
lizenzdoc
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Hi,
ja, war Tagesgeschäft, es gibt diverse Weg.
- im Select+ als Addon-Miete (Plan-E3)
- in einen EA zu überführen (Plan-E3)leider habe ich keine aktuell Preisliste da, sonst könnte ich Dir direkt die SKU nennen.
Add-on finde ich besser, da dir die mal gekaufte Lizenz noch bleibt. ...man weiss ja nie ...
Peinlich, dass Du als Kunde mit größerem Umsatz-Volumen beim LSP/LAR so behandelt wirst,
schließlich liegt "Cloud" als Schwerpunkt auf deren Microsoft-Scorecard und bringt die meiste Marge,
Lizenzen mit SA oder nur noch SA-Verlängerung bringt fast garnichts mehr.
Man darf/kann auch den LSP wechseln ...zur Belohnung ...VG, Franz
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Hi,
da ich ja z.Zt. "arbeitslos" bin und ne neue Stelle suche .... hab ich ja Zeit im WWW rumzustöbern.
das habe ich gefunden unter: Gilt scheinbar aber leider nicht für OPEN-Kunden
http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3das Doku wird MS-mäßig betitelt mit :
Win10ProUpgradeForm(WW)(ENG)(Oct2015) Page 1 of 1 Document X20-12782Bitte den Link im Text beachten und schauen, ob der passt.
Inhalt:
Windows 10 Pro Upgrade VL Form
In this document, Microsoft grants eligible Customers the right to use Volume Licensing (VL) software images and keys to deploy Windows 10,
instead of using Windows Update.Limited Right: If Customer (i) has an active Enterprise Enrollment, Enterprise Subscription Enrollment, Campus and School Agreement, Enrollment for Education Solutions, Select Agreement, Select Plus Agreement, or Microsoft Products and Services Agreement (each, a “volume license agreement”), and (ii) has a free upgrade right to Windows 10 Pro in accordance with the specifications and availability dates established at http://www.microsoft.com/en-us/windows/Windows-10-specifications (the “Upgrade Site”), then Microsoft grants Customer the right, during the availability period set forth at the Upgrade Site, to use Windows 10 Pro VL software images and keys obtained through VLSC to install Windows 10 products for Customer’s use, rather than using the Windows Update service (and the software images provided through that service). The right granted in this paragraph is subject to Customer’s continuing compliance with its volume license agreement.
Name:
Title:
Customer name (complete legal name of licensed entity):
Customer’s Microsoft Volume Licensing Agreement number(s):
Date:
Instructions
Please complete this form and you should keep a copy for your records.Vielleicht hilft das weiter ...
VG, Franz
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Hallo Jan,
Bitte beachten, da im BMI alle "unter einem Vertrag" sind,
dürfte man "überzählige Lizenzen", die ja dann wohl nicht mehr gebraucht werden,an eine andere Dienststelle übertragen ... legal!
So kann man sehr viel Geld sparen, wenn man weiss wie ...Bleibe dem Forum treu, ein "Rechnungsprüfungsausschuss" kann auch vorbeugend agieren.
Vielleicht kannst Du ja auch was "bewirken".Frei gewordene Gelder können vielleicht auch Kindergartenplätze schaffen!
Wir helfen da gerne!
VG, Franz
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Hallo Doktor No,
willkommen im Forum, schön dass du uns gefunden hast.
Und gleich der Hinweis
> Das Forum macht keine Rechtsberatung, dass übernehmen diejenigen, die dazu berechtigt sind …Aber wir wissen sehr viel zu Deinem Thema, auch zu den vielen Sonderregelungen.
