Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Hallo, klingt vielleicht dämlich ist es wahrscheinlich auch aber exchange ist neuland für mich folgendes problem eine Mitarbeiterin ist auf urlaub nun soll jemand anderer ihrer mails lesen und beantworten können und zwar im namen der mitarbeiterin die auf urlaub ist wie sollte ich da am besten vorgehen sie soll keine mails löschen können postfach veröffentliche oder über ad berechtigung oder wie thx
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Du kannst auch der Kollegin die Berechtigung auf das Postfach geben und ausschließen, dass sie Mails löscht. Findest Du alles beim Benutzer unter Exchange - Erweitert -> Postfachberechtigungen. Das der User im Auftrag von jemanden anderen senden darf findest Du beim Benutzer Exchange - Allgemein -> Zustelloptionen hth Patrick
Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Geschrieben 19. Juli 2004 sorry aber beim user in ad oder wie? also machen wir es mal so user A ist auf urlaub user B soll mails lesen und im namen von User A mails schreiben können aber nichts löschen wie soll ich jetzt was wo einstellen meinst du AD user&comp oder Lokal auf dem rechner als user B anmelden und dann im Outlook ein 2. postfach dazuhängen? im ad hab ich B bei den mailbox rights von user A hinzugefügt mit read permission, change permission, take ownership, full mailbox access, delete mailbox storage und associated external account is nicht angehackt. is das so ok?? thx
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Sorry. Ja AD Users & Computers. Du stellst alles bei der Person ein die auf Urlaub ist, und hängst der Kollegin die Sie vertritt das Postfach dazu.
Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Geschrieben 19. Juli 2004 alles klar dachte mir sowas in die richtung thx
004 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 :suspect: ACHTUNG! Du benötigst die ausdrückliche Genehmigung der Mitarbeiterin, die in Urlaub ist, bzw. eine gültige Betriebsvereinbarung, um nicht gegen das Datenschutzgesetz zu verstossen. Sowas sollte es auch in Österreich geben...
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von 004 :suspect: ACHTUNG! Sowas sollte es auch in Österreich geben... Ja so etwas gibts auch in Österreich. Ein formales Mail vom Chef würde ich als ausreichend erachten, da es ja auch um Firmeninteressen geht, wenn Mails beantwortet werden sollen.
Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Geschrieben 19. Juli 2004 danke die mitarbeiterin hat es uns mündlich aufgetragen und ich habe es dann noch schriftlich per mail eingefordert. denke das sollte reichen oder ???
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Hmm nur von der Mitarbeiterin ?? Ich würde das mit Ihrem Vorgesetzten bzw. dem Chef direkt vielleicht auch noch mal klären.
Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Geschrieben 19. Juli 2004 hmm nun ja priv. mails sollte sie eigentlich nicht bekommen da der exchange nur firmenintern arbeitet und nur ein paar auserwählte user eine adresse besitzen die auch öffentlich ist
004 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von HZB Ein formales Mail vom Chef würde ich als ausreichend erachten, da es ja auch um Firmeninteressen geht, wenn Mails beantwortet werden sollen. Ich kenne die Gesetze in Österreich nicht, aber in Deutschland geht das NICHT, da es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Nur wenn es dazu im Vorfeld Betriebsvereinbarungen gegeben hat oder die betroffene Person das einwilligt, so wie es jetzt hier geschehen ist, ist es zulässig.
Fistandantilus 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Autor Melden Geschrieben 19. Juli 2004 wie sollten solche betriebsvereinbarungen aussehen kannst du mir da infos geben
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 Also ich würde mich da einfach absichern und ein formelles OK einholen, welches ich für den Fall der Fälle ausdrucken kann. Leider ist das in der heutigen Zeit notwendig geworden. Sicher ist sicher.
HZB 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-1777.html?IPLAK=W Es ist alles Ausmachungssache.
004 10 Geschrieben 19. Juli 2004 Melden Geschrieben 19. Juli 2004 @Fistandantilus nunja, im Prinzip reicht da ein Schreiben aus, in dem geregelt ist, wie in welchem Falle zu verfahren ist. Natürlich gibt es für bestimmte Vorgehensweisen auch einige Gründe: Die wichtige Mail im Posteingang oder das Dokument in der verschlossenen Schreibtischschublade... Man sollte sich also grundsätzlich Gedanken machen, was passieren kann, wenn ein Mitarbeiter ausfällt und nicht in der Lage ist, bestimmte Sachen zur Verfügung zu stellen und diese in einem Dokument zusammenfassen. Das sollte dann durch den Betriebsrat verabschiedet werden und durch die Mitarbeiter natürlich auch anerkannt werden. Eine andere Möglichkeit ist das in einem Arbeitsvertrag gleich festzuhalten oder in den Arbeitsrichtlinien. Aber egal wie, es sollte immer explizit gesagt werden, was konkret geschehen soll. Ein "es werden keine privaten E-Mails geduldet" reicht noch nicht aus ein Postfach zu öffnen. Aber mache Dich da am besten mal selbst schlau, wie das bei Euch da unten ist...
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