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Zippo_Medic

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  1. Sehr geehrter Herr Dr.Melzer, ich danke Ihnen für die Erklärung des betreffenden Passus. Die zwei Mitarbeiter sollen die Möglichkeit haben, abwechselnd mit Word arbeiten zu können.
  2. @Dr.Melzer: Link: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/use-terms/default.aspx Titel: MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG DESKTOP-ANWENDUNGSSOFTWARE MICROSOFT OFFICE 2013 für Produkte Microsoft Word 2013 Textstelle: RETAIL-LIZENZBESTIMMUNGEN Wie kann ich die Software verwenden? Wir verkaufen unsere Software oder Ihre Kopie davon nicht, sondern lizenzieren sie nur. Unter unserer Lizenz gewähren wir Ihnen das Recht, diese eine Kopie auf einem Computer (dem lizenzierten Computer) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, jedoch nur, wenn Sie alle Bestimmungen dieses Vertrages einhalten. ... @Daniel -MSFT- Danke für die Erklärung. Es war eine schnellere Antwort nicht möglich, da das Dokument unter oben genannten Link (Microsoft) aufgrund eines Fehler nicht auswählbar war. Zur Frage: Es soll an einem Arbeitsplatz statt ein Mitarbeiter, ein Zweiter als Unterstützung eingesetzt werden. Es ist dort nur ein Arbeitsrechner vorhanden. Die installierte Branchensoftware hat eine Word-Schnittstelle. Aktuell arbeitet nur ein Mitarbeiter an dem Arbeitsplatz. Es muss ein Microsoft Word verwendet werden aufgrund der Schnittstelle. Dafür ist der Einkauf der Software erforderlich, ein Volumenlizenzvertrag besteht aktuell nicht.
  3. Hallo alle Zusammen, derzeit beschäftige ich mit der Lizenzierung von Microsoft Word 2013. Die verschiedenen Lizenzmodelle (Einzelprodukt, Open License) lassen offensichtlich einen (sehr) Individuellen Einsatz unter verschiedenen Voraussetzungen zu. Der Einsatz von Microsoft Word 2013 (als Einzelprodukt) ist nur für einen Nutzer pro Gerät vorgesehen. Im Open License wiederum wird Word 2013 pro Gerät, unabhängig der Nutzeranzahl, lizenziert. ... so habe ich den Sachverhalt aus dem PUR nachvollzogen. Kann man auch mehrere Einzelprodukte der gleichen Word-Version für mehrere Nutzer für ein Gerät bereithalten ? Also, zwei Nutzer, dann zwei Microsoft Word 2013 als Einzelprodukt !? Die Fragestellung kam bei einem Gespräch zur Personalplanung auf. Vielen Dank für eure Antworten.
  4. Die EULA zu Office 13 habe ich durchgelesen. Ja, es wird das Zweitnutzungsrecht beim Upgrade auf Office 13 (wieder) entzogen. Hier folgender Passus, sofern der u.g. Passus nicht veröffentlicht werden darf,bitte löschen: RETAIL-LIZENZBESTIMMUNGEN Wie verhält es sich mit dem Upgraden oder Konvertieren der Software? Wenn Sie die durch diesen Vertrag abgedeckte Software als Upgrade oder Konvertierung Ihrer bestehenden Software installieren, dann ersetzt das Upgrade oder die Konvertierung die ursprüngliche Software, die Sie upgraden oder konvertieren. Sie behalten keine Rechte an der ursprünglichen Software, nachdem Sie das Upgrade ausgeführt haben, und Sie sind nicht berechtigt, sie auf irgendeine Weise weiterhin zu verwenden oder zu übertragen. Dieser Vertrag regelt Ihre Rechte zur Verwendung der Upgradesoftware und ersetzt den Vertrag über die Software, die Ihrem Update zugrunde lag. Der Umstand ist (mir) neu und wird vermutlich viele Freiberufler und Selbständige bestimmt "freuen". Das Zweitnutzungsrecht war im Office 2007 sowie Office 2010 enthalten.Die Vermutung von iDDi liegt nahe. Der Einsatz einer Abo-Version Office 365 (Small Business) via Arbeiten in der Cloud kommt aus verschiedenen Anforderungsbedingungen nicht in Betracht. Ich möchte mich für die Hilfe bei allen Teilnehmern bedanken. :) Gruss Zippo_Medic
  5. Ja, zwei Geräte. Nein, kein "normaler" Desktop-PC plus zwei Notebooks. Die Berechtigung für das Zweitnutzungsrecht ist gegeben. Deshalb interessiert es mich auch, wie diese Berechtigung nach einem Upgrade auf Microsoft Office 2013 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer geschieht bzw. umzugehen ist.
