Jump to content

pbergmann

Members
  • Gesamte Inhalte

    25
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von pbergmann

  1. Achtung Gulp, in meiner Analogie habe ich nicht den Zugriff auf den gesamten PC bzw. Desktop verwendet sondern explizit den Zugriff auf eine einzelne per VNC (oder vergl. Protokoll) freigegebene Windows-Anwendung! Ich persönlich finde diese Diskussion sehr interessant und auch deine (für mich teilweise nur schwer oder nicht nachvollziehbare) Einschätzungen. Ganz besonders sonderbar ist für mich deine Interpretation bezüglich der beliebig vielen Geräte mit denen Daten synchronisiert werden dürfen. Aber vielleicht hast du Recht und ich liege komplett daneben. Daher hab ich dafür ein eigenes Thema angelegt: http://www.mcseboard.de/topic/204132-windows-81-eula-ger%C3%A4teverbindungen/ Deine Interpretation habe ich dort nicht erwähnt ... du darfst das selbst dort erläutern solltest du Lust und Laune dafür haben ;) Aber bezüglich Fernzugriff auf Spiele: Ich bin sehr gespannt wie andere mcseboard-Mitglieder diese Analogie zwischen interaktivem Fernzugriff auf Spiele und Applikationen in Bezug auf die Windows-Lizenzierung beurteilen. Eventuell kommen ja noch Kommentare von anderen in diesem Thread.
  2. In einem anderen Thema hatten Gulp und ich sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Bedeutung des nachfolgenden Abschnittes aus den Windows 8.1 Standard Lizenzbedingungen der auch so in den Windows 8.1 Pro Lizenzbedingungen und vermutlich weiteren zu finden ist: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN 1. Lizenzrechte und Szenarios mit mehreren Nutzern d. Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Diese Ziffer bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Recht haben, die Software auf diesen anderen Geräten zu installieren oder die Hauptfunktion der Software (abgesehen von den in dieser Ziffer aufgeführten Features) auf diesen anderen Geräten zu verwenden. Es geht um den Satz "Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren." Was ist darunter zu verstehen ? Meiner Erkenntnis nach sind damit Smartphones, Kameras, MP3-Geräte und dergleichen gemeint mit denen denen Kontakt, Bilder, Adressen, Musik- und Videodateien etc. abgeglichen werden. Wie seht ihr das ?
  3. Damit hast du natürlich Recht. Danke. Ehrliche Antwort ;) Nach welcher meiner Argumentation wären Webdienste oder Datenbanken verboten? Natürlich nicht! Bis zu 20 anderen Geräte dürfen den Windows 8.1 Home PC als Fileserver, Webserver, Printserver, Internetsharingserver und Telefonieserver verwenden. Was nun genau mit "beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren" gemeint ist kann ich nicht sagen. Ich vermute mal, dass es dabei sicher nicht um Fernzugriff sondern um die Synchronisation von Smartphones, Kameras, MP3-Playern etc. geht. Meiner Einschätzung nach bedeutet das keinesfalls, dass ich auf beliebig viele Geräte streamen darf. Das würde sich ja irgendwie mit der 20er-Grenze widersprechen. Aber da kann uns sicher Daniel oder Dr. Melzer aufklären. Nochmals zurück zum "Game-Streaming". Deine Antworten lassen mich vermuten, dass es eine gewisse Unklarheit darüber gibt, wie das das genau funktioniert. Ein Beispiel hier: http://store.steampowered.com/universe/link A. Anwendungsbeispiel von Steam (Nvidia Shield Game Streaming oder jede andere Game Streaming Lösung funktioniert eigentlich gleich) Server: (1) Am Windows 8.1 PC wird die Steam Software installiert Entferntes Gerät: (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC) (2) Ein TV Bildschirm (3) Die Steam Link Box wird am TV angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden (4) Der Steam Controller als Eingabegerät wird mit der Steam Link Box verbunden (5) Die Steam Link verbindet sich zu der Steam Software am PC, die startet das Spiel, enkodiert die Grafikausgabe