Wir reden hier über den Microsoft Enterprise Agreement--Konzernvertrag BMI –INDIREKT
Der Vertrag an sich wurde gezeichnet vom Bundesministerium des Inneren (BMI),
nachrangig zeichnen „Bezugsberechtige“ einen EA-Beitritt für sich selbst.Grundsätzlich gilt:
Microsoft (MS) hat (wie auch beim neuen EA zum 01.06.2015) die EA-Preisliste für „normale“ Kunden
vom Juni 2015 genommen, günstigste Preisstufe-D und einem „erheblichen“ zusätzlichen Rabatt für den BMI-EA gewährt.
Dieser Preis ist final, egal wie viele PC dann in Betracht kommen, also, ob man 500 PC hat oder wie hier 6.000 PC.
Es wird somit mit MS nicht mehr erneut verhandelt.
Dieser Preis wird dann von MS den berechtigten MS-Partnern, also den sog. LSP/ESA, zur Verfügung gestellt,
die dann kalkulieren und an den BMI-Kunden fakturieren.
Gemäß der Ausschreibung hatte man sich ja (auch in Eurer Verwaltung) für den „günstigsten LSP/ESA“ entschieden.Zum Start (am Beispiel Office-Pro) , Annahme > keine Stückzahlveränderung!
kauft man die Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung und bezahlt normalerweise diesen Betrag in 3 Raten.
Danach ist die Lizenz an sich selbst zu 100% bezahlt.
Möchte man nun 1 Jahr verlängern, zahlt man auch nur noch 1-Jahr SA, also keinen Lizenz-Anteil mehr.
Würde man dann, nach insgesamt 4 Jahren EA-Laufzeit, direkt nahtlos anschließend in den nächsten
verhandelten EA mit der SA-Wartung weiter machen wollen,
benötigt man in der neuen Laufzeit für den neunen EA-Beitritt für die Office-Pro-Lizenz nur noch die weitere SA-Wartung,
da ja die Lizenz schon zu 100% bezahlt war. Also weitere 3-Jahre, aber halt nur die günstigen SA-Beträge!Achtung:
Wenn man nur die günstigeren SA-Beträge bezahlen möchte, muss man die SA-Zeiträume nahtlos, also ohne Unterbrechung bestellt und bezahlt haben.
Ansonsten muss man wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung starten.MS „bestraft“ keinen BMI-Kunden! Alle sind unter dem Vertrag gleich!
Es ist einfach nur ein individuelles „Zahlenspiel“.
Fährt man mit der kontinuierlichen SA-Bezahlung günstiger, oder ist eine „Pause“ günstiger und
man fängt wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung an?Und … das alles ist unabhängig, ob man mehr oder weniger Lizenz benötigt, dazu könnte ich mich dann noch „auslassen“ …
VG, Franz
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Hi,
ich hatte aus MS-Dokumenten hier im Forum mal aufgezeigt, dass Ms bei kostenlosen Update (Inplace)
darauf hinweist, dass aus der "alten Lizenz" auf jeden Fall eine Retail-Lizenz wird und
die Vorgänger-Lizenz in diese W10-Lizenz aufgeht, also miteinander verschmiltzt, eigentlich nicht mehr existiert.
(vergleichbar mit eine StepUp-SA-Lizenz, Std-SVR > DataCenter-SVR = Std gibt es nicht mehr)Somit ist es - nach 30 Tagen W10-Nutzung - fraglich, ob bei einem Worstcase man die alte Lizenz
mit dem alten Full-Backup wieder verwenden darf.Innerhalb der 30 tage darf man ja das "Rollback" nutzen ...
Leider ist es noch so, wenn man an MS eine Anfrage stellt, bekommt man einige überraschende, differente Antworten.
VG, Franz
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hi,
deswegen frage ich ja vorsichtig :)
wenn das kostenfreie Upgrade auf W10 getätigt wurde,
hat ja MS die komplette PC-Konfigurationsdaten in deren DB.
Jetzt, nach einem Full-Backup erschein die PC-Unikat-Nr. wieder im Internet und somit bei MSund die DB sieht plötzlich dass dort wieder die "Vorher-Lizenz" auf diesem PC werkelt und W10 weg ist ...
