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Die.Minka

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Beiträge erstellt von Die.Minka

  1. Hi...

     

    benötigst also nun weitere 2x DC für das zweite 2-CPU-BLECH

     

    Eventuell wäre hier eine Windows-DC-Systembuilder Lizenz interessant. Bei dieser werden 2 CPUs durch eine SB-Lizenz abgedeckt.

    Das nennt sich dann z.B.: (SB MS Windows Server DataCenter 2008 R2 SP1 2 CPU Vollversion Deutsch (Systembuilder) 64bit

     

    Vorrausgesetzt die Vorteile der Volumenlizenz sind nicht so wichtig, lässt sich da einiges sparen.

     

    Grüsse

  2. Hi Lizenzdoc,

     

    Egal, was man wählt: "Preinstalled" oder "from a Store..."

    Die EULAs sind da exakt gleich, da ja Vollversion.

    ...

     

    Genau da unterscheiden sich die EULAs aber... In der Variante "From a Store" ist, der von die beschriebene Part, enthalten:

     

    ..17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

    a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.

     

    In der Variante "Preinstalled..." jedoch findet sich dieser Satz NICHT mehr:

     

    17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.

     

    Wozu zählt eine SystembuilderLizenz? "From a Store..." oder "Preinstalled..."

    Ich meine diesen Abschnitt vor einiger Zeit noch in beiden EULAS gelesen zu haben...

    Zählt eine SystembuilderLizenz zur Variante "Preinstalled..." sieht es recht schlecht mit dem Übertragen der Lizenz aus oder? Dann macht diese Lizenz aber kaum noch Sinn und OEM wäre die eindeutig bessere Wahl.

     

    Grüsse

  3. HI,

     

    ist es immer noch möglich eine SB-Windows-Lizenz im Falle eines PC-Defekts neu zuzweisen?

    In der EULA zu finden auf:

    License Terms

     

    Findet sich unter Punkt 2 Folgendes:

     

    2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.

    a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

    "Dauerhaft" heisst für mich, ich darf die Lizenz keinem anderen PC mehr zuweisen. Ein extra Punkt welcher sich auf das Neuzuweisen der Lizenz bezieht ist nicht mehr in der EULA zu finden.

     

    Eine andere Variante wäre vor dem Zuweisen der SB-Windows-Lizenz die SA "drauf" zu packen, dann würden für diese Lizenz die PURs gelten, aber in den PURs steht folgendes:

     

    Neuzuweisung von Lizenzen

    Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden.Nachfolgend werden die allgemeinen

    Regeln zur Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.

    BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

    Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:

    • Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)

    Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem

    • Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows

    • Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz

     

    Somit würden für jeden Hardwaretausch 110€ für eine neue SB-Windows-Lizenz dazu kommen.

    Habe ich einen Denkfehler in meiner Überlegung?

  4. HI...

    In der EULA zu finden auf License Terms unter Pre-Installed on your computer from the computer manufacturer steht hierzu folgendes:

     

    16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).

    a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einem Computer oder auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist die Originalkopie der Software durch ein originales Microsoft COA Label (Certificate of Authenticity) als lizenzierte Software gekennzeichnet. Dies gilt nur, wenn dieses COA Label auf dem Computer oder auf der Verpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht ist. Wenn Sie das Label separat erhalten, ist es ungültig. Sie sollten das Label auf dem Computer oder die Verpackung, auf der sich das Label befindet, als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software verfügen. Wenn im Lieferumfang des Computers mehrere originale

    COA Labels enthalten sind, können Sie jede Version der Software verwenden, die auf den Labels genannt wird.

  5. Also doch die Technische Lösung und nicht nur die im Arbeitsvertrag festgelegte Beschränkung.

     

    Na irgendwie müssen doch dir User zu Ihrem Office kommen. Das geht ja auch nur per Technischer Lösung. (logisch ;-) )

    Aber das Problem ist ja wie nicht lizenzierte Rechner das Office NICHT bekommen. Und da habe ich mal die Arbeitsvertragvariante ins Spiel gebracht.

  6. Und wie stellst du in dem Fall sicher, dass User B auf Gerät B nicht Office / Projekt nutzt, wenn du z.B. nur eine Lizenz für Gerät A hast?

     

    So wie es vermutlich im Moment beim Grossteil gelöst ist. Ich weise Office AD-Gruppe zu somit bekommt User B gar kein Office angezeigt wenn er sich auf Rechner B anmeldet.

     

    Wie auch schon mindestens 1000-mal hier im Forum angemerkt: Hast Du das schriftlich von Microsoft? Wenn nein, vergiss am Besten was der Consultant da gesabbelt hat (oder besser gleich alles, wenn er vom Rest auch so viel Ahnung hat ).