in H.264 und sendet diese über das Netzwerk an die Steam Link (6) Die Steam Link dekodiert den Grafikstream und zeigt die Ausgabe am TV an (7) Eingaben über den Steam Controller werden an die Steam Software am PC geschickt und an das Spiel weitergegeben B. Nun der Vergleich mit einer Microsoft RemoteApp ähnlichen Software: Server: (1) Am Windows 8.1 PC wird die Server Software installiert (z.B. ein VNC Server der nur eine Anwendung grabbt) Entferntes Gerät (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC): (2) Z.B. Ein Linux Thin Client (3) Der TC wird an einen Monitor angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden (4) Tastatur und Maus werden am TC angeschlossen (5) Der TC verbindet sich zum VNC-Server am PC, enkodiert den Fensterinhalt der Windows-Applikation und schickt diese über das Netzwerk an den TC (6) Der TC dekodiert die Grakikdaten und zeigt diese an (7) Tastatur- und Mauseingaben werden an den Server am PC geschickt der diese an die Applikation weiter gibt. Streaming für diese beiden Anwendungen ist ein reiner Marketingbegriff. In beiden Fällen haben wir ein "Gerät" mit dem ein interaktiver (also eindeutig nicht "read-only") Fernzugriff auf eine Anwendung erfolgt die auf dem entfernten Windows 8.1 PC ausgeführt wird. Wenn B) nicht mit der Windows 8.1 Home oder Pro EULA vereinbar ist dann ist der Anwendungsfall A) doch auch nicht zulässig - oder ? Und umgekehrt: Wenn der interaktive Fernzugriff auf ein Spiel das auf dem Windows 8.1 PC läuft zulässig ist dann doch auch der Zugriff auf freigegebene Applikationen. Daniel - was meinst du dazu ?
  4. Ernsthaft - das ist deine Lösung für alles? Dann biete ich der Immokanzlei exakt meine ursprüngliche Lösung an weil die Wahrscheinlichkeit, dass Microsoft wegen einer einzelnen Windows 8.1 Home in einer VM klagt geht gegen Null. Kein Kläger, kein Richter - paaaast! Sorry - ich verdränge mal diese Aussage. Und eine gestreamte interaktive Anwendung (oder Spiel) ist weder ein Dateidienst noch Druckdienste noch Internetinformationsdienst, auch kein Dienst für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und schon kar kein Telefoniedienst. Und diese Dienste werden in der EULA nicht als Beispiele erwähnt sondern die EULA gestattet nur diese explizit. Diese Aussage finde ich nun sehr interessant! Das bedeutet also, dass ich einzelne Anwendungen streamen darf ? Es gibt z.B. "remote access software" die nicht den ganzen Windows Desktop sondern nur einzelne Windows-Anwendungen (also z.B. nur notepad.exe) via VNC, einem propr. Protokoll oder auch H.264 freigeben. Die kommen dann zumeist mit eigenen Clients (auch für iOS/Android). Dies wäre dann deines Erachtens nach auch kein Fernzugriff ? Solltest du das nicht bejahen würde es mich sehr interessieren wie du juristisch differenzierst, dass die Interaktion mit einem gestreamten Spiel keinen Fernzugriff darstellt und die Interaktion mit einem gestreamten Texteditor aber sehr wohl.
  5. Klar ist die Remoteünterstützung mit Teamviewer ok, aber ich meine die PC Fernsteuerung via Teamviewer ohne, dass jemand vorm dem PC sitzt. Und das macht ja ganz Deutschland :) :confused: Und wie argumentierst du das? Damit lehnst du dich weit aus dem Fenster. Ich interagiere ja mit der Anwendung und schau/höre nicht nur zu wie beim Video/Audio Streaming. Und Citrix bewirbt seine Produkte auch als Application Streaming. Keine Wort über Mediadaten oder Spielen oder Streaming. Weil wir es insbesondere bei Spielen mit Heimanwendern zu tun haben die keine Ahnung haben? Und wie lizenziere ich deiner Meinung nach einen Windows 8.1 Gaming PC korrekt damit meinem Freund der auf Besuch ist (und der ja nicht der Hauptanwender meines PC ist) der "Fernzugriff" (Also das Streaming der Spieleanwendung über Valve) unter Verwendung eines entfernten Gerätes (die Spielekonsole) gestattet ist ???