Das macht doch MS traurig, oder :)
Das wollte MS sicherlich nicht so ....Bin mal gespannt, was da noch alles geschieht.
VG und schönes WE,
Franz
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Moin,
unter diesem Link habe ich die "EULA" für WIN 10 gefunden,
Man kann da nach Box-Produkt oder OEM differenzieren.https://www.microsoft.com/de-de/useterms
Downgrade auf WIN 7 u. 8 ist erlaubt, aber nur bis MS den Support einstellt !
Das Transderrecht für Deutschland ist extra aufgeführt.
Nutzung ist nur entweder in einer pOSE oder in einer vOSE erlaubt,ansonsten benötigt man für eine weiter OSE eine weitere Lizenz.
Fraglich >
Vielleicht hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt.Wenn man den kostenfreien "Inplace-Upgrade" durchgeführt hat,
darf/kann man ja innerhalb von 30 Tagen via "Rollback" zurück zur früheren installierten Lizenz.
Aber was passiert, wenn man dies nach z.B. 50 Tagen versucht?
Was ist, was passiert, wenn man auf diesem Device nach z.B. 50 Tagen ein
Full-Backup einspielen will?Klappt das, oder "kommt da was ungewöhnliches hoch" ?
VG, Franz
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Hi,
ja, ein "indirekter Zugriff" ist heikel.
Aber am Ende des Tages ist es ein Zugriff, der lizenziert werden muss,
wenn eine Aktion angestoßen wird und über mehrere "Knoten" erst zu Ende geht.Aber es gibt noch ein "schlimmeres Szenario" :)
aber das will ich mal hier nicht ungefragt aufzeigen, da würden viele die Augen verdrehen.VG, Franz
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Hi,
Du hattest geschrieben:
MIr geht's um die Frage, ob man bei vorhandener Server SA auf die aktuelle Exchange Version gehen kann, obwohl die CALs nicht mit SA ausgestattet sind.
Sprich die Mailbox Server laufen weiterhin mit Exchange 2013 und nur der Edge läuft mit 2016.
Somit habt Ihr wohl Exchange-SVR-2013-CALs ohne SA.
Da ihr aber auf ein Exchange-SVR-2016-Image-Installation zugreift,
würden die Exchange-2013-CALs diesen Zugriff nicht legal erlauben.Du schreibst:
Jeder Host dieses Clusters ist mit einer Windows 2012R2 Datacenter Lizenz lizenziert.
Der Kunde hat aber keine Windows 2012 CALs, sondern alles CALs 2008.Mit 2008er WIN-CALs auf 2012er WIN-SVR zuzugreifen ist nicht legal!
Somit werden auch hier 2012er-WIN-CALs benötigt.Sorry, so sehe ich das.
VG, Franz
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Hi,
compliant zu lizenzieren wird leider immer schwieriger.
Die "Spielregeln" sauber und auch noch richtig nach schwarz/weiß zu interpretieren wird langsam immer grenzwertiger.In diesem Fall:
wie gesagt, wenn ich ich richtig verstehe:
Die Edge-Rolle wird auf einem neuen eigenständigen "Blech" installiert und benötigtdort ein WIN-SVR-OS-Image und ein Exchange-SVR-Image
Ergo 2 zusätzliche SVR-Lizenzen.
In dem frei zugänglichen Netzwerk stehen diese 2 SVR-Lizenzen und es wird auf diese zugegriffen/genutzt.
Ergo muss man auf die SVR-Version achten und die CAL-Zugriffe dementsprechend auch lizenzieren (Versions-Level).
Laienhaft geschildert ... Ich als User interagiere mit dem Mailbox-SVR und diese meine Interaktion
stoßt auch eine Aktion am Edge-SVR an, dann tut dies mein "Zugriff", auch wenn ich es nicht bewußt weissund ev. mir nicht gefällt.
