Hallo,
das ist so nicht ganz korrekt. Sollte es bei Euch einen Betriebsrat geben, dann MUSS dieser (bei Auffälligkeiten von Mitarbeitern) definitiv vorher informiert werden und bei einer Überprüfung auch dabei sein. Also zumindest einer vom Betriebsrat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist die rechtliche Handhabe sehr eingeschränkt.
Auswertungen dieser Listen dürfen, wie bereits erwähnt, nur in anonymisierter Form anderen Mitarbeitern (dazu zählen auch Chefs) zugänglich gemacht werden - und dies auch lediglilch zu statistischen Zwecken. Wenn damit jedoch eine "totale Überwachung aller Mitarbeiter" betrieben wird, dann gehen Euch sicherlich sehr schnell die Argumente beim Arbeitsrichter aus... :D
Außerdem sind gesetzlich auch bei einem strikten "Privatsurfverbot" im Betrieb gewisse private Aktionen auch im Internet erlaubt (gibts einen Beschluss vom OLG) - aber dies ist ein anderes Thema. ;)
Gruß, Tobi