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Office inkl. Software Assurance Service Provider


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Guten Tag

 

Darf eine Firma mit Open Value (inkl. Office und Applikationsserver/CAL's) diese Lizenzen an einen Service Provider (hosting) übergeben?

Lizenzmobilität gibt es ja bei den Applikationsservern - wie sieht es beim Office aus? Müssten diese via SPLA zusätzlich lizenziert werden auch

wenn diese in einem aktiven Open Value Vertrag (mit noch 2 jähriger Laufzeit) lizenziert wären?

 

Vielen Dank und Gruss

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Hi,

das geben die Produktbestimmungen zu Deiner Frage her, welche Einschätzung hast Du nun dazu?

 

Quelle: Produktbestimmungen Januar-2016, Seite-7: Lizenzbestimmungen,
 

Universelle Lizenzbestimmungen
Die Universellen Lizenzbestimmungen gelten für alle Softwareprodukte, die im Rahmen der Microsoft-Volumenlizenzierung lizenziert werden
(sofern nicht ausdrücklich in den Lizenzmodellbestimmungen und/oder Produktspezifischen Lizenzbestimmungen andere Festlegungen getroffen werden).

8. Outsourcing von Software Management
Der Kunde ist berechtigt, lizenzierte Kopien der Software auf Servern und anderen Geräten zu installieren und zu nutzen, welche der Verwaltung und Kontrolle Dritter unterliegen, vorausgesetzt, alle diese Server und sonstigen Geräte sind für die Nutzung durch den Kunden bestimmt und bleiben dies auch. Ungeachtet des physischen Standorts der Hardware, auf welcher die Software genutzt wird, trägt der Kunde die Verantwortung für alle Verpflichtungen unter seinem Volumenlizenzvertrag.

 

Seite-10: Lizenzmodellbestimmungen, Desktop-Anwendungen, Gerätelizenz

 

1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät
    und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist.
2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt,
    die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren.
3. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführte Software nutzen,
    allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software zugreifen und diese nutzen.
4. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet
    sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät.
5. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server ausgeführt wird,
    ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt.

 

Mehr habe ich da nicht gefunden, dass dazu auch noch SA nötig ist, steht auch nicht da.

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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