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Was würdet ihr tun: Passwörter


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Hallo,

 

ich bin Admin in einem mittