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truth

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  1. bitte um objektive quelle für diese behauptung -------------------------------------------------------------------------------- Zitat: Zitat von Der Schwabe Lizenzaufkleber + passendes und dazugehörendes Medium + Büchlein = gültige Lizenz kannst du mir eine seriöse quelle ausser m.s nennen,die deine "behauptung" bekräftigt? es gibt da so ein nettes bgh urteil das m.s z.b die kopplung von software an hardware untersagt hat. soweit ich weiss ist es nur relevant ob man einen orginal produktkey hat um windows benutzen zu dürfen. der produktkey kann somit auch als lizenz bezeichnet werden. hat man diesen legal und orginal erworben, sollte man windows also verwenden können. ob dabei der produktkey wie in dem beschriebenen fall, auf gehäusen klebt ist dabei völlig unerheblich. hauptsache er ist orginal und damit legal. hoffe geholfen zu haben. Grüße
  2. kannst du mir eine seriöse quelle ausser m.s nennen,die deine "behauptung" bekräftigt? es gibt da so ein nettes bgh urteil das m.s z.b die kopplung von software an hardware untersagt hat. soweit ich weiss ist es nur relevant ob man einen orginal produktkey hat um windows benutzen zu dürfen. der produktkey kann somit auch als lizenz bezeichnet werden. hat man diesen legal und orginal erworben, sollte man windows also verwenden können. ob dabei der produktkey wie in dem beschriebenen fall, auf gehäusen klebt ist dabei völlig unerheblich. hauptsache er ist orginal und damit legal. hoffe geholfen zu haben. Grüße
  3. sorry, aber das ist gelinde gesagt schwachsinn. es gab hier glaube ich sogar schon ein refernzurteil. dem kläger wurde gestattet dasselbe windows/lizenz sowohl auf seinem arbeitsplatzrechner wie auch auf seinem computer zuhause zu nutzen. einzige voraussetzung war nur, das es nicht gleichzietig genutzt wird. man muß hier ganz klar differenzieren, zwischem dem was m.s gerne hätte und dem was gesetz und recht ist.´ hoffe etwas geholfen zuhaben. Grüße
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