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Postfach-Urlaubsvertretung


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Geschrieben

Hallo,

 

klingt vielleicht dämlich ist es wahrscheinlich auch aber exchange ist neuland für mich

 

folgendes problem

 

eine Mitarbeiterin ist auf urlaub

nun soll jemand anderer ihrer mails lesen und beantworten können und zwar im namen der mitarbeiterin die auf urlaub ist

wie sollte ich da am besten vorgehen

sie soll keine mails löschen können

postfach veröffentliche oder über ad berechtigung oder wie

 

 

thx

Geschrieben

Du kannst auch der Kollegin die Berechtigung auf das Postfach geben und ausschließen, dass sie Mails löscht. Findest Du alles beim Benutzer unter Exchange - Erweitert -> Postfachberechtigungen. Das der User im Auftrag von jemanden anderen senden darf findest Du beim Benutzer Exchange - Allgemein -> Zustelloptionen

 

hth

 

Patrick

Geschrieben

sorry aber

 

beim user in ad oder wie?

also machen wir es mal so user A ist auf urlaub user B soll mails lesen und im namen von User A mails schreiben können aber nichts löschen

 

wie soll ich jetzt was wo einstellen

 

meinst du AD user&comp

 

oder Lokal auf dem rechner als user B anmelden und dann im Outlook ein 2. postfach dazuhängen?

 

im ad hab ich B bei den mailbox rights von user A hinzugefügt mit

read permission, change permission, take ownership, full mailbox access,

delete mailbox storage und associated external account is nicht angehackt.

 

is das so ok??

 

thx

Geschrieben

:suspect: ACHTUNG!

 

Du benötigst die ausdrückliche Genehmigung der Mitarbeiterin, die in Urlaub ist, bzw. eine gültige Betriebsvereinbarung, um nicht gegen das Datenschutzgesetz zu verstossen.

 

Sowas sollte es auch in Österreich geben...

Geschrieben
Original geschrieben von 004

:suspect: ACHTUNG!

 

Sowas sollte es auch in Österreich geben...

 

Ja so etwas gibts auch in Österreich. Ein formales Mail vom Chef würde ich als ausreichend erachten, da es ja auch um Firmeninteressen geht, wenn Mails beantwortet werden sollen.

Geschrieben
Original geschrieben von HZB

Ein formales Mail vom Chef würde ich als ausreichend erachten, da es ja auch um Firmeninteressen geht, wenn Mails beantwortet werden sollen.

 

Ich kenne die Gesetze in Österreich nicht, aber in Deutschland geht das NICHT, da es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

 

Nur wenn es dazu im Vorfeld Betriebsvereinbarungen gegeben hat oder die betroffene Person das einwilligt, so wie es jetzt hier geschehen ist, ist es zulässig.

Geschrieben

Also ich würde mich da einfach absichern und ein formelles OK einholen, welches ich für den Fall der Fälle ausdrucken kann. Leider ist das in der heutigen Zeit notwendig geworden. Sicher ist sicher.

Geschrieben

@Fistandantilus

 

nunja, im Prinzip reicht da ein Schreiben aus, in dem geregelt ist, wie in welchem Falle zu verfahren ist.

Natürlich gibt es für bestimmte Vorgehensweisen auch einige Gründe: Die wichtige Mail im Posteingang oder das Dokument in der verschlossenen Schreibtischschublade...

 

Man sollte sich also grundsätzlich Gedanken machen, was passieren kann, wenn ein Mitarbeiter ausfällt und nicht in der Lage ist, bestimmte Sachen zur Verfügung zu stellen und diese in einem Dokument zusammenfassen.

 

Das sollte dann durch den Betriebsrat verabschiedet werden und durch die Mitarbeiter natürlich auch anerkannt werden.

 

Eine andere Möglichkeit ist das in einem Arbeitsvertrag gleich festzuhalten oder in den Arbeitsrichtlinien.

 

Aber egal wie, es sollte immer explizit gesagt werden, was konkret geschehen soll. Ein "es werden keine privaten E-Mails geduldet" reicht noch nicht aus ein Postfach zu öffnen.

 

Aber mache Dich da am besten mal selbst schlau, wie das bei Euch da unten ist...

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