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Lizenznachweis bei Volumelizenzverträgen


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Hallo zusammen,

 

wir haben angefangen ein Lizenzmanagement-Projekt in unserem Konzern zu beginnen bzw. erste Anfangsprozesse zu etablieren. Nach den ersten Projektgesprächen mit u.a. Rechtsberatern und Microsoft-Consultens steht bei uns weiterhin die Frage offen was in einem Select-Vertrag als Lizenznachweis gilt. (Beitritt im BMI-Vertrag) Die liefernden Distributoren stellen außer der Rechung und Meldung an das VLSC keine weiteren Nachweise zur Verfügung. Ist die Rechnung inkl. dem Lizenzportal ein Nachweis? Wie kann ein gesicherter Nachweis ohne den Onlinezugriff Schriftlich bei dem Lizenznehmer erfolgen?

Über Praxisinformationen oder Handhabungen würde ich mich freuen.

 

Viele Grüße

Tobi

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hi Tobi,

 

wieso habt Ihr keinen Online-Zugriff auf euren BMI-Beitritt?

Da kann/muss euch euer LAR sofort helfen!

 

Bei einem MS-Audit würde die auch erst einmal eure Lizenz aus dem Beitritt listen.

Eventuell auch aus dem vorherigen BMI-Beitritt.

Komplizierter wird es bei einem BMI-Zutritt !

 

Auch können online euer Beitritt mit eventuellen OPEN-Verträgen zusammen geführt werden. Somit hättet Ihr eine recht saubere Übersicht und Nachweis.

 

Ob Ihr dann noch die Rechnungen aus dem Controlling benötigt, ist fallweise.

Falls Ihr die Lizenz nicht bezahlt hättet, hätte der Partner sicherlich eine Rückbuchung getätigt, ansonsten müsste er ja auch die Lizenzen auch bezahlen.

Da gibt es eine Logik-Kette.

 

Wie eure Prozesse aufgestellt sind, ist immer eine sehr individuelle Geschichte.

Einbindung in die AD z.B. Aber macht es nur nicht zu kompliziert.

 

Am Ende muss ein Scan über euer Netzwerk mit den gekauften Lizenzen stimmen.

Also eigentlich sehr einfach, einige SAM-Projekte sind leider sehr kompliziert aufgesetzt,

was eigentlich nur Zeit/Geld kostet ...

 

VG, Franz

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Hallo Franz,

 

vielen Dank zunächst für deine schnelle Antwort.

 

Wir haben einen Zugriff auf unseren Beitritt im VLSC Portal. Dort sind auch unsere bisherigen BMI-Beitritte noch gelistet inkl. der Lizenzen. Open Verträge wurden nie eingesetzt. In einem Workshop kam gestern nur die Frage auf welche Lizenzangaben nachher rechtlich Verbindlich sind, da wir ja nichts mehr in der Hand haben falls es zu Fehlern im Lizenzportal kommt. Der in Irland anzufordernde Lizenzauszug enthält den Hinweis das dies nicht als Lizenznachweis zu nutzen ist.

 

Von den Prozessen bilden wir das Lizenzmanagement jetzt vom Einkauf bis zur Installation über unsere Softwareverteilung ab. Die Kontrolle erfolgt hier über die Lizenzinformationen, hinterlegte Rechnungen, Abfrage der Softwareverteilungsgruppen sowie Prüfung durch den Inventarscan auf unseren Clients. Installationen durch User sind durch fehlende Administratorenrechte durchgängig ausgeschlossen, werden aber zusätzlich durch den Scan noch kontrolliert.

 

Durch die Möglichkeit des SAM-Projekts mit MS würden wir dann eine Eigenüberprüfung gerne durchführen.

 

Viele Grüße

Tobi

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Hallo Tobi,

 

vertragsrechtlich gesehen heißt es im Select Vertrag (nicht im Beitritt!):

"Lizenzbestätigung.

Dieser Vertrag, der anwendbare Beitritt, die Bestätigung der Bestellung des Beitrittsunternehmens und sämtliche Nachweise der Übertragung der Lizenzen zusammen mit einem Zahlungsnachweis sind der Nachweis des Beitrittsunternehmens für alle unter seinem Beitritt erworbenen Lizenzen."

 

In den MBA-Vertrag unter Punkt 8 ist die Nachprüfung detailiert beschrieben!

 

D.h. für euch > euren LAR angehen, der soll euch die Kopie vom BMI-MBA, BMI-SELECT-Vertrag + alle relevanten schriftlichen Nebenabreden zusenden!

Rechtlich gesehen, muss er das auch, sonst verpflichtet Ihr euch zu was, worüber Ihr keine schriftliche DOCs und somit Kenntnis habt....

 

VG, Franz

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