Hilfs-Beispiel:
Ich ändere Kunden-Daten im MS-CRM, da meint man, man greift ja nur auf das CRM zu und lizenziert 1 CRM-CAL,Dass ich aber die Daten eigentlich durch ein Read/Write-Interaktion in dem (eventuell seperat installierten) SQL-SVR tätige,
fällt mit garnicht so ein, ist aber so und ich muss auch zusätzlich die SQL-CAL lizenzieren. Auch wenn es mir nicht gefällt :)
(... und auch den Version-Level des WIN-SVR-OS beachten > WIN-CAL-Version....)MS hat es nicht komplizierter gemacht, MS hat kaum noch einfache "Lizenz-Situationen" .
Die Herausforderung ist es, es zu verstehen und transparent darzustellen/zu erklären.
VG, Franz
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Hi,
soweit ich mich erinnern kann,(da nicht mehr beim LSP, kein Zugriff mehr)
war in der SELECT+ /MPSA PreislisteWIN10Pro-Upgrade ohne SA
WIN10Pro-Upgrade mit SA = Enterprise
und eigenst
WIN-LTSB ohne SASomit kann ein LTSB-Kunde diese Art einzeln kaufen.
Aber, ich denke mir, hier gibt es einige Mitleser, die jeden Monat Ihre SELECT+ oder MPSA Preisliste von ihrem LSP erhalten,
Die doch bitte mal nachschauen, ob es so ist, wie ich schreibe, danke !!!
VG, Franz
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hi,
noch eine Anmerkung:
LTSB kann man auch ohne SA kaufen.
VG, Franz
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hi,
ich vergleiche das mal mit dem Beispiel einer Kugelbahn.
Ich (User) stoße 1 Kugel an, die läuft dann in den Mail-Server rein,dort bewegt diese eine "Klingel" und stößt dannach eine 2. weiter Kugel an
und die rollt weiter in den "Edge-Server" und bewegt dort eine "Klingel"Ich bin der zu lizenzierende "User / Verursacher" der mit der Kugel
Zugriff auf die 2 Klingel nimmt auch wenn es nacheinander, somit im 2. Fall indirekt ist,
aber es ist am Ende 1 causaler Vorgang ...
Dementsprechend muss ich (User) auch mit den richtigen CAL-Versionen lizenziert sein!
Dies gilt sowohl für den Exchange-SVR, als auch für den drunter liegenden WIN-SVR!
Ich meine:
1x zusätzliche Exchange-SVR-Lizenz für Edge
Xx 2016er Exchange-CALs für die User/Devices > ! ev. Xx 2016er Exchange-Enterprise-CAL !
Xx 2012er WIN-CALs für die User/Devices
VG, Franz
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gerne!
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Hi,
ich bin jetzt kein technisch Erfahrener, aber grundsätzlich verstehen ich das so,
dass der Exchange-Server(Mailbox-SVR) auf Blech-A installiert ist und die Edge-Rolle
auf einem weiteren anderen Blech-B installiert ist.
Dieses Szenario gilt dann auch für mehrere virtuelle OSE-Installationen …Da man Bestandteile einer Lizenz nicht auf 2 Bleche getrennt verteilen darf,
benötigt man, meiner Meinung nach, für jedes Blech jeweils
1 Exchange-SVR-Lizenz und sicherlich dann auch
1 WIN-SVR-Lizenz.Bei den Exchange-CALs muss geprüft werden, ob die Exchange-Enterprise-CAL
zusätzlich zur Exchange-Standard-CAL benötigt wird,
Bedingungen dazu, siehe Auflistung, 3.1.1:Produktbestimmungen, Jan-2016, Seite-27:
3.1.1 Enterprise CAL für zusätzliche Funktionen in Zusammenhang mit Exchange
In-Place-Archiv,
In-Place-Sperren (Auf unbestimmte Zeit, Abfragebasiert, Zeitlich),
Erweiterte Richtlinien für mobile Anwendungen,
Informationsschutz und Einhaltung von Vorschriften,
Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien,
Journale pro Nutzer/Verteilerliste,
Websitepostfächer – Compliance,
Verhinderung von DatenverlustCAL-Version:
Habe ich auf dem Edge-Blech eine nun höhere Exchange-SVR-Lizenz-Version(2016) installiert,
benötigen auch die Exchange-CALs, die auf die Edge-Lizenz zugreifen, die höhere Version(2016).Dies würde dementsprechend auch für unterschiedliche WIN-SVR-Versionen gelten!
