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Die.Minka

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Beiträge erstellt von Die.Minka

  1. Hi fancy110,

     

    ich halte folgendes Szenario für das "Günstigste" . ( Die Meinungen was die günstigeste Variante ist gehen hier meist weit auseinander, aber gut ist es wenn man alle Varianten aufgezählt bekommt ;-) )

     

    1. Stelle sicher das eine OEM Windows 8 Lizenz ein Downgraderecht beinhaltet.

    2. Kaufe eine SB-Lizenz Windows 8 Pro. Zu dieser Lizenzen kaufst du innerhalb von 90Tagen eine SA dazu. -> Damit hast du schon einmal den Zugriff auf das MS-Portal + VL-Key.

    ->Doc Melzer hat recht um eine VL-Lizenz zu kaufen benötigst du mindestens 5 Produkte, aber eventuell benötigt ihr ja noch Office oder habt noch einen laufenden Open-Vertrag.

    3. Kaufe jeden neuen Rechner mit einer OEM Lizenz.

    -> Warum keine SB-Lizenz: Diese ist teurer als eine OEM Lizenz und verschmilzt nach Zuweisung genau wie die OEM mit der Hardware. Von daher bietet sie keine Vorteile mehr.

    4. Für vorhandene Hardware auf welche ein neues Windows rauf soll kaufst du SB-Lizenzen.

     

    Grüsse

  2. Bei SB Lizenzen ist üblicherweise kein Downgrade Recht dabei

     

    HI,

     

    also in der EULA von Windows 7 Pro SB ist folgendes zu finden:

     

    15. DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der Software eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:

    · Windows Vista Business,

    · Microsoft Windows XP Professional,

    · Microsoft Windows Professional x64 Edition oder

    · Microsoft Windows XP Tablet PC Edition.

    Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version separat zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.

     

    Es ist also (zumindest bei Windwos 7 ) erlaubt. Ich vermute (von meinen Vermutungen kannst du dir leider nichts kaufen ;-) ) bei Windows 8 wird es ähnlich sein, aber Du solltest, vor dem Kauf, die EULA deiner Version überprüfen.

     

    Grüsse

  3. Weil Applikationen nicht per User sondern per Gerät lizenziert werden. Sollte inzwischen allgemein bekannt sein für die Leute die schon so lange hier on Board mitdiskutieren...

    Es ging in dem Satz auch nicht um die Lizenzierung sondern um die Verteilung. Wie du mir zugestimmt hast sind das zwei verschiedene Dinge.

     

    Wenn du per User die Zugriffe einschränkst könnte "zugelassene" User das Office auch von nicht lizenzierten geraten aus nutzen. Das darf nicht sein.

    Ich will die das gerne glauben, finde nur nichts wirklich passendes dazu in den MS Regeln ;-)

     

    Unterm Strich bleibt zu sagen dass es uns relativ egal ist wie du es machst. Die Verantwortung dafür trägst du selbst und die Folgen deines Handelns auch.

    Da stimme ich dir zu, da ich es gerne lizenzkonform regeln möchte bohre ich hier auch so intensiv nach.

     

    Wenn du unsere Expertise und Argumentation nicht gut findest steht es dir Frei es anders zu machen.

    Ich glaube um "nicht gut" finden geht es hier nicht :-).... Ich bin ja für jeden Tip dankbar

  4. HI Franz,

     

    danke für die genauen Ausführungen. Leider finde ich keinen Punkt der eine "Könnte-Regelung" erklärt.

     

    MBSA, auf Seite-2 unter Punkt 1. „Definitionen“ steht/wird definiert:

    „laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren.

    Bei einer TS Lösung wird die Software ja nur ein mal installiert.( auf dem TS) Die Clients greifen dann auf diese Software zu. Diese eine Installation auf dem TS benötigt nicht einmal eine extra Lizenz da ich nur die zugreifenden Clients lizenziere.

    Wenn ich 10 Clients habe aber nur 5 Office Lizenzen und die Anwendung per User zuweise, bedeutet das doch nicht das diese 5 User an allen 10 PCs arbeiten und ich 10 Office Lizenzen benötige.