  6. Es steht in der EULA zu Microsoft Office 2010 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer folgender (auszugsweise) Passus : 1. ÜBERBLICK. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. 2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. a. Eine Kopie pro Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Gerät zu installieren. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. b. Lizenziertes Gerät. Sie dürfen nur jeweils eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät nutzen. c. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Sofern der o.g. Passus aus der EULA nicht veröffentlicht werden darf, bitte ich, um Löschung des betreffenden Inhalts. Nun zum Thema zurück. Der Arbeitslaptop ist mobil. Der Privatlaptop ist älter und wird nicht bewegt und ist per Dockingstation mit externen Display sowie externen Tatstatur angeschlossen - quasi Festrechner umfunktioniert. Desweiteren wird in der EULA weder von einem Festrechner oder Laptop explizit erwähnt sondern ein 'lizenzierten Gerät' definiert.
  7. Es ist eine Vollversion (Herstellernr. T5D-00163). Es handelt sich, um ein Full Packaged Product. Das wird vom Händler so beworben - ist nicht der einzige Händler. Allerdings ist das auch in der EULA im Produkt so formuliert. Das Zweitnutzungsrecht ermöglicht einem Anwender das zu lizenzierende Produkt auf einem Festrechner und einem mobilen Gerät zu installieren bzw. zu benutzen. Es wird die gleichzeitige Nutzung auf beiden Geräten diese Produktes allerdings untersagt. Deshalb bin ich auch etwas verwundert, da das Nachfolgeprodukt wohl ausschließlich nur für einen Rechner und Benutzer gedacht ist. Es würde daraus eine Nutzungseinschränkung der älteren Version bedeuten. Ich habe mir die EULA zu Microsoft Office 2010 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer von folgender Microsoft-Website herunterladen: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/use-terms/default.aspx In der Vereinbarung unter Punkt 2 (Rechte zur Installation und Nutzung) wird im Unterpunkt c folgender Inhalt wiedergegeben: 'Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.' Nun habe ich mir ebenfalls die EULA zu Microsoft Office 2013 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer angesehen. Es wird kein Wort zur Berechtigung einer weiteren Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät erwähnt. Es handelt sich aber um ein Upgrade, daher weiß ich nicht, welche EULA nun gültig ist bzw. bestehen bleibt.
  8. Guten Tag Herr Dr. Melzer, aktuell ist Office 2003 Standard auf einem der beiden Laptops installiert bzw. vorhanden. Der andere Laptop hat noch keine Office-Software. Es soll eine Microsoft Office 2010 Home and Business (FFP, T5D-00163) erworben werden. Die Software ist für einen Benutzer mit zwei mobilen Geräten bestimmt, die aufgrund des Zweitnutzungsrecht auf beiden Geräten installiert werden darf. Das Office 2003 würde dafür auf dem einem der beiden Laptops deinstalliert werden. Desweiteren soll zum Ende des Aktionszeitraum das Office 2010 Home and Business auf ein Office 2013 Home and Business "geupgradet" werden, weil die Businesssoftware erst dann mit Office 2013 kompatibel ist, lt. Hersteller. Es stellt sich für mich, die Frage, ob die zweiten Office-Installation (auf dem zweiten Laptop) dann noch benutzt werden darf - vom gleichen Benutzer.
