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lars-daniel

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Alle erstellten Inhalte von lars-daniel

  1. Stimmt. Anscheinend hat Microsoft aber für Nicht-OEM-Installationen inzwischen ein Work-Around eingebaut: https://support.microsoft.com/de-de/help/20530/windows-10-reactivating-after-hardware-change Das möglicherweise ist amüsant.
  2. Nein. Wusste nicht, dass man die so scharf auslegen darf. Noch vor ein paar Jahren hieß es ja in der Presse, dass EULA überhaupt keine Wirkungen haben, da man sie beim Kauf nicht einsehen kann. Heute kann man sie aber vorher im Netz einsehen. Ich bin ja Retail-Nutzer. Aber anscheinend schiebt Microsoft hier keinen Riegel davor. Nur wenn ich die Hardware wechsle (z.B. bei Hardware-Schaden), bekommt Microsoft das ja nicht mit. Das ist mein abschließenden Dilemma.
  3. Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig. Denn es heißt ja auch virtuelle Hardware. Aber ich verstehe es schon: die Lizenz wird an den Rechner gebunden, auf dem die VM läuft. Aber was ist, wenn ich zwei VMs mit Windows 10 virtualisieren würde. Dürfen an eine Hardware zwei Lizenzen gebunden werden?
  4. Aber wenn man einen Führerschein (=Lizenz) hat, darf man ein anderes Auto fahren Naja, wenn ich die VM auf einen neuen Rechner umziehe, muss der alte dann also vernichtet werden, da die Lizenz dort erstmalig installiert wurde?
  5. Aber das klappt doch nicht, da Microsoft aufgrund der VM niemals die echte Hardware zu sehen bekommt. Außer ich mache es wie in meinem Gedankenspiel, dass ich Windows auf eine zweite Partition packe. Aber dann muss ich die VM so biegen, dass sie wie die echte Hardware aussieht. Andersherum darf man ja die Windows Lizenz auf andere Geräte mitnehmen, sonst dürfte man ja nie das Mainboard wechseln?! Ist es denn dann nach Microsoft-EULA überhaupt erlaubt? Ich werde als Privatmensch vermutlich nie einen Audit bekommen, aber vielleicht liest ja jemand mit, der Ähnliches vorhat.
  6. Und wenn ich die VM dann mit auf ein anderes System nehme, ist dieses Blech lizenziert? Ich will euch echt nicht veräppeln oder so, das klingt für mich nur so unglaubwürdig
  7. Ich glaube, so einfach ist das nicht. Denn bei der Installation in der VM wird die Lizenz an die (virtuelle) Hardware der VM gebunden. Vermutlich sind dies eine Mischung verschiedenen UUIDs (Grafikkarte, Mainboard, Netzwerkkarte, Festplatte). Ich habe es so verstanden, dass die virtuelle Maschine dann nur lizenziert ist, nicht das umgebende Gerät. Denn du kannst ja die VM auch einfach aus dem Blech rausnehmen und auf einem anderen Blech laufen lassen. Die VM würde immer noch lizenziert sein, da sich die UUIDs nicht geändert haben. Aber dadurch bleibt das alte Blech ja nicht lizenziert. Und ich vermute mal nicht, dass sich die Lizenz durch einen solchen Umzug auf das neue Blech vererbt.
  8. Nach dem Begriff lokal unterscheid Microsoft offenbar nicht. Die sprechen ja immer von remote und vom Einsatz von Remotedesktoptechnologien. Mein Windows läuft ja auf einem virtuellen Gerät - also rein lizenzrechtlich auf einem vollkommenden anderen Gerät. Zwar ist das natürlich dasselbe physische Gerät, aber ich greife über ein virtuelles Netzwerk via Remotedesktoptechnologien auf das virtuelle Geräte zu. Ich arbeite ja quasi nie an der virtuellen Maschine. Alternative ist natürlich, dass ich die GUI von VirtualBox verwende, um mir den Inhalt der VM anzuschauen. Dann sitze ich ja am physischen Gerät und gucke direkt (ohne Remotedesktoptechnologie) in das virtuelle Gerät. Quasi in einem virtuellen Monitor.
  9. Ich glaube, wir haben eine Sache komplett überlesen. Es ist zu unterlassen: Ich muss also zwingend physisch Zugriff auf das Windows haben. Wieso nennt Microsoft hier keinen Zeitraum?
  10. Erneut: vielen Dank. Ich fasse dann nochmal zusammen (quasi für die History): Es darf eine beliebige Zahl an Nutzern am selben physischen Gerät dieselbe Windows-Lizenz verwenden (natürlich nicht gleichzeitig). Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der dann als "lizenzierter Benutzer" von einem Gerät seiner Wahl (z. B. MacOS, Linux, uralt-Windows) mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen. Weitere Nutzer dürfen uneingeschränkt (natürlich nur nicht gleichzeitig) auf diese Lizenz per Remotezugriffstechnologie zugreifen, wenn sie für den Zugriff die gleiche oder eine höhe Edition der Software verwenden.
  11. Also darf ich zusammenfassen? Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der das Gerät physisch verwendet. Der ausgwählte Benutzer darf dann von egal welchem Gerät mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen. Andere als der ausgewählte Benutzer dürfen physisch den Rechner in dieser Zeit NICHT verwenden. Andere als der ausgewählten Nutzer dürfen jederzeit (nur nicht gleichzeitig) auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen, aber nur dann, wenn sie die gleiche oder eine höhe Edition der Software besitzen.
