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jostrn

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Beiträge erstellt von jostrn

  1. Klingt ja archaisch! Wie benutzt man so ein Programm in einem Netzwerk???

     

    Wenn das Programm absolute Pfade haben will, dann gib' ihm welche ;-)

    Vielleicht geht's einfacher, aber Du könntest auf PC1 eine zweite Partition D: benutzen, um die Dokumente dort abzulegen. Eventuell könntest Du auch den bestehenden Ordner als D: mounten aber das stelle ich mir fehleranfällig vor.

    Dann müßtest Du die Verweise korrigieren, im Ergebnis würden alle Verweise auf einen Pfad D:\... zeigen.

    Von PC2 könntest Du dann die Partition als D: mounten und die Pfade würden auf beiden passen.

     

    Ist die Frage, wie groß der Aufwand ist und ob es sich für Dich lohnt. Ich würd's für den Anfang mit einer Datei ausprobieren.

  2. Habe mir zunächst den Beck’schen TKG-Kommentar (3. Auflage 2006) zu Gute geführt, aber ich halte bestimmte Meinungen des Autors für problematisch.

    Darüber bin ich dann aber auf einen relativ aktuellen Artikel der RA Röhrborn und Katko gestoßen, den sie dankenswerterweise auf der Website ihrer Kanzlei als PDF veröffentlicht haben.

     

    Ich bin so frei und zitiere, rate aber dennoch zum vollständigen Lesen dieses wirklich gelungenen Artikels:

    Demnach sind geschlossene und bedingt geschlossene Netzwerke anzeigefrei, doch wird dieses Ergebnis [...] relativiert, dass die RegTP [...] bei grundstücksübergreifenden WLAN den Betreiber dazu verpflichtet, der Regulierungsbehörde Informationen über Ort, Inbetriebnahme und Antenne mitzuteilen.

     

    Insoweit reicht auch nicht das alleinige Durchtrennen einer Fläche durch eine Verkehrsstraße aus, die Einheit des Grundstücks aufzuheben.

     

    Nach derzeit geltendem Telekommunikationsrecht sind WLANs anzeigepflichtig, soweit sie gewerblich genutzt werden, so dass geschlossene Netzwerke (z. B. Privat-WLAN und interne Firmennetzwerke) anzeigefrei sind. WLANs

    sind genehmigungspflichtig (Lizenzklasse 3), soweit sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind und die Grenzen eines Grundstücks überschreiten. Damit sind geschlossene Netzwerke (interne Firmennetzwerke) sowie offene (externe) kleinere Netzwerke lizenzfrei.

  3. http://HTTP://server/printers/drucker/.printer

     

    Ja das stand unten als beispiel, wozu soll den das ende /.printer sein, verstehe mal einer microsoft auwaja aber aller anfang ist schwer

     

    Habe gerade noch meinen IPP-Drucker auf Cups/Linux angesehen und dort ist die URL in der Form:

    http://HTTP://server:631/printers/drucker

     

    "/.printer" gibt's bei mir nicht, das könnte tatsächlich MS-spezifisch sein. Dafür muß ich den Port angeben ;)

  4. Mal ne Frage hast du diese Option ubers Internet drucken schon mal selber eingerichtet??

     

    Ich nutze IPP seit ca. zwei Jahren auf einem Linux-Server. Auf Windows 2003 Server habe ich es bisher mangels Bedarfs noch nicht ausprobiert... wenn sich kein anderer findet, der Erfahrung damit hat werde ich es selbst mal aufsetzen. Mein Testsystem ist aber noch bis Donnerstag oder Freitag gebunden...

  5. Wie schon gesagt: das Überstrahlen der Grundstücksgrenzen dürfte nichts ausmachen, die Reichweite wird ja durch die zugelassene Sendestärke beschränkt.

     

    Meldepflicht nur, wenn eine der beiden Vorraussetzungen des § 6 I TKG realisiert wird, vgl. Beitrag #11. Bei firmeninterner/familiärer Vernetzung dürfte es an der geforderten Öffentlichkeit fehlen, also keine Meldepflicht.

     

    Jetzt habt ihr mich weichgekocht, morgen gehe ich in die Bibliothek und schlage in den Kommentaren nach.

  6. In Beitrag #9 ist ein Link auf den aktuellen Gesetzestext ;)

     

    [Zumindest auf den aktuellsten: das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (Stichwort Vorratsdatenspeicherung) wurde noch nicht eingearbeitet, ändert aber auch nichts am für uns hier relevanten § 6.]

  7. Wenn ihr auf Gesetze verlinkt, dann achtet bitte auch auf deren Alter. Der Link von Tobi stellt die Rechtslage nach dem alten TKG von 25.Juli 1996 dar, was zum einen an dem veränderten § 6 TKG und zum anderen an dem "Stand: 12/03" unten auf der Seite zu erkennen ist.