  9. Hallo, es soll von Office 2003 auf eine neue Office-Version aufgerüstet werden. Aufgrund der älteren Infrastruktur (Windows XP) ist nur Office 2010 einsetzbar. Allerdings ist das neue Office eher von Kaufinteresse. Aktuell wird ein Upgrade von Office 2010 auf Office 2013 in einer Aktion von Microsoft angeboten. Mein Chef hat einen Arbeits- und Privatlaptop. Es soll ein Microsoft Office 2010 Home and Business (FFP) mit Zweitnutzungsrecht darauf. Allerdings soll die Option auf das neue Office für später (momentan nicht kompatibel mit Businesssoftware) genutzt werden. Das neue Office 2013 gibt es offensichtlich nicht mehr als FFP, nur als SB für ein Gerät. Nun zur entscheidenden Frage: Was passiert nach dem Upgrade auf Office 2013 mit dem Zweitnutzungsrecht von Office 2010 ? Leider habe ich zum geschilderten Sachverhalt keine Aussage finden können. Danke für das Feedback. Gruss Zippo_Medic
  10. Ja, für diese Frage waren die Hintergrundinformationen etwas knapp. ;) Es sind derzeit 3 Mitarbeiter. Wir haben kein ADS - nur Arbeitsgruppe. 4 Rechner die auf einen Server (MS WinXP pro) zugreifen. Auf 3 Rechnern ist eine Ambulanz-Software installiert. Die Clients greifen nur auf mehrere Dateien (*.mdb) auf dem Server (HDD mit RAID 1) zu. Das Betriebssystem auf dem Server sollte ersetzt werden. Es gibt keinen 'R2' für die SBS - leider. :rolleyes: Die SBS ist sehr wohl eine Alternative aber nur mit SQL. Die Premium-Variante ist sinnvoll, da wir gleich die Ambulanz-Software mit umstellen könnten. Allerdings werden die Kosten nicht unerheblich... da auch HDD's und Controller im Server getauscht werden müssten - derzeit SATA. Das schreckt Cheffe mit hoher Wahrscheinlichkeit ab. ... Deshalb wollte ich erstmals "nur" auf ein "vernünftiges" Server-Betriebssystem. Was offensichtlich unter dieser Konstallation nicht kostengünstig funktionieren will.
  11. Ich möchte mich für die klaren Aussagen bedanken. :) Es war schnell zu erkennen, dass es schwierig oder garnicht möglich sein würde die o.g. Software mit unseren Bedingungen zu lizensieren. Die Aussagen des Forums habe meine Verdacht bestätigt. Gibt es eine Alternative außer zu Microsoft Windows Server 2008 R2 Standard ? Viele Grüße Zippo_Medic
  12. Hallo, wir wollen unseren Server mit der o.g. Software ausstatten. Aufgrund unserer kleinen Unternehmung (weniger als 5 Personen) trifft die Microsoft Windows Server 2008 R2 Foundation trotz den Beschränkungen soweit ganz gut auf uns zu. Wir haben keinen Volumenlizenzvertrag oder ähnliches. Allerdings habe ich feststellen müssen, das die Software nur mit neuen Servern gebündelt ist. Die Software wird von Microsoft als OEM-Software beschrieben. Kann man die Software auch separat zu einem bestehenden Server erwerben und korrekt lizenzieren? Danke im Voraus ! :) Zippo_Medic
  13. Ich dachte immer, das man keinen Service dazu bekommt. Kannst Du dafür auch (aktuelle bzw. praxisrelevante) Beispiele nennen ? Mit freundlichen Grüßen zippo_medic
  14. Ich stimme Deiner Aussage zu. :D Es war wohl gestern schon etwas spät. Ich habe den Zusammenhang, des TO, anders gedeutet. Es ist richtig, das man auf einer SBS 2k8 premium nicht 2 TS drauf machen kann. Mit freundlichen Grüssen Zippo_Medic
  15. Das kann man so nicht sagen... , wenn Du mal in das Microsoft TechNet, speziell für SBS, geschaut hättest. Es steht dort eindeutig geschrieben, das man auf einem SBS 2k8 premium, den zweiten Server für die Terminaldienste nutzen darf. Es ist nur ausdrücklich untersagt, die Terminaldienst alleinig auf dem 'Server zu betreiben. Es wird schließlich auf dem zweiten 'Server auch der SQL-Server betrieben. Der Thread-Starter hat nicht explizit gesagt, welche SBS 2k8-Version er verwendet. Deshalb beschränkt sich diese Aussage nur auf SBS 2k8 premium. Mit freundlichen Grüßen Zippo_Medic
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