Ich hoffe, ich hatte das Szenario richtig verstanden …
VG, Franz
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Hi Jaron,
es gibt volumen-abhängige Preisgestaltung.
und es gibt Preise für vorhandene Office-Lizenzen, z.B. mit SA,
wenn man dann auf Plan E3 migriert, dann ist der Preis, wg. vorhandener Basis-Lizenz, künstiger.
Im OPEN gibt es ja Level NL und C
Im SELECT+ A,B,C,D (ab 500P, ab 4.000P, ab 10.000P, ab 25.000P)
Im MPSA genauso, bis auf Staffel A, da schon ab 250P für Onlinedienste.
1x E3 Dienst = 1 P, soweit ich mich erinnere ...Der SELECT+ /MPSA und der EA sind günstiger als z.B. OPEN oder OPEN-Value.
Somit, ja, LSP-Partner könnten es günstiger anbieten,
ob sie es machen, ist deren freie kaufmännische Eigenentscheidung.
Aber das einfachste ist, wenn man bei 2-3 LSPs einfach mal telefonisch anfragt
und um ein z.B. 250-Seats-Angebot anfragt. Dann hat man Fakten.VG, Franz
VG, Franz
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Moin,
mich wundert, dass keiner kommentiert, bzw. eine Frage dazu hat ...
Ja, es ist leider viel Stoff, aber kürzer wollte ich es nicht aufzeigen.VG, Franz
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Hi,
der erste LSP (ehem. LAR/ESA) in USA verkündigt seit 14.01.2016 folgendes:Microsoft hat angekündigt, dass ab dem 1. Juli 2016 das Enterprise Agreement (EA)
einen höheren Einstiegslevel haben wird > 500 Devices / UserFür bestehende EA-Kunden (mit weniger als 500 Devices/User) wird eine Übergangsregel gewährt,
diese „Kunden“ dürfen, wenn die Vertrags-Verlängerung ansteht, noch einmalig für weitere 36 Monate verlängern.Anm.: Sicherlich gilt diese Neuregelung auch für den EAS (EA-Mietmodel)
Dies betriff zur Zeit nicht die BMI-EA-Beitritte!Somit bleibt langfristig diesen „kleineren EA-Kunden“ nur der Wechsel
in den MPSA, um weltweit gültige Lizenzen zu kaufen …
VG, Franz -
Hi,
als OEM bekommt man im Markt legal nur das Office-Pro.
VG, Franz
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Hi,
das sogenannte "Zweitkopierecht" basiert nicht auf einer aktiven SA !
Laut Produktbestimmungen, JAN-2016, Seite-10 :
Lizenzmodellbestimmungen > Desktop-Anwendungen > Gerätelizenz
1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der
Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren,
der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist.2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis
lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf
einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer
des Lizenzierten Geräts zu installieren.3. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerät
ausgeführte Software nutzen, allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software
zugreifen und diese nutzen.4. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird,
ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von
einem anderen Lizenzierten Gerät.5. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden
vorgesehenen Server ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt.Demnach darf man das Notebook damit betanken und, da es ja dann sauber "lizenziert ist"
auch auf die Installation auf dem Server zugreifen. (relevante CALs bitte berücksichtigen und beschaffen!)VG, Franz
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Hi,
noch eine weiter Ergänzung zum Ablauf des SELECT(-PLUS) und dem Übergang zum MPSA:Ab 1. Juli 2016 können bestehende Select Plus-Kunden
nur noch bis zu ihrem nächsten Jahrestag unter diesem Vertrag bestellen.Anmerkung: Jahrestag = Vertrags-Jahrestag !