  6. Ok danke für die Bestätigung ;) Und nun frage mich gerade ob sich alle Heimanwender da draußen (also jene mit eine Standard/Home Lizenz) der Tragweite über diese "kleine" Einschränkung im Klaren sind: Wenn auf meinem PC eine Standard/Home Edition installiert ist dann ... ... ist die Verwendung von Google Chrome Remote Desktop verboten wenn ich damit remote auf meinen PC zugreife ... ist die beliebte und sehr verbreitete Verwendung von Teamviewer zur Fernsteuerung des eigenen PC von unterwegs verboten ... ist es verboten, über Valves Steam In-Home-Streaming Windows Spiele die auf diesem Windows 8.1 Home ausgeführt werden, auf andere Geräte zu streamen ... ist es ebenso verboten, Nvidia Shield Game Streaming auf diesem PC zu verwenden Eigentlich eine Frechheit, dass weder Google, noch Teamviewer, noch Valve oder NVidia die Kunden darauf hinweisen !
  7. Gulp, Sorry, scheinbar hast du übersehen, dass wir die ganze Zeit in diesem Thread von Windows 8.1 sprechen und nicht von Windows 8.1 Pro oder Enterprise oder VA oder SA. Ist ja auch saublöd, dass die Windows 8.1 (ohne Pro) keinen eigenen Namen hat und da kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Also taufe ich jetzt einfach mal diese Edition auf Windows 8.1 Home um und formuliere unten meine Fragen/Erkenntnisse zu/aus Daniels Erklärung neu: Und vorweg: Ich glaube, dass Daniels Interpretation richtig ist und der konkrete Fall ist für mich erledigt. Der Kunde bekommt ein Billignotebook das physisch bei dem Mitarbeiter steht der es gerade benötigt. Es geht hier ausschließlich um die Befriedigung meines persönlichen Interesses an dieser Lizenzfrage die nur Windows 8.1 Home betrifft. Und ich bin euch dankbar für die Hilfe, verstehe aber wenn ihr keinen Bock darauf habt euch mit rein akademischen Fragen zu beschäftigen :) Also gehen wir mal davon aus, dass nur eine Windows 8.1 Home (Retail) Lizenz vorhanden ist und sonst nix und auch keine andere Lizenz gekauft werden kann. Dann gilt folgendes: - Fernzugriff via VNC/RDP/SPICE auf den Hypervisor der ein Windows 8.1 Home Gastbetriebsystem ausführt ist verboten - Fernzugriff auf einen physischen Windows 8.1 Home PC via "KVM over IP" ist verboten - Wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 Home läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 Home zu verstehen ist
  8. So hatte ich das auch nicht vor. Sondern derjenige Mitarbeiter der gerade das Berechnungsprogramm benötigt schnappt sich das Notebook und stellt es auf seinen Platz. Physikalisch. Alles klar? Daniel, wäre toll wenn du meine Fragen/Erkenntnisse im Post #5 noch kommentieren könntest!
  9. Ok, Ich vertraue mal deiner Einschätzung und besorge der Kanzlei ein Billignotebook. Das ist vermutlich eh praktischer und auf die EUR 200 kommt es auch nicht an ;) Wenn du Lust und Laune hast, bin ich dir trotzdem dankbar wenn du noch folgende Fragen bzw. Erkenntnisse beantworten oder kommentieren würdest: Der Fernzugriff auf Windows 8.1 ist verboten. Dabei ist es egal, ob dieser direkt in das OS geht oder auf das System welches das OS ausführt (PC oder Hypervisor). Das bedeutet also, dass folgende Anwendungsfälle nicht erlaubt sind: - entfernter Zugriff via VNC oder SPICE auf den Hypervisor der einen Windows 8.1 Guest ausführt ist verboten - entfernter Zugriff auf physische Windows 8.1 PCs via KVM over IP ist verboten - wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 zu verstehen ist Allerdings habe ich in den Lizenzbedingungen von Windows 8.1 nichts davon gelesen, dass der Fernzugriff verboten ist. Wo steht das? Oder ist das einfach nur der Umkehrschluss, also, dass aufgrund der Tatsache, dass der RDP Zugriff von der Maschine weg explizit erlaubt wird aber die eingehende Richtung nicht erwähnt wird und diese daher verboten ist? Oder ist alles verboten was nicht explizit erlaubt ist? Nochmals Danke Daniel für deine Mühe !
