz gefunden habe) steht auch dedizierte VDI mit Office 365 möglich.

     

    Danke und Gruss

    Jaron 



    ..betr. Windows 8 Enterprise Features war ich mir nicht sicher ob ein Kunde nun die Software Assurance "normal" in einem Open Vetrag kaufen muss oder ob es für Office 365 Kunden eine

    andere Möglichkeit gibt..

  5. Hallo

     

    Office 365 Pro Plus erlaubt ja 5x Installationen. Eine davon darf auf einem Terminal Server installiert werden. Darf dies auch in einer VDI Umgebung gemacht werden?

    Somit in z.B. einer View- oder XenDesktop Session?

     

    Und wie kommt der Kunde zu den Windows 8 Enterprise Features in einer reinen Office 365 Umgebung? Muss die Upgradelizenz inkl. Software Assurance separat gekauft werden (z.B. im Open Value)?

     

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Jaron

  6. Guten Morgen Franz

     

    Verbundene Unternehmen - beim Verkauf von z.B. Tochtergesellschaften etc. gibt es schon vertragliche Möglichkeiten. Aber wieso gibt es z.B. Usedsoft noch und verkauft weiterhin gebrauchte Software

    wenn es doch gem. Microsoft nicht legal ist? Wieso gewinnt MS gegen soviele Händler und dennoch verkaufen diese weiter gebrauchte Software? Wieso gibt es dann gerichtsentscheide (Anfang 2012 in DE) bei

    dem der Kunde dann alles nochmals (legal) kaufen musste wenn es doch Entscheide gegen MS gibt.

     

    Ich blick da rechtlich nicht wirklich durch. Microsoft schreibt auch oft von "unseres Erachtens". Das heisst ja auch nicht dass es verboten ist...

     

    Danke und Gruss

    Jaron

  7. Hallo

     

    Danke für die Antworten. Somit müsste man einige Tricks verstehen und anwenden und könnte gebrauchte Microsoft Lizenzen erwerben und legal einsetzen?

    Was haben die eigenen Verträge beim Erwerb zusätzlicher Lizenzen zu tun? Oder habe ich "Ihre Verträge" falsch verstanden?

     

    Mein Grips wird hier sicher nicht ausreichen. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen was die Voraussetzungen sind?

     

    Danke und Gruss

    Jaron

  8. Ja die Meinung von Microsoft ist klar. Bin ja auch kein Freund von Gebrauchtsoftware. Nur steht im Urteil vom Juli 2013:

    Urteil des BGH vom 17. Juli 2013[Bearbeiten]

    Der BGH hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 erwartungsgemäss bestätigt. An der prinzipiellen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln. Bereits Ende 2012 hat auch das OLG Frankfurt als Folge des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass beim Gebrauchtsoftwarehandel auch das Aufspalten von Volumenlizenzen zulässig ist (Az. 11 U 68/11 vom 18. Dezember 2012). Das vollständige Urteil ist unter Aktenzeichen I ZR 129/08 zu finden.

     

    Bin ja kein Jurist. I ZR 129/08 lesen dauert etwa 5Min. Das zu verstehen etwa 5 Jahre. Wieso gibt es soviele Gerichte die für gebrauchte Software entscheiden aber dennoch verlieren die Händler? Und wieso gibt es dann noch Usedsoft wenn MS regelmässig klagt und gewinnt?

  9. Hallo

     

    Habe immer wieder Diskussionen mit Kunden die mit Usedsoft liebäugeln. Natürlich rate ich vehement davon ab. Bei einer Lizenzprüfung muss das dann auch nachlizenziert werden

    (zumindest in der Schweiz). Nun gibt es immer wieder Meinungen, dass dies in Deutschland (EURO Raum) erlaubt sei resp. es hier bereits richterliche Entscheide gegen Microsoft gegeben hat.

     

    Ist dies in DE erlaubt (natürlich nur ganze Auth. Nr)? Kann ich mir kaum vorstellen. Weiss auch nicht wieso ein Kunde "alte" Versionen kaufen sollte. Wie reagiert hier Microsoft?

    Habt ihr Erfahrungen?