     

    In dem Text heißt es weiter unten auch:

    Obwohl die Lizenzpflicht in aktuell geltenden TKG noch verankert ist, ist sie durch die seit dem 25.07.2003 geltende Richtlinie Nr. 2002/20/WG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und- Dienste (Genehmigungsrichtlinie) aufgehoben worden.

    Die Umsetzung der Richtlinie ist durch eine Neufassung des TKG, dem sogenannten TKG-E beabsichtigt.

     

    Was in dem Text noch als TKG-E (E=Entwurf) bezeichnet wird ist seit dem 22. Juni 2004 das neue TKG. Was davor war spielt für uns keine Rolle mehr ;)

  8. Habe mit Tobis Link auch schon gute Erfahrung gemacht, wirf einen Blick auf das Visio-Bild... sehr erkenntnisfördernd ;)

     

    Aber zu Deinen Fragen:

    Es gibt keine Möglichkeit meines wissens den Exchange beizubringen das er über einen Proxy gehen soll.

    Klar gibt es die, nennt sich bei Mailservern Relay oder Smarthost. Aber wozu der Mehraufwand, wenn Du die Verbindung auch über IP-Routing lösen kannst.

     

    Aber wie konfigurere ich die Rechner drüben.

    Alle Rechner -gleich ob diesseits oder jenseits der bridge- erhalten IP-Adressen aus demselben Adreßraum und das gleiche Standardgateway 192.168.2.2.

     

    Ich muss z.B bei der Bridge eine SG eingeben, ist es dann der Router auf dem Dach ??

    Hm, gute Frage. Ich erinnere mich nicht mehr genau und die Doku meiner letzten Aktion liegt auf einem anderen PC...

     

    Da die Bridge am Router in der Firma hängt, in welcher Modus muss dieser laufen, oder kann ich die Bridge an den Switch hängen und sonst nichts tun.

    Nur an den Switch, geroutet wird erst am Gateway im Wohnzimmer.

     

    Währen eigentlich 2 Router, auf jeder Seite eine und dieser über WDS laufen Sinnvoll oder machbar?

    Router und WDS? Weder sinnvoll noch machbar, vgl. ISO/OSI-Referenzmodell ;)

    So wie Du es machst ist es richtig, nur passen irgendwelche Einstellungen nicht.

  9. Früher gab es dem Vernehmen in der Fernmeldeordnung wohl einen Passus, nach dem keine Fernmeldeverbindungen über Kabel zwischen zwei benachbarten Grundstücken betrieben werden durften ohne eine Genehmigung. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, das selbst mal gelesen zu haben. Falls dem wirklich so war, dann wohl Artenschutz für die alte Bundespost

    Damals durften wir auch nur von der Post zugelassene Geräte an die Amtsleitung anschließen. Und ein privates Funknetz mit einem öffentlichen Fernmeldenetz koppeln - o weh, das wäre teuer geworden. Dunkle Zeiten waren das ;)

     

    Wie ist das aber heute bei der Verwendung von Richtantennen? Neulich erzählte mir jemand von einer Meldepflicht, konnte mir aber nicht die Bestimmung aufzeigen. Weiss da jemend etwas genaueres?

    Prüfe selbst den § 6 I TKG durch. Von einer Sonderbehandlung für Richtantennen kann ich darin nichts entdecken ;)

    Allerdings könnten dann die zulässige Sendestärke übertreten werden.

  10. Wenn ich den Gesetzestext richtig in erinnerung habe, dann besteht "normalerweise" selbst dann eine Meldepflicht, wenn das WLAN-Signal über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus geht.

    Mir wäre neu, daß der Gesetzgeber das Wort "normalerweise" verwendet. ;)

     

    Mit Meldepflicht "selbst dann [...], wenn das WLAN-Signal über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus geht" sugerierst Du, daß auch ein WLAN-Betrieb innerhalb der Grundstücksgrenzen anzeigepflichtig wäre. Dem ist sicher nicht zu folgen.

     

    Im einschlägigen und auch von Dir eingefügten § 6 TKG steht nichts von Grundstücksgrenzen. Offensichtlich sind die dem Gesetzgeber schnuppe, wenn es um die Anzeige geht.

     

    Relevant sind nur die beiden Alternativen des 1. Absatzes. Prüfen wir sie durch:

    1. gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt (§ 6 I 1. Alt. TKG)
      • Betreiber? Unproblematisch der Betreiber des AP.
      • öffentliche Telekommunikationsnetze? Wann ist ein Telekommunikationsnetz öffentlich? Wenn es fremde Grundstücksgrenzen übertritt? Wenn es der Öffentlichkeit genutzt werden kann? Ich werde in den Kommentaren nachschlagen und liefere es nach. Ist aber egal, da alle drei Kriterien erfüllt sein müssen und wir gleich bei der Gewerblichkeit rausfliegen.
      • gewerblich?
        Die BNetzA sagt auf der von xcode-tobi verlinkten Seite: Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.
        • Absicht der Kostendeckung? Bei privater oder firmeninterner Nutzung wohl kaum. Anders könnte es bei einem Internetcafe oder einem Hotel aussehen.
        • der Öffentlichkeit angeboten wird? Öffentlichkeit ist jeder unbestimmte Personenkreis. Vorliegend handelt es sich um eine Familie oder Firma, der Personenkreis ist daher klar bestimmbar. Das Angebot gilt nicht für die Öffentlichkeit und ist daher nicht gewerblich. Damit sind die Vorraussetzungen der 1. Alternative nicht erfüllt.