  10. Ich hab die Windows 7 Home Edition gemeint. Aber Du hast recht, selbst diese darf auf VMs installiert werden. Scheinbar echt ein Mythos. Aber irgendwoher muss der ja kommen. Eventuell gab es diese Einschränkung bei Vista Home ... egal. Hmmm? Da steht ja nur, dass ich RDP Verbindungen zu anderen Rechnern machen darf. Wie kann man daraus ableiten, dass ich nicht von remote nicht auf VirtualBox drauf darf ? Wenn ich mir im Gegensatz dazu den gleichen Abschnitt aus Lizenzbedingungen von Windows 8.1 Professional Retail ansehe: Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind für einen einzelnen Nutzer lizenziert, der entweder von einem lokalen Computer oder remote auf diese Software zugreift. Im Sinne dieses Vertrages sind Sie der lizenzierte einzelne Nutzer. Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop auf die Software zuzugreifen, die auf diesem lizenzierten Host-Computer ausgeführt wird. Andere Nutzer sind berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop jeweils einzeln auf die lizenzierte Software zuzugreifen, die auf diesem Host-Computer ausgeführt wird, jedoch nur, wenn für das Remotegerät zur Ausführung einer Pro-Edition von Windows 8 oder Windows 8.1 eine separate Lizenz besteht. Das fehlt bei der Standard-Version komplett - klar, weil ja dort der "Remote Desktop Server" überhaupt nicht aktiviert werden kann bzw. gänzlich fehlt. Eventuell habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt: Die Benutzer verbinden sich ja nicht zu einem Dienst der von Windows bereitgestellt wird und auch nicht zu einem VNC Server der im Windows läuft sondern zu dem VirtualBox-Programm. Also hat hier die VNC-Verbindung eher den Status von einem langen HDMI/Maus/Tastatur Kabel - oder nicht ? Sonst dürfte ich ja nichtmal eine VNC Verbindung zum Mac selbst machen wenn dort grad VirtualBox mit laufendem Windows 8.1 geöffnet ist. Ich hoffe, dass ich das nun verständlicher vermittelt habe.
  11. Bitte ernst bleiben, auch wenn folgende Schilderung ganz lustig ist. Kleine Immobilienkanzlei mit 6 iMacs, kein einziger Windows PC. Ein Ferialjobber hat für die Kanzlei ein "Berechnungsprogramm" in Delphi programmiert. Nach Abgabe die Ernüchterung: Läuft nicht auf OSX :jau: Kanzlei hat in Folge "ein Windows" gekauft - Eine Windows 8.1 Retail von Amazon (Standard, d.h. keine Pro). Nun wissen Sie nicht mehr weiter :confused: So wurde mir die Sachlage präsentiert als ich kontaktiert wurde (habe dort vor Jahren die Verkabelung gemacht). Da das Programm nur gelegentlich verwendet werden wird (aber von verschiedenen Benutzern) wäre meine Lösung die folgende: VirtualBox auf einem der iMacs installieren und dort eine Windows 8.1 VM aufsetzen und diese mit der gekauften Standard/Home Lizenz aktivieren. Ich habe gerade nachgesehen: Windows 8.1 Home darf auf einer VM installiert werden (Das war ja bei Windows 7 nicht erlaubt, Danke Microsoft, netter Zug). Der Mitarbeiter der das Berechnungsprogramm verwenden will macht nun eine Remote Desktop Verbindung zur Windows 8.1 VM. Windows 8.1 Standard kann aber kein RDP (geht ja nur ab Professional). Allerdings erlaubt VirtualBox selbst den Zugriff via VNC auf das Gastbetriebssystem. Auf den iMacs wird nun eine vorkonfigurierte VNC-Verbindung angelegt und damit hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, auf diesen Windows PC zuzugreifen. Zwar nicht gleichzeitig, aber das ist ok. Der Kunde muss keinen PC kaufen und die Mitarbeiter können am Platz bleiben. Ich gehe davon aus, dass das lizenzrechtlich sauber ist - richtig ?