     

    Wenn ich in die Situation komme sichere ich mich natürlich schriftlich ab, aber es kann nicht Schaden vorher eine Option zu haben welche scheinbar schon ein Audit bestanden hat, und diese Option bei MS anzufragen.

     

    Schließlich steht in den PURs ja nur:

     

    Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

     

    Wie eine Zuweisung auszusehen hat steht nicht drin.

  7. Wenn der TO diese Konstellation nicht hat, geht es so aber eben nicht, ist das so schwer zu verstehen? Hier geht es nicht um die technische Möglichkeit, die durchaus so funktioniert wie Du das beschreibst, sondern um die IST Situation beim TO.

    Dann hilft es, ab und an mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und sich Möglichkeiten anzusehen ein Problem besser zu lösen. Dazu lernen tut nicht weh und dafür sollte ein Forum doch da sein.

  8. Das Thema ist in der Praxis wirklich nicht leicht zu Händeln.

    Die Aussagen bezüglich der Beschränkungen der Officenutzung gehen auch sehr weit auseinander.

    HIer im Forum wurde schon mehrfach gesagt das die Beschrängung der Nutzung auf Technischer Seite erfolgen muss.

    Ich muss also Sicherstellen das nur auf lizenzierten Geräten das OfficeProdukt genutzt werden kann.

    Bei einer MLP-Schulung habe ich vor kurzem von einem Consultant gehört, dass wohl auch eine Beschränkung z.B. im Arbeitsvertrag (User A darf nur an Gerät A arbeiten) ausreichen würde.

  9. Da er aber keien Volumenlizenzen hat kann er das nicht. Die Aussage von Zahni ist so schon korrekt.

     

    Seid wann muss er zum Reimagen fur ALLE seine PCs Volumenlizenzen haben?

    Die Variante wurde doch nun schon 100 mal in diesem Forum besprochen.

    Man kauft seine PCs mit OEM oder SB Betriebssystem, kauft mindestens EINE Lizenz als VL (z.B. in einem OPEn Vertrag) und nutzt diese zum installieren. Wareum sollte das auf einmal nicht gehen?

    Wäre sicher um einiges einfacher zu Händeln also das hin und her mit den verschiedenen Keys, auf jeden Fall eine Überlegung wert :-)

  10. Hi buggix,

     

    also bei uns wurde das ganze mit sehr viel manuellem Aufwand gelöst, bzw. kann man nicht sagen gelöst, denn es ist ein ständiger Prozess der Überwachung, Nachkontrolle und Selbstdisziplin der Administratoren.

    Wir nutzen ein Software Asset Management Tool welches auch die von dir genannten Probleme hat.

    Das Inventarisieren der vorhanden Lizenzen ist anhand der vorhandenen Rechnungen oder der Übersicht im MS-Volumenlizenzportal recht einfach.

    Schwieriger wirds dann beim erkennen der Software. In Gesprächen mit anderen Firmen habe ich mit bekommen das das die SAM-Tools mal mehr mal weniger gut lösen. (Meist -> Je teurer, desto besser bekommen Diese es hin.)

    Wir setzen nicht das billigste Tool ein aber auch Dieses hat genau an dieser Stelle so seine Probleme.

    Am Ende habe ich viel manuell eingetragen (Zuordnung Lizenz <-> Asset)und die Administratoren wurden dahin gehen diszipliniert, dass Sie nicht wahrlos, sondern immer in Absprache installieren.

    Um heraus zu finden was wo bereits installiert war wurden viele Gespräche mit den Admins geführt, denn diese "sollten" wissen was/wo genutzt wird :-).

  11. Das scheint eine schwierige Situation zu sein.

     

    Klar ist:

     

    - eine "reine" SB-Version kann keinem Thin-Client zugewiesen werden, denn dieser kann das OS nicht ausführen.

    - eine SB-Version+SA könnte theoretischeinem ThinClient zugewiesen werden, denn da gelten die PURs und das wird ein "Gerät" etwas anders definiert.

     

    Denn in dem Moment wo ich die SB nutze habe ich diese ja schon zugewiese. Und eine SA kann ich ja nur einer zugewiesen SB zuweisen

    Ist das so? Kann ich eine SA nur einer zugewiesenen SB-Version zuweisen. (verrückter satz ;-) )

     

    Ich habe dann noch ein Problem mit folgender Aussage in den PURs

    Neuzuweisung von Lizenzen

    Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden.Nachfolgend werden die allgemeinen Regeln zur Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.

    BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

    Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:

    • Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)

    Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem

    • Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows

    • Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz

     

    Würde bedeuten. Selbst wenn ich eine SB+SA habe dürfte ich dieses keinem neuen Gerät zuweisen oder?

  12. b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

     

    Hallo Franz...