VG, Franz
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Hi,
nachdem ich vom DocData ermahnt worden bin, habe ich mich sehr ausführlich (mehrere Tage!) mit dem Lizenzierungshandbuch beschäftigt
und diese mit den Produktbestimmungen-Januar-2016- verglichen.
Auch habe ich das „Fachgespräch“ mit einigen „Beratern“ gesucht … und in fast ausschließlich „große und ungläubige Kinderaugen“ geschaut …
naja, das LH ist ja auch erst seit August 2015 erschienen und ist auch nur Vertragsbestandteil eines MPSA …. Aber bildet Euch Eure Meinung einfach selbst!Fangen wir mit der Lizenzmobilität für den Server-Pool an, Lizenzmobilität erlangt man ausschließlich über eine aktive SA.
Beim Thema „Selbsthosten“ ist mir dann dieser Fehler in den Produktbestimmungen aufgefallen, z.Zt. reagiert MS auf meine Anfrage leider nicht.
Produktbestimmungen, Seite-72, Glossar: Lizenzmobilität:
Software Assurance-Kunden zur Verfügung stehende Rechte zur Neuzuweisung von Lizenzen außerhalb der standardmäßigen Fristen oder zur Nutzung von Produkten
auf mehrinstanzenfähigen Servern außerhalb ihrer Rechenzentren; Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Lizenzmobilität“ von Anhang B – Software Assurance.Produktbestimmungen, Anhang B, Seite-88-89, Lizenzmobilität:
Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg
Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, neu zuweisen,
und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen.
Der Kunde ist außerdem berechtigt, diese Lizenzen von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
>>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg verwendet werden.
Lizenzmobilität durch Software Assurance
Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance kann der Kunde seine lizenzierte Software unter beliebigen seiner Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
>>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können nicht zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden.
Was soll das denn bitte!? Ja oder doch Nein? … Oder hat sich das Thema erledigt, da im LH „Selbsthosten“ nun fehlt???
Viel wichtiger:
Der o.g. Text aus den Produktbestimmungen beschreibt eindeutig, dass man in seinem RZ die „Verschiebungsmobilität“ erworben hat und
zusätzlich diese Lizenzen auch „auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen“ darf, siehe direkt hier drunter.Zulässige Nutzung:
Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt:
Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen.
Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen und unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs zugreifen, die Zugriff auf die Produkte erlauben.
Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern eines Dritten nutzt, verwalten.
Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten ausführt.Voraussetzungen:
Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen:
ausschließlich für seine Verwendung und zu seinen Gunsten seine lizenzierte Software ausführen
und seine OSEs auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten verwalten,seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure Platform-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und
das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance,
der seine lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen.Hier nun die „neue Regelungen“ aus dem neuen Lizenzierungshandbuch:
Das Lizenzierungshandbuch für den Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) ist ja „ausdrücklicher Vertragsbestandteil des MPSA!“LH > Seite-6:
Bei Microsoft Software Assurance für Volumenlizenzierung (SA) handelt es sich um eine Reihe von Tools und Ressourcen, die die Bereitstellung und Verwaltung von Microsoft-Produkten vereinfachen soll. Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen,
unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs. Für sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“, nicht.LH > Seite-16: Lizenzmobilität durch Software Assurance
Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie bestimmte lokale Lizenzen mit aktiver Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben.
Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über Software Assurance verfügen,
sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt.