  12. Hallo, Ich denke da gibt es keine allgemein gültige Antwort. Das kommt immer auf die verwendeten Applikationen an. Wenn in der Remote Desktop Sitzung z.B. ein Browser mit Flashplugin verwendet wird geht der teuerste Server schon (bei entsprechend bösartigen Flash-Seiten) mit 2 Usern in die Knie. Bei einem einfachen Datenbank-Frontend verträgt auch ein ALDI-PC locker 20 User. Gemeint war vermutlich folgendes (nicht sehr hilfreiches) Dokument: Resources on a Remote Desktop Session Host Server (Windows) Besser ist da schon folgende Seite: Remote Desktop Services: Server and client requirements Also einfach einen kleinen Testaufbau mit 5 gleichzeitig angemeldeten Benutzern machen (diese sollten dann aber auch parallell mit den benötigten Apps durchgehend werkeln), dabei die Resourcen beobachten und hochrechnen. Gruß, Peter
  13. Allgemeine Ratlosigkeit ? Kann ich verstehen ... mir hat es auch die Sprache verschlagen ;)
  14. Ich kann es nicht glauben aber es scheint so zu sein, dass es weder mit Citrix noch mit MS Remote Desktop Services möglich ist, 120 DPI für die Remote Desktop Sitzung einzustellen. Das betrifft nur 2008R2 - unter 2003 geht und ging das. Wir verwenden hier TS RemoteApp und haben einige ältere Anwender die wirklich 120DPI brauchen (Ich rede von 2cm dicken Scheiben vor den Augen). Egal was wir versucht haben - Innerhalb der RDP Sizung (und daher auch die RemoteApp Anwendungen) scheint der Server die DPI-Einstellung immer auf 96 zu setzen - egal was für den Benutzer eingestellt ist. Interessant ist aber folgende Erkenntnis: Wenn ich mich als Benutzer direkt an der 2008R2-Konsole anmelde bekomme ich natürlich in der Konsolensizung meine 120DPI. Nun wechsle ich zur Workstation und melde mich mit dem gleichen USER am 2008R2 an. Nun wird natürlich die Konsolensitzung getrennt und in den Remote Desktop Client "verschoben". In dieser RD Sizung habe ich nun schön meine 120DPI. Ich kann mich nun 100x trennen und reconnecten und es bleibt - bis ich mich ab- und neu über RDP anmelde - dann sind es wieder 96DPI. Scheinbar bin ich nicht der einzige: cannot adjust font size under 2008 r2 When Remote Desktop to 2008 I can not change display settings on remote Server Remote Desktop Issues for Windows Server R2 Citrix Forums : the display settings can't be changed ... MS und Citrix scheinen sich diesbez. auszuschweigen. Kann das sein, dass eine so banale Sache wie größere Schriften zu wählen - was seit Urzeiten immer und überall möglich war - mit 2008R2 mit Remote Desktop bzw. Citrix nicht mehr möglich ist ? Bitte belehrt mich eines Besseren ! Ich hoffe das ganze ist ein großes Missverständnis. Danke, Peter
  15. Ein MFP fällt flach. Einerseits haben wir die Scanner schon und andererseits kann die App zum Erfassen von Kundenverträgen nur TWAIN verwenden. Zusätzlich wird in Zukunft auch per Webcam ein Foto zur Kundendatei angehängt (Auch ueber TWAIN). Bei dem Thinstuff TSX-Scan gibt es für jede lokale TWAIN Datenquelle eine "virtuelle" TWAIN Datenquelle innerhalb der Remote Desktop Sitzung. Also eine Alternativlösung müsste ähnlich funktionieren. Werd mal versuchen den Preis zu drücken ...
