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Man kann doch, wenn der TS alleine in einer OU ist, eine Richtlinie mit mehreren GPOs auf der OU anwenden, auf allen GPOs die Loopbackverarbeitung auf ersetzen konfigurieren, die Softwareeinschränkungen konfigurieren und die GPOs via Objektsecurity gezielt gruppenbasiert verweigern bzw. erlauben.

In dieser Konfiguration stecken die Benutzer in einer anderen OU als der TS und bekommen die Einschränkungen ausschliesslich, wenn sie sich am TS anmelden.

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Es existiert eine OU, in dieser OU befindet sich nur das Computerobjekt des TS.

Du erstellst ein GPO , innerhalb des GPO konfigurierst Du die Einstellung Loopbackverarbeitungsmodus..., was bewirkt, dass die Benutzereinstellungen innerhalb dieses GPOs wirksam sind, obwohl kein einziger Benutzer in dieser OU vorhanden ist (die Wirkung dieser Einstellung ist gut beschrieben, wenn Du die Gruppenrichtlinienobjekt-Editor-MMC aufrufst und dort unter Computerkonfiguration - Administrative Vorlagen - System - Gruppenrichtlinien - Loopback... die Erklärung ansiehst) . In dem einen GPO konfiguriere ich sämtliche Einstellungen, die ich machen möchte plus die Softwarerichtlinie, um der einen Gruppe die Ausführung irgendeiner Software zu verbieten. In dem anderen GPO konfiguriere ich auch sämtliche Einstellungen, die ich machen möchte ohne die Softwarerichtlinie. Der Gruppe, der ich Softwareeinschränkungen auferlegen möchte, verweigere ich den Zugriff auf das GPO ohne Softwareeinschränkung, der Gruppe, die ohne Softwareeinschränkung arbeiten soll, verweigere ich den Zugriff auf das GPO mit der Softwareeinschränkung. Dem Admin verweigere ich den Zugrif auf beide GPOs, sofern ich möchte, dass er uneingeschränkt verwalten kann.

Ich hoffe, ich konnte diesmal deutlicher klar machen, was ich eigentlich meine ... :)

Hast aber recht, das war ganz schön quer :suspect:

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