Darüber hinaus sind die folgenden Produkte ebenfalls zu Lizenzmobilität durch SA berechtigt: System Center – alle Server-Management-Lizenzen (MLs), einschließlich SMSE und SMSD mit SA und
System Center 2012 Standard und Datacenter mit Software Assurance Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
o Software Assurance für die Lizenzen, unter denen Sie auf gemeinsam genutzten Servern Dritter Software nutzen oder
Betriebssystemumgebungen verwalten, sowie für alle zugehörigen CALs, Externen Connector-Lizenzen und
Management-Lizenzen beibehalten,o Ihre Lizenzen nur mit qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen
(siehe http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/license-mobility.aspx)o das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software
Assurance, der Ihre lizenzierte Software auf den gemeinsam genutzten Servern der Partner ausführt, einreichen.
Das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität wird Ihnen vom qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software
Assurance zur Verfügung gestellt.Achtung : Beide Text-Passagen klingen quasi gleich, oder? Sind es aber nicht!
Leider fehlt im LH eindeutig die Erlaubnis innerhalb seines eigenen RZ die Lizenzmobilität nutzen zu dürfen! >>> „Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“
Erlaubt ist demnach nur noch auf externe „auf gemeinsam genutzten Servern Dritter“Und nun?
Weiteres Beispiel an Hand der Step-Up-SA-Lizenz:
Da in den Produktbestimmungen, Anhang-B auch das Thema „Step-UP-SA-Lizenzen“ geregelt ist,
dies aber im Lizenzierungshandbuch nicht mehr aufgeführt wird,
gehe ich davon aus, was dort nicht steht, ist nicht mehr erlaubt/ nicht mehr möglich …Ups!
Hier mal was positives: „Verdoppelung der erlaubten Devices“
LH > Seite-14: Programm für die Verwendung zu Hause
Wenn Sie aktive Software Assurance für qualifizierende Desktop-Anwendungsprodukte haben, sind Sie berechtigt, am Home Use Program teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms können Ihre Mitarbeiter, die Nutzer der lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software zur Installation auf bis zu zwei Geräten (entweder 2 PCs oder 2 Macs, abhängig von der erworbenen Software) für jede von Ihnen erworbene Lizenz für die entsprechende Desktop-Anwendung erwerben.Produktbestimmungen, Seite- 82-83: Home Use Program
Die Mitarbeiter des Kunden, die Nutzer der in untenstehender Tabelle aufgeführten lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, können eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software erwerben, die dann auf einem Gerät (einem PC oder Mac), je nach der erworbenen Software) installiert werden kann.Hier mal wieder was negatives:
Für den MPSA: LH-Seite-17: Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung
Bei allen Produkten außer Onlinediensten ist jedes Einkaufskonto berechtigt,
(1) bis zu 20 zusätzliche Kopien von lizenzierten Produkten in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände
für Schulungen zu diesem bestimmten Produkt zu nutzen,
(2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und
(3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen
eine zusätzliche Kopie eines lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen.Für den „alten SELECT (+): Vergleichs-Quelle: aus dem SELECT( PLUS )-Vertrages –Okt-2011 , Dokument X20-02487, Seite-6 -
b. Kopien für Schulungen, Bewertung und Sicherung.
Das Registrierte Verbundene Unternehmen ist berechtigt,
(1) bis zu 20 Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen.
(2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und
(3) für jede seiner geografischen eigenständigen Geschäftsstellen
eine zusätzliche Kopie eines jeden Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen„lizenzierte Produkte“ beschneidet da frühere Rechte ….