  12. Nein, ich habe es genau andersherum verstanden. Jetzt bin ich komplett durcheinander. Dann klappt es doch per Remote von Linux nicht, da überhaupt keine Windows-Version lizenziert ist. Oder darf der ausgewählte "Hauptbenutzer" dies trotzdem? Falls ein Office auf dem Windows installiert ist, darf dies aber nur vom "Hauptbenutzer" und nicht von den anderen Remote-Benutzern genutzt werden. Oder gibt es dort auch so eine Regel, dass sie bereits ein Office installiert haben müssen?
  13. Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden? Ich verstehe echt nix mehr.
  14. Hat noch jemand eine Meinung zu meinem letzten Einwurf?
  15. Genau. Sowohl das "echte Windows", als auch das "virtuelle Windows" bootet von der gleichen Partition, auf der gleichen Platte. Das funktionierte schon unter Windows XP und Windows 7. Ach, der Absatz hier ist auch interessant: Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden? Ich verstehe echt nix mehr.
  16. (Im Rahmen des Gedankenspiels) Ja. Ich kann entweder Windows direkt booten und ich kann Windows in der VM booten.
  17. Darf ich noch ein Gedankenspiel anschließen? Sorry, aber ich bin jetzt gerade irgendwie voll an der Thematik interessiert. Wenn euch das so verrückt ist, einfach ignorieren. Nehmen wir an, ich installiere meine Retail-Lizenz in eine eigene Partition und setze den Bootloader so, dass ein Dual-Boot zwischen Linux und Windows möglich ist. Nun kann man mit VirtualBox ja Partitionen einbinden und so das Windows von der Partition in der VM booten. Habe ich vor Jahren schon mal probiert, das funktioniert wirklich (machte anfangs etwas Probleme mit Treibern und Controllern). Lasst uns die Prämisse annehmen, dass die VM so aufgesetzt werden kann, dann keine erneute Aktivierung notwendig ist. Dürfte dann innerhalb der 90 Tage ein anderer Benutzer ins "echte" Windows booten als der, welcher als Hauptbenutzer für die Virtualisierung festgelegt wurde oder gibt es immer nur einen Hauptbenutzer? Ein gleichzeitiges ausführen von VM und normalen Windows ist ja nicht möglich, also wird die Lizenz also nie mehrmals gleichzeitig verwendet.
  18. Das Ganze ist übrigens recht interessant: Microsoft kann lizenzrechtlich eigentlich nicht gegen COAs und Co. vorgehen, da die Lizenzen ja bereits in den Verkehr gebracht wurden; daher gehen sie über Markenschutz und hier haben sie natürlich recht. OEM mit Hersteller-Aufdruck, z. B. Recovery von DELL: Finger weg. Auf einer Website stand jedoch explizit, dass OEM-SB erlaubt ist, wenn kein Hersteller drauf steht. Anscheinend gibt es als also OEM-SB mit und ohne Herstelleraufdruck und SB (normal über den Handel beziehbar). Achja und es gibt dann natürlich noch DSP.
  19. Irgendwie ärgert mich die Forumsoftware. Ich aktualisiere nach einer Änderungsmitteilung, aber dann ist keine Aktualisierung da.
  20. Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von ... Habe ich ja auch getan. Will keinen Ärger, wenn das hier Offtopic wird. Lieber in einem anderen Thread weiter. Vielen Dank nochmal für eure gute, unverbindliche Beratung.
  21. Das mit eBay und Amazon kann ich definitiv bestätigen. Dort werden nur Aktivierungsschlüssel und keine Lizenzen vertrieben. Allerdings dürfen SB-Lizenzen selbst mit COA verkauft und genutzt werden, Microsoft listet diese explizit auf: https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/sicheres-einkaufen
  22. Theoretisch dürfte ich also eine zweite Lizenz anschaffen, die ich in dem Linux-Host als zweite Instanz für einen zweiten Benutzer betreiben dürfte. Ich muss gleich mal nachlesen, ob dies nur für Retail gilt oder auch für OEM SB, ESD oder ESD/SB. Würde bei einer zweiten Lizenz etwas Geld sparen (wenn der Mitbewohner dann nochmal drauf will). Also unterscheidet sich das wirklich nicht von "echter" Hardware, wenn es innerhalb von 90 Tagen immer den gleichen Benutzer gibt. Danke für die Aufklärung. Nur aus Interesse (ich habe es nicht vor): Gilt diese Regelung nur für Endkunden oder auch für Firmenkunden, die ein Retail-Lizenz angeschafft haben?
  23. Der Linux-Host wird ggf. von einer weiteren Person genutzt, die Windows-Lizenz jedoch natürlich nicht. Ich war mir nur unsicher, ob der Host ein Server (also mit server-üblichen Aufgaben) sein darf. Aber so wie ich das jetzt verstehe, darf nur das Windows nicht als Server dienen (grob vereinfacht gesagt). Zwar ist LibreOffice geplant, aber wenn ich mal wieder auf Microsoft Office umsteige, würde ich natürlich eine Lizenz dafür einkaufen und alleine nutzen. Nur aus Interesse: gibt es dort diese 90-tägige-Wechselmöglichkeit auch, wie bei Windows?
  24. Office muss getrennt lizenziert werden für die Nutzung in einer Virtualisierung (habe ich als Newbie gestern gelesen, ob das noch so stimmt, weiß ich leider nicht).
  25. Ich mache mir jetzt sicher Feinde, aber wieso unterscheidet sich ein virtuelles System, welches von nur einer Person genutzt wird, rechtlich so stark von einem bare-metal System, welches auch nur von einer Person genutzt wird? Okay, rechtlich ist das falsche Wort, eher lizenzrechtlich.
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