     

    Vielen Dank und Gruss

    Jaron

     

     

  10. Hallo

     

    Abschliessend hier noch die Antwort von Microsot auf die ich nun lange gewartet habe:

    Die Nutzung wird in den PUR's beschrieben....    ....vielen Dank MS für diese ausführliche Abklärung!

     

    ..der Mitarbeiter der mir die Antwort damals angegeben hatte gibt es bei MS nicht mehr (ein Schelm wer böses denkt). 

     

    Nun ja - gibt ja zum Glück noch dieses Forum, glaub hier ist man am besten beraten,)

  11. Hallo

     

    Hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen:

    Braucht es für Exchange Unified Messaging (neben der Serverlizenz) nur den Exchange Std- sowie Enterprise CAL oder ist

    ein Office Pro Plus auch Voraussetzung? Werde aus dem Vergleich der beiden Suiten nicht recht schlau.

     

    Zudem eine Frage zum Lync 2013: Kann ein Kunde der Office 2013 Standard gekauft hat nun den Lync Full Client kaufen (Basic gäbe es ja auch noch) und dann die Lync Features nutzen? (Kauf der entsprechenden CAL's/Server vorausgesetzt). Müsste ja wohl lizenzrechtlich ok sein sonst gäbe es diesen Full Client ja nicht einzeln zu kaufen.

     

    Kann mir das jemand bestätigen?

     

    Vielen Dank!

    Jaron

  12. Hallo

     

    Ich hätte hier Fragen betr. Microsoft Audits:

     

    Ein Kollege sagt bei einem Microsoft Audit muss der Kunde die Differenz über Listpreis bezahlen - somit mit Penalty. Also nicht in einem bestehenden Vertrag (Select, Open, OV oder EA) sondern direkt von z.B. KPMG.

     

    Bei den "friendly" Audits die Microsoft direkt mit KMU Kunden macht gibt es (aus Erfahrung) keine Penalty (solange nicht böswillig falsch lizenziert wurde). Diese Kunden können beim bestehenden Partner zu normalen Konditionen die Differenz begleichen.

     

    Ab wann gibt es (wenn überhaupt) Penalty? Ab wann muss über Listpreis gekauft werden?

     

    Habt Ihr da Erfahrungen?

     

    Danke und Gruss

    Jaron

  13. ..hab ich von einem Microsoft Partner Sales Executive. Na ja ist ja auch kompliziert;)

     

    Somit gilt für einen anderen Fall über den ich Nachdenke ja das gleiche:

     

    Eine Firma die ich im XenApp Umfeld betreue (1000x XenApp) hat die IT ausgelagert (die IT wird von einem 25Mann Betrieb betreut). Diese 2 Firmen sind auch nicht juristisch verbunden.

    Die Lizenzen der (kleinen) IT Firma sind via Enterprise Agreement der grossen Firma abgedeckt. Sämtliche PC's, Server etc. werden von der grossen Firma bezahlt - die IT Firma arbeitet nur für die grosse Firma. Da der Besitzer der Server die CAL's stellen muss benötigt die IT keine eigenen. z.B. Office ist Gerätebezogen lizenziert - spielt somit auch keine Rolle. OS ist vorinstalliert.

     

    Die IT Firma benötigt somit keine eigenen Lizenzen.

     

    Stimmt auch so oder?

     

    Danke

  14. Nein eigentlich lässt dass keinen Spielraum offen. Der Lizenznehmer des Servers muss die entsprechenden CAL's zur Verfügung stellen. External Connector beim Exchange gibt es ja nicht mehr.

    Nicht authentifiziert braucht keinen CAL. Wird es verrechnet müsste man die SPLA Variante in Betracht ziehen.

     

    Was Microsoft dann mit verbundenen Unternehmen schreibt bleibt dann noch offen. Ich werde die Antwort dann aber sicher hier weitergeben.

     

    Danke für die Hilfe.

