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Umsetzung § 2 Abs. 1 EGovG


zahni
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Hi,

 

k.A., ob das für Euch  relevant ist, aber unser  Rechtsverdreher meint, wir müssen das ab dem  1.7. umsetzen.

 

Hat hier  jemand einen Plan ? Kennt jemand eine  valide  Lösung, die möglichst unabhängig von einem konkreten Mail-Produkt funktioniert ?

 

Obwohl Abs. 1  DE-Mail nicht vorschreibt, können  entsprechende "Behörden-Angebote" auch für Abs. 1 verwendet werden ?

 

Danke  Euch im Voraus.

 

 

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  • 2 Wochen später...

Hi,

hast Du dazu mal etwas Futter? Was muss bis zum 1.7. umgesetzt sein?

 

EDIT: Inhalt gefunden, Termin nicht:

 

§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung

(1) Jede Behörde ist verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen.
bearbeitet von micha42
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Ich werde mich demnächst mit Zertificon auseinandersetzen.

Ich arbeite aber nicht in einer Behörde, in sofern bin ich nicht derekt betroffen.

 

Michael

EDIT:

Ach ja, zum Inkrafttreten guck mal hier:

http://www.buzer.de/gesetz/10834/a184000.htm

mitte

(3) In Artikel 1 tritt § 2 Absatz 3 und § 14 des E-Government-Gesetzes am 1. Januar 2015 in Kraft.

 

PS: Deine Einstellung zum diskutieren mit Juristen teile ich

bearbeitet von micha42
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