    Was aber möglich ist, Sie KÖNNTEN an allen PC arbeiten, soweit es nicht technisch verhindert wird. Aber warum sollte ich diese "Könnte-Reglung" lizenzieren? Am Ende muss ich doch das lizenzieren was genutzt wird oder? Und wenn die 5 User nur an den PCs arbeiten denen ich die Office-Lizenzen zugewiesen habe, bin ich doch nicht unterlizenziert.

     

    Schwieriges Thema und ich finde es ist nicht wirklich eindeutig in den PURs oder Ähnlichem erklärt.

     

    Deine Lösung funktioniert glaube ich nicht wiklich sauber, meist habe ich dem TS nicht nur für eine Anwendung gehostet, was bedeutet das auch andere Geräte auf diesen zugreifen müssen, auch wenn von diesen Geräten kein Office genutzt wird.

  5. Bei einer Softwareverteilung hast du also die Chance zu verhindern

    Was ist das denn für eine Aussage? Genau so habe ich "die Chance" die Software auf ALLE Rechner zu verteilen.

     

    Wie machst du das bei einem Terminalserver?

    Die Lizenzen einen Gerät zuweisen und die Sofware im Unternehmen zu verteilen sind zwei verschiedenen Sachen.

    Genau wie bei der lokalen Variante muss ich bei der TS-Variante die Lizenzen den lizenzierten Geräten "zuweisen", wie das geschehen soll definiert MS nicht.

    Alöso wähle ich zum Beispiel bei beiden Varianten eine Exceltabelle.

    Die Verteilung erfolgt dann einmal über eine lokale Installation und einmal über eine Freigabe auf dem TS. Und warum sollte diese Freigabe nicht per NTFS-Gruppe erfolgen in welcher USER und keine Geräte drin sind. Meine Lizenzen sind doch zugewiesen.

    Wo steht das ich nun noch irgendwelche Zugriffe aufgrund von "KÖNNTE-Konstellationen" verhindern muss.

  6. Hi Franz,

     

    "kann" oder auch nur "könnte(ja leider, so sieht es MS)"

    Wo wird denn in den PURs definiert das auch ein "könnte" lizenziert werden muss?

    Angenommen ich habe 10 Rechner aber nur 5 Office Lizenzen und möchte diese Lizenzen lokal auf den Machiennen installieren, dann KÖNNTE ich das auch auf 10 Maschienen machen, ich darf es lizenzrechtlich aber nur auf 5. trotzdem benötige ich nicht gleich 10 Lizenzen.

    Warum solte es bei einer TS-Lösung anders sein?

     

    Grüsse

  7. HI PowerShellAdmin,

     

    das kommt wohl darauf an welchen Status genau die 300 Mitarbeiter haben.

    Sind es Angestellte des Unternehmens bleibt dir nur Variante c. ( Es steht dir natürlich frei auch Variante b zu wählen, was aber unnötig teuer wäre ;-) )

     

    Sind es keine Angestellten des Unternehmens wären je nach dem Variante a oder d OK. ( auch hier kannst du wieder variante b wählen , was aber auch da unnötig teuer wäre)

     

    Meine Aussagen treffe ich Aufgrund folgender Auzüge der PURs:

     

    EXTERNE CONNECTOR-LIZENZEN

    Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.

    Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind im Abschnitt „Produktspezifische Lizenzbestimmungen“ aufgelistet.

    ....

    Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie, dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind. Beide Typen sind nachfolgend im Abschnitt „Produktspezifische Lizenzbestimmungen“ aufgelistet. Falls Ihre externen Nutzer explizit in diesem Abschnitt aufgeführte Funktionalitäten verwenden, benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz für das Produkt als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz für diese Funktionalität.

     

    Du darfst externe Connector-Lizenz also nur für externe Nutzer verwenden.