    Jaron

  15. hast natürlich Recht. In den PUR's steht ja aber auch nicht wirklich viel.

    allgemeinde Lizenzbestimmungen:

    • Anforderungen für den Zugriff durch Externe Nutzer variieren je nach Produkt, wie in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt
    • Je nach dem Produkt und der Funktionalität, auf die zugegriffen wird, ist der Zugriff durch Externe Nutzer unter CALs, Externen Connector-Lizenzen oder der dem Server zugewiesenen Softwarelizenz zulässig.
    • Ihre CALs und Externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre Lizenzierten Server (nicht die eines Dritten)

    dann unter Exchange 2013 Standard Edition:

    Sie benötigen keine CALs für Nutzer oder Geräte, die auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne direkt oder indirekt durch Active Directory oder Lync Server authentifiziert zu werden.

     

    Gibts dann noch andere verbindliche Dokumente ausser PUR's und Product List? Lässt doch einiges an Möglichkeiten/Interpretationen zu...

  16. aber eigentlich ist ja alles klar. Zwar kein rechtsverbindliches Dokument aber immerhin schön beschrieben: http://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/exchange-server/externe-nutzer.aspx#136

     

    Für die Nutzung von Standard Funktionalitäten durch externe Nutzer sind keine Exchange Server CALs erforderlich. Das heißt, die Zugriffsrechte auf Exchange-Standardfunktionen für externe Nutzer sind in der Exchange Server 2013-Serverlizenz enthalten.

    Was ist ein externer Nutzer? Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Lizenznehmers oder seiner verbundenen Unternehmen sind, noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Lizenznehmers oder seiner verbundenen Unternehmen.

    Greift ein externer Nutzer jedoch auf Enterprise-Funktionalität wie z.B. Unified Messaging oder Archivierung zu, so ist dieser Zugriff nicht von der Exchange Server 2013 Serverlizenz gedeckt. In diesem Fall ist eine Exchange Server Standard CAL + Exchange Server Enterprise CAL erforderlich.

    Hinweis: Anders verhält es sich mit den Zugriffen auf Windows Server, die sowohl für Mitarbeiter wie auch externe Nutzer lizenziert werden müssen. Verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen CALs für externe Nutzer ist der Lizenznehmer des Windows Servers, auf den der Zugriff erfolgt.

     

    Warten wir noch ab was MS sagt.

  17. Nun hatte dies einmal Microsoft gefragt - diese Antwort erhalten:

    Die wichtige Frage in diesem Konstrukt ist, wie viel Beteiligung unter den einzelnen Firmen besteht.

    Wenn weniger als 50%, ist es nicht realisier bar, da der Lizenznemer einem nicht angeschlossenen Unternehmen Zugriff gewährt. Somit wäre es dann doch ein SPLA-Fall.

     

    Werde aber nochmals bei MS nachfragen auf welches Dokument sich diese Aussage bezieht.

  18. Danke für die Infos. Somit könnten 2 Firmen eine Infrastruktur (Windows/Exchange) zusammen nutzen (jeder nutzt die Server zu eigenen Zwecken). Wobei die Firma mit den Server auch die CAL's

    bereitstellen muss. Dachte nur bei einer Lizenzprüfung sagt nun Firma 2 sie nutzen einen Exchange Server haben aber weder Server noch CAL Lizenzen. Das dies keine Probleme gibt verwundert mich..

  19. Hallo

     

    Habe hier noch immer ein Verständnisproblem – wäre dankbar für klärende Angaben der Lizenzprofis:

     

    Folgende Situation:

    Firma 1 besitzt Exchange Server 2013 – alle User CAL’s für die Mitarbeiter sind gekauft.

    Firma 2 (nicht juristisch verbunden) greift auch auf diesen Exchange Server zu (eigene Mailboxen). Firma 1 stellt die entsprechenden Exchange CAL’s für die Mitarbeiter der Firma 2 zur Verfügung. (Firma 2 nutzt den Exchange Server für eigene Zwecke)

     

    Wäre dies ein SPLA Fall falls Firma 1 den Dienst an Firma 2 verrechnet?

    Wäre es erlaubt falls dies nicht verrechnet wird? Könnte Firma 2 die Exchange CAL’s auch selber kaufen?

    Wäre es erlaubt falls Firma 2 den Exchange nur im Nutzen für die Firma 1 nutzt. Hier nehme ich an, dass dies erlaubt wäre (External Connector?)

     

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Jaron

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