     

    Wenn ich eine Windows 7 SB Lizenz kaufe und zu dieser innerhalb von 90 Tagen eine SA dazu kaufe wird es doch eine VL und es gelten die PURs oder?

     

    Und in diesen steht:

     

    ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT

    Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen.Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

     

    Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird.Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet.

     

    Würde doch bedeuten

     

    "reine" SB-Lizenz einem ThinClient zuweisen geht nicht.

    SB + SA einem ThinClient zuweisen geht?

  13. HI an Alle

     

    Also die letzten Aussagen verwundern mich jetzt doch... Ich stimme durchaus überein das eine OEM Lizenz nicht (zumindest nicht so einfach, alleine des Aufklebers wegen) auf einen neuen PC übertragen werden kann.

    Bei SB-Lizenzen ist das meiner Meinung nach jedoch nicht der Fall.

     

    Auch die Aussage von jarazul sagt nicht das eine SB-Lizenz nicht übertragen werden kann.

    ...Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen...
    Eine SB-Lizenz wird mit keinem Computer vertrieben. Man kann diese seperat erwerben und später einem PC zuweisen. Mir ist jedoch kein EULA Auszug bekannt der sagt das dies dauerhaft ist.

     

    Kann in diesem Fall jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?

     

    Thinclient benötigt immer eine VDA da er nicht "eligible" für Software Assurance ist.

    Ist diese Aussage richtig? Wenn es mir erlaubt ist eine SB+SA Lizenz einem ThinClient zuzuweisen dann darf ich dann auch mit diesem Auf eine VM zugreifen oder?

  14. Ja, das Netzteil vom physischen "Bereitstellungsserver" ist aktiv. Allerdings befinden sich die virtuellen Replikas nicht direkt auf diesem Server, sondern auf einem NAS wo beide ESX-Server Zugriff haben. Im Ernstfall wird nur die VM-Config mit Pfadangabe zum NAS von z.B. ESX1 auf ESX2 verschoben (das rennt halt weitgehend automatisch ab).

     

    Was passiert denn wenn ESX1 aus irgend einem Grund mal herunter gefahren wird? Hostet ESX2 dann auch "weitgehend automatisch" alle virtuellen Instanzen?

     

    Das ganze Konstrukt scheint, naja wie soll ich es ausdrücken,"in der der Zone zwischen Schwarz auf Weiß der PURs" geschmiedet zu sein. ;-)

  15. HI,

     

    danke für die Hinweise.

     

    Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio dauerhaft wird.

     

    Also diese Aussage ist eindeutiger als der von mir heraus gesuchte Teil.

     

    @Doc Melzer: Bezieht sich deine Aussage auf den vom mir zitierten Abschnitt der PURs?

  16. Hi...

     

    Ich habe eine Frage zum Produkt Visual Studio Professional mit MSDN.

     

    ZUm Produkt gehört auch Software für Tests und Entwicklung. Hierzu zählt zum Beispiel: Windows Server und Microsoft SQL Server.

    Ich habe das Produkt Visual Studio Professional mit MSDN im Rahmen eines Open Value Vertrages erworben.

    Bei Ablauf von Diesem und Auslaufen des MSDN-ABOs das ich das Visual Studio Professional weiter verwenden.

     

    Nun meine Frage: Darf ich auch die Software für Tests und Entwicklung ( Windows Server, Microsoft SQL Server, etc.) weiter verwenden, oder habe ich dieses Recht nach Ablauf des MSDN-ABOs nicht mehr?

     

    In den PURs habe ich hierzu folgendes gefunden:

     

    ABONNEMENTDIENSTE

    Um auf Abonnementdienste zuzugreifen oder diese nutzen zu können, muss Ihr Abonnement aktiv sein. Zu den Diensten, die Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements zur Verfügung stehen können, gehören Softwaredownloads, technischer Support und Product Keys.

     

    Nur wie ist das zu deuten?

    Ich kann die Softare nur so lange herunter laden wie das ABO aktiv ist, ist klar denn nur so lange ist mein Login aktiv. Aber darf ich bereits herunter geladene Software weiter verwenden?

  17. Also ein Total von 8x Lizenzen = ca. 200.000 € autsch!

     

    Allerdings immer noch besser wie 400 oder 600tausend in den anderen Varianten;-)

     

    Da die VMs jederzeit überall auf den 4 Servern und auch getrennt liegen können,

    kann ich nicht die Lizenzmobilität heranziehen, sondern muss

    jeden einzelnen der 4 phys. Servern jederzeit mit je 2 Lizenzen lizenzieren.

     

    Wie genau ist das gemeint? eine VM könnte auf meheren phys. Servern gleichzeitig liegen?Deshalb fällt die Lizenzmobilität raus?

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