    Steht es fest dass es externe Nutzer sind, kannst du dich also entscheiden ob du diese über externe Connector-Lizenzen lizenzierst. Es steht dir natürlich frei diese User auch mit CALs zu lizenzieren. Ist das Wohl eine Frage des Preises.

     

    Was externe Nutzer sind wird hier definiert:

     

    Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen.

     

    Fallen deine 300 "Mitarbeiter" also unter diese Definition hast du die Wahl du diese über externe Connector-Lizenzen lizenzieren.

     

    Grüsse

  8. Zitat aus der EULA:

    Die Software wird auf folgender Basis lizenziert:

    ... Anzahl der Geräte und Nutzer, die auf Instanzen der Serversoftware zugreifen (haarspaltend: hier sthet nichts von "Ihrem Server")

     

    Wenn man das rechtverbindlich "durchdrücken" könnte wäre das echt genial, dann könnte jede Firma mit Ihren eigenen CALs auf die Server anderer Firmen zugreifen :D ...

     

    Leider denke ich das eher die Zweite Aussage zieht:

     

    Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende CAL zu erwerben und zuzuweisen.

     

     

    Ihre CALs und externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre lizenzierten Server (nicht die eines Dritten).

    Zählt denn ein Tochterunternehmen als "Dritter"?

    Denn dann dürfte ich ja auch bei VolumenlizenzCALs nicht mit meinen CALs auf Server der Tochter zugreifen.

  9. Ok verstehe. dann sind wir garnicht so weit ausseinander.

     

    Halten wir fest:

     

    - Die CALs müssen von dem Lizenznehmer des Servers gekauft un dzugewiesen werden.

    - Der Lizenznehmer des Servers darf die von ihm gekauften CALs auch geräten/Usern ausserhalb des eigenen Unternehmens zuweisen, damit diese auf seine Server zugreifen können.

     

    - was der TO angefragt hatte (mit den eigenen OEM CALs auf die Server eines verbundenen Unternehmens zugreifen) ist nicht zulässig.

     

    ... Perfekt :D

  10. Da bedeutet auch dass der Lizenznehmer des Servers (welcher hier mit "Sie" angesprochen wird) die CALs erwerben muss, bevor er sie zuweisen kann. CAls die ein dritter (Dienstleister, verbundenes Unternehmen, etc.) erworben hat kann er nicht zuweisen.

     

    Hab ich nie behauptet. Sondern

    Es steht nicht drin das ich die CALs nicht Usern von verbundene Unternehmen zuweisen darf.

    Ich meinte, CALs die ich (mein Unternehmen) erworben habe, kann ich zuweisen wem ich will, auch Usern von verbundenen Unternehmen.

     

    Aber wie schon festgestellt war das auch nicht dir eigentliche Frage des TO ;-)

  11. Kauft man ein "BLECH" mit OEM-SVR-Lizenz und sind da im Paket auch die CALs dabei,

    dann darf doch ein verbundenes Unternehmen auch auf den Server zugreifen.

    Dementsprechend darf man doch auch die CALs für das verbundene Unternehmen

    nutzen,

     

    Also in den PURs und in der EULA des OEM-Servers steht

     

    Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.

    Es steht nicht drin das ich die CALs nicht Usern von verbundene Unternehmen zuweisen darf. Würde ja auch keinen Sinn machen. So bald sich User authentifizieren egal ob vom meinem, verbundenen Unternehmen oder externe User (hierfür gibts ja unter bestimmten Umständen auch Externel Connector Lizenzen) MUSS ich sogar CALs zuweisen.

     

    Aber das war ja auch nicht dir Frage :-) ... Sondern die Frage ist ob ich mit meinen OEM-CALs (welche ich den Usern von meinem Unternehmen zuweise, so habe ich es verstanden) auch auf Server von verbundenen Unternehmen zugreifen darf. Dazu finde ich allerdings nichts in der OEM EULA.

  12. Also viel Klarer macht es die Sache leider nicht. Wie bereits in dem anderen Thread erwähnt sind beide EULAs „nicht pre-installed“ und „pre-installed“ auf dem SB - Datenträger zu finden.