Für alle, für die die nächste MPSA-Preis-Level-Einstufung relevant wäre:
LH-Seite-5: Anpassung der Preislevels
Sie erreichen das nächste Preislevel eines Pools, sobald Ihre Organisation die entsprechende jährliche Mindestpunktezahl erreicht hat. Auf die Bestellung, die Sie zum nächsten Rabattlevel berechtigt (also von Level A zu Level B), wird der Rabatt angewandt, der für das betreffende nächste Level gilt. Die Preislevels für jeden Produkt-Pool werden jährlich im Monat des Jahrestags der Vertragseinhaltung geprüft. Dieser Monat entspricht dem Monat, in dem Ihr MPSA aktiviert wurde. Alle Punkte, die Sie in einem bestimmten Jahr erworben haben und die das derzeitige Preislevel überschreiten, aber unter dem nächsten Preislevel liegen, werden in das nächste Jahr übertragen und zählen bei der Einhaltung in diesem Jahr.„Sich auf der Zunge zergehen lassen“ und wenn man in diese Situation kommt,
sehr sehr genau Hochstufung und das Bepreisen/In-Rechnung-Stellen anschauen und prüfen, ob so gehandelt wurde ….LH > Seite-16: Notfallsicherung
Wenn Sie SA für Serverprodukte und zugehörige CALs haben, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Serverlizenzen für diese Produkte zum Zweck der Wiederherstellung im Notfall.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/by-benefits.aspx#tab=4.Stimmt inhaltlich mit den Produktbestimmungen überein. Aber auch hier die SA für die CALs beachten!
Vergleicht man die SA-Vergünstigungen aus den Produktbestimmungen, Anhang-B, Seite-80, mit dem Lizenzierungshandbuch, sollte jedem auffallen,
dass sich die dort aufgezählten 22x Vergünstigungen auf 10x Vergünstigungen im Lizenzierungshandbuch, Seite-7, reduzieren …
weg ist weg, oder wie muss man das vertragsrechtlich verstehen?Unklar bleibt also bis dato, was ist mit nachfolgenden „ehemaligen“ Vergünstigungen geworden?
Enterprise Sideloading,
Windows Virtual Desktop Access (VDA),
Microsoft Dynamics CustomerSource,
Step-up-Lizenz,
Globaler System Center-Dienstmonitor,
Office Online,
Windows Thin PC,
Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP),
Server – Selbst Gehostete Anwendungen,
Erwerbsrechte für Add-On für Windows SA Pro-Nutzer,
Windows to Go,
Virtualisierungsrechte für Windows- und Windows Embedded-DesktopsZur Rechtsverbindlichkeit >>> Irgendwie „nebulös“ …
Sorry für die Länge!
Da wünsche ich jetzt allen viel Spass !
Grüße,
Franz -
Hi,
mal daraufhin gewiesen …Gerne werden/wurde im EA (gab es dann auch im OPEN/SELECT) Kunden
mit WIN-SVR und System Center-Server, beide unter SA,
die Überführung in die Core Infrastructure Server (CIS) Suite angeboten und verkauft.Laut den Produktbestimmungen, JAN-2016, Seite-18,
verliert aber dadurch der System Center-Server seine Lizenzmobilität, die er vorher aber hatte!
Wer also die Lizenzmobilität wirklich benötigt, sollte sich durch den besseren Preis nicht dazu „verführen lassen“!Falls schon passiert, erst bei der nächsten SA-Verlängerung kann man die Suite wieder auflösen!
VG, Franz
-
Hi Jaron,
okay, wie geschrieben, zu dem angefragten Thema geben die produktbestimmungen nur das o.g. her.
somit weisst Du dann Bescheid.
VG, Franz
SQL Server Lizenzfrage
in Microsoft Lizenzen
Geschrieben
Hi,
da hat Nils recht, die reine Insatllation bedingt schon die Lizenzierung der SQL-SVR-Lizenz.
Aber Ihr könnt etwas Geldsparen.
Da ja auf die 1. SQL-Installation nicht real zugegriffen wird,
könnt Ihr die SQL-CALs für die 2. Installation verwenden + eine neue SQL-SVR-Lizenz.
(ist ja auch schon mal Geld gespart, oder?)
Wenn Ihr dann in der Konstruktion wieder mit dem 1.SQL arbeitet, (4 SQL-CALs verbleiben ja noch bei der K-Abtl.)
dann benötigt Ihr auch erst wieder ev. zusätzliche 6 SQL-CALs (wenn alle 10 zugreifen).
Und immer schön alles dokumentieren :)
VG, Franz