  16. Hallo, Wir haben unse PCs vor einem Monat mit HP Thin Clients (XP Embedded) abgelöst. Als Terminalserver setzen wir W2K8R2 ein. Nun stehen wir vor dem Problem, dass 5-10 TCs in der RDP-Sitzung auf den lokalen Epson-Scanner zugreifen müssen und 2K8R2 unterstützt js leider immer noch keine Umleitung von WIA/TWAIN über Remote Desktop. Ich habe nun das Produkt TSX-Scan (Firma Thinstuff) getestet mit dem das Scannen über RDP möglich ist. Funktioniert hat die Demo eigentlich ganz gut, kostet aber halt ca. 100,-- pro Scan-Arbeitsplatz. Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit diesem Produkt? Gibt es eine günstigere/bessere Alternative ? Danke für die Hilfe ! Peter
  17. Hallo, Welche Microsoft dll Dateien darf ich denn überhaupt an Dritte weitergeben bzw. zu meinen Installern dazupacken ? Meinem Verständnis nach nur jene die ausdruecklich "redistributable" sind - richtig ? Manchmal kommt es vor, dass ein Kunde mich bittet, eine fehlende dll zu schicken (will jetzt nicht auf die Details eingehen ...). Bisher hab ich solche Kunden immer auf websites wie z.B. dlldump.com, driverskit.com, dlldll.com, ... verwiesen (falls sie unfähig sind, die ensprechenden files von der Installations CD zu extrahieren) um zu verhindern, selbst etwas Unrechtliches zu tun. Spät aber doch hab ich mir aber nun die Frage gestellt: Wenn diese Sites das dürfen, dann darf ich es doch auch - oder ? Aber was zuerst zu klären wäre: Dürfen diese "DLL Sites" das überhaupt ? Peter
  18. Einverstanden. Aber darum ging es mir ja ursprünglich nicht. Eigentlich hab mich nur an der Aussage von Dr.Melzer gestossen, dass Software and sich einen Verstoss gegen die EULA darstellt wenn sie mehr als 10 connections zulässt: Und natürlich war ich als nicht-MCSE verwundert, dass XP überhaupt diese Einschränkung hat. Sorry. Und was ist falsch daran dem menschlichen Forschergeist freien Raum zu lassen und ein paar Experiment durchzuführen ?? Und was das in den Wald hineinrufen betrifft: Ich wurde zuerst als "dumm" bezeichnet. Und wenn ein Board-Moderator sich selbst ad absurdum führt, dann kann ich auch nix für. Aber egal, ich für mich habe folgendes aus diesem Thread gelernt und halte mal fest: (1) Prinzipiell stellen unter XP lauffähige Softwareprodukte die mehr als 10 Connections gleichzeitig akzeptieren und deren Installation auf XP keinen Verstoss gegen die EULA dar. (Sonst dürte ich weder den IIS noch hunderte andere Softwareprodukte installieren und auch kein Auto kaufen ...) (2) Es liegt aber in der Verantwortung des XP Users dafür zu sorgen, dass nicht mehr als 10 gleichzeitige Verbindungen gemacht werden können. (3) Am Beispiel von IIS ist der Endbenutzer aber nicht (einfach) in der Lage die XP EULA einzuhalten, da er bei aktiviertem ftp und http Diensten nicht garantieren kann, dass nicht mehr als 10 parallele Downloads stattfinden werden. (4) Und noch was böses zum Schluss: Eine Lizenzverletzung ist es erst wenn ein Gericht sagt, dass es eine ist, nicht wenn Microsoft sagt, dass es eine ist. Gruss, Peter
  19. thorsatten, Mann, du kostest mich nerven ... Ursprünglich hab ichs von einem Rechner aus probiert und nun auf deinen Beitrag hin hab ich es geschaft (mit Mühe und Not) von 15 PCs aus gleichzeitig ein grosses File von meinem XP Pro IIS downzuloaden (ftp und http gemischt). Kein Problem - abgesehen von einigen genervten Mitarbeitern ... ;) Peter
  20. Lieber Dr.Melzer, ;) Natürlich nicht. Und ich gebe dir diesbezüglich völlig recht! Aber damit hast du dun deine ursprüngliche Aussage selbst ad absurdum geführt. Darf ich dich zitieren: "Das DING ist ein eindeutiger Lizenzverstoß, da es bis zu 21 Verbindungen, auf den XP Rechner ermöglicht." Und mit "DING" beziehst du dich auf diese Thinstuff Software. Das war also deine Logik, ein Softwareprodukt als illegal zu bezeichnen wenn dieses es dem Endbenutzer ermöglicht, einen Verstoss gegen die XP EULA herbeizuführen. Und nach dieser deiner Logik müsste auch IIS illegal sein weil "IIS mehr als 10 Verbindungen auf XP erlaubt" Also entweder revidierst du nun deine ursprüngliche Aussage oder du musst nun selbst die Meinung vertreten, dass Autos illegal sind weil man damit zu schnell fahren kann. Nun bin ich auf deine Antworten gespannt ...