    "Abnicken" musste ich bei der Installation die „pre-installed“ Variante, denn nur diese wurde mir angezeigt. Das ganze war scheinbar schon 2010 so, denn von da stammt mein Datenträger.

  13. HI MThomas,

     

    wieso nicht?

    Ich muss als BS welches ich für das Grundimage nehme genau die gleiche Version nehmen welche meine OEM Lizenzen haben. Wenn meine OEM-Lizenz ein Windows 7 Pro 64-bit ist, lade ich die Version halt aus dem Lizenzcenter herunter und benutze Diese für die Installation.

    Windows 7 SB + SA kaufe ich doch nur um an den Datenträger + Key aus dem Lizenzcenter zu kommen. Die Windows 7-Lizenzen für die Rechner habe ich ja als OEM dazu gekauft. Deshalb gilt auch nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM Eula, ich habe lediglich einen Volumenlizenzdatenträger + Volumenlizenzkey zur Installation genutzt.

  14. Hi shadowdan,

     

    ja hat es, leider war Doc Melzer der Meinung der Thread wurde gekapert nun muss man eben in Zwei Threads weiter schreiben und jeweils auf den anderen verweisen ;-)

     

    Das Problem ist das du vom Händler irgendetwas rechtskräftiges bekommen müsstest, eine mündliche Bestätigung würde da wohl nicht reichen. Am Ende musst du in die Eula vom gekauften Produkt schauen und wenn die am Ende das falsche zeigt wäre es extrem ärgerlich.

  15. Hi MThomas,

     

    wie in dem anderen Thread ( http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/ubertragen-lizenzen-ersatzgeraet-187794.html, welchen Doc Melzer leider von diesem abgekoppelt hat beschrieben, hab ich folgendes Produkt gekauft:

    " SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, VD, Deutsch (Systembuilder) "

    Laut EULA darf diese Version scheibar nicht auf andere PCs übertragen werden.

     

    Bei uns hat sich am Ende folgende Variante durchgesetzt.

    Wir kaufen sämtliche Hardware mit einem OEM-BS.

    Im Lizenzregal liegt eine einzelne Lizenz "SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, Deutsch (Systembuilder) ", zu dieser haben wir eine SA dazu gekauft um Zugriff auf die Keys + Datenträger im Lizenzportal von MS zu bekommen. (Wir hatten noch einen offenen OPEN Vertrag von daher mussten wir keine 5 Produkte kaufen)

     

    Alle Features welche mit der SA dazu kommen , Enterprise, Bitlocker etc. waren unsere Meinung nach den Aufpreis einfach nicht wert. Wichtig war einzig und allein das Re-Imaging und dafür reicht eine einzige Lizenz.

     

    Das MS den Kunden gerne für jeden Client eine SA andrehen möchte glaube ich gerne ;-)

  16. HI...

     

    so ich habe mir die jetzt doch mal die Mühe gemacht und geschaut welche EULA denn beim Installieren angezeigt wird.

     

    Aber zuerst was wurde gekauft: Laut Rechnung -> " SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, VD, Deutsch (Systembuilder) "

     

    Lege ich den Datenträger ein und starte von Diesem das Setup wird die EULA angezeigt in welcher Punkt 17. Wie folgt lautet:

     

    17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.

     

    Also ist diese Lizenz scheinbar nicht an andere PCs übertragbar.

    Weiß einer ob es unterschiedliche SB-Versionen gibt?

  17. Das ist unerheblich. Einzig relevant ist eh nur das EULA welches mit der Lizenz mitkommt.

     

    Ganz so unerheblich ist es nicht, denn "mitkommen" beide EULAS auf einem SB-Datenträger.

    Einmal im Ordner "_default", und zwar die welche auf der MS Seite unter "From a Store..." zu finden ist. Und einmal im Ordner "OEM", da ist es die Eula welche unter "Preinstalled..." auf der MS-Seite zu finden ist.

    In Papierform wird keine Eula mehr mit geliefert. Also welche gilt?

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