    [*] gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt (§ 6 I 2. Alt. TKG)

    Auch hier fehlt es an der geforderten Öffentlichkeit, auch die zweite Alternative ist daher nicht anwendbar.

     

    Ich werde trotzdem nochmal in die Kommentare sehen, vielleicht steht dort Klartext.

     

     

    damit wäre u.U. die Garantie hin...

    und noch viel wichtiger: u.U. auch auch die Gewährleistung ;)

  11. Müsste ich nicht sonst den Bürorechner als Proxy laufen lassen??

    Kannst Du, aber warum ohne Not einen Proxy auf Schicht 5-7 benutzen, wenn Du das Problem auch mit IP-Routing auf Schicht 3 erschlagen kannst.

     

    Wenn ja bekomme ich Probleme mit dem Exchange-Server.

    Wenn IP-Routing funktioniert, müßte auch der Exchange laufen. Zum Mail-"Empfang": benutzt Du den mitgelieferten POP3-Client? Der sollte funktionieren.

    Wie machst Du den Versand? Wenn Du mit einer dynamischen IP-Adresse vom Provider Mails versendest wirst Du sicher nicht glücklich werden.

     

    Sind beide Geräte auf dem selben Grundstück? Ob da ein Gesetz etwas verbietet?

    Afaik nein, aber es könnte gem. § 6 I TKG eine Meldepflicht bestehen. Dies wäre der Fall, wenn der Betreiber gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betriebe (1. Alt.) oder gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbrächte (2. Alt.).

    Die Subsumtion erspare ich mir. Bin jetzt nicht mehr in der Uni aber werde die Tage mal in den einschlägigen Kommentaren dazu nachlesen.

    Soweit ich mich entsinne, sind Netze, die unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen (Sendeleistung, Frequenzbereiche, ...) ausschließlich Standorte vernetzen nicht meldepflichtig, im Zweifel hilft aber vielleicht auch ein Anruf bei der BNetzA. Oder auch mehrere, so leider meine Erfahrung.

  12. jaja, wir sind Dir mangels Erfahrung ausgewichen ;)

     

    OpenSWAN mußt Du nachinstallieren und es sollte sowohl unter DD-WRT als auch OpenWRT funktionieren. Sie mal in Wolfangs Blog nach.

     

    Sicherheitslücken gibt's bei fast jedem IT-System, aber Du kannst den Router gut absichern. iptables ist drauf, portknocking läßt sich aktivieren... ich halte die Geräte für relativ sicher.

     

    Upgrade/Update ist kein Problem. Du solltest vorher die Konfiguration (nvram) sichern. Manchmal macht eine neue Firmware Probleme, zB funktioniert mit dem RC6 von DD-WRT WDS nicht richtig und ich mußte deswegen auf RC5 runter... aber RC ist halt nicht stable ;)

  13. Tatsache!

     

    Drucke ich aus Outlook eine Plain-Text E-Mail wird folgendes protokolliert:

    Dokument [NR], Microsoft Office Outlook - Memoformat im Besitz von [uSER] wurde über Anschluss IP_[iP] auf [PRINTER] gedruckt. Größe in Bytes: 392988; Seiten gedruckt: 1

     

    Drucke ich aber eine HTML-E-Mail lautet der entsprechende Eintrag:

    Dokument [NR], outbind://44-000000001590127C09B8544ECD586179886351700700F003A4 im Besitz von [uSER] wurde über Anschluss IP_[iP] auf [PRINTER] gedruckt. Größe in Bytes: 59528; Seiten gedruckt: 1

     

    Damit wäre das geklärt und ich werde die Drucke Outlook zuordnen :)

  14. Problematisch wird evtl. mit dem privaten DSL-Tarif. Rein rechtlich, darf man an diesem keinen komerziellen kram betreiben. Mehrplatznutzung wäre hier das stichwort.

     

    Gewerbliche Nutzung und Mehrplatznutzung in einen Topf zu werfen ist eine unzulässige Vereinfachung, da beide offenkundig nichts miteinander zu tun haben ;)

    Rein rechtlich gilt Privatautonomie, also das, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Ein Tarif, der auf eine natürliche Person läuft darf von dieser natürlich auch gewerblich genutzt werden, außer diese Nutzung ist (vertraglich, zB durch AGBs oder die Leistungsbeschreibung) ausgeschlossen.

    Gleiches für die Mehrplatznutzung, wobei diese meiner Erfahrung nach tatsächlich oft ausgeschlossen ist.

     

    Auch ist mir kein Fall bekannt, in dem einem Kunden wegen unerlaubter Mehrplatznutzung gekündigt wurde.

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