  21. Wer sagt denn, dass ich "mit aller Gewalt etwas erreichen was verboten ist" ? Hab ich das gesagt ? Nein, habe ich nicht. Ich war einzig und allein entsetzt und überrascht, dass MS XP wirklich auf 10 Connections einschränkt! Kann man mir diese Überraschung übel nehmen ? Und den Inhalt des Wikipedia-Artikels einfach als "fadenscheinige Aussage" zu bezeichnen find ich ehrlich gesagt auch "dumm". Sorry. Aber nun hat mich dieses Thema wirklich in den Bann gezogen. Wollte mal sehen wie MS diese Beschränkung selbst implementiert: Dazu habe ich den IIS installiert und dann versucht, mehr als 10 Verbindungen zu machen. Ich hatte von meinem Notebook aus GLEICHZEITIG ein 500MB file über 8 ftp sessions und 7 http downloads geladen !! Das sind also 15 gleichzeitige Verbindungen. Der IIS ist also eindeutig illegal! Richtig ?
  22. Falsch. Zumindest gilt das laut Wikipedia::Eula nicht für mich: ... haben (EULAs) in Europa meist keine Gültigkeit: Der Kaufvertrag ist die Grundlage für den Eigentumserwerb am Datenträger, so dass der Erwerber bereits über ein Nutzungsrecht (aus Eigentum) verfügt; zu diesem Zeitpunkt ist das EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einem EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig. Also nixda illegal.
  23. Wie bitte ? XP erlaubt max. 10 connections ? Dann wäre es ja auch illegal einen FTP server auf einer XP Machine zu betreiben der mehr als 10 gleichzeitige Verbindungen zulässt - oder ?
  24. Der VPN-Client stellt leider keinen virtuellen Adapter zur Verfügung. Genau das ist ja das Problem. Mich ärgert eigentlich immer die Einstellung, dass man fehlende Features damit entschuldigt, dass "das nicht dafür gedacht ist". Wenn ich mit Windows Boardmitteln eine VPN Connection mache (PPTP oder IPSEC) dann kann ich diese ja auch sharen. Und Ja - der Admin weiss das. Von ihm habe ich ja den Trick mit dem SOCKS server. Dann meinnte er ich koennte mir auch eventuell den vmware player laden und eine minilinux virtual appliance laden, darin IP forwarding machen und die IP dieser virtuellen Machine als router für das firmen netzwerk segment eintragen !??? Aber da stehe ich natürlich nun völlig an. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort ;)
  25. Hallo, Habe folgendes Problem. Mein Arbeitgeber hat mir einen VPN Client zur Verfügung gestellt. Nun bin ich in der Lage, von einem Rechner (PC1) aus das Firmennetzwerk zu erreichen. Ich würde allerdings gerne diese VPN Verbindung gemeinsam von anderen Rechnern im HeimLan aus nutzen (Notebook, PDA, ...). Eigenartig ist, dass dieser VPN Client kein Netzwerk- bzw. Dialup-Verbindungssymbol anlegt. Wie soll ich denn da dann connection sharing machen wnn es keine connection zum Sharen gibt ? Zur Zeit habe ich folgenden Workaround: Einen Opensource Java-SOCKS5 proxy server am PC1 aufgesetzt und am Notebook im Firefox den PC1 als socks host eingetragen. Damit komm ich nun zumindest vom Notebook aus ins Intranet. Allerdings haben wir da noch ein Firmeninternes Programm das leider keinen SOCKS support hat. Gibt es dazu eine einfache Lösung ? Cheers, Peter
×
×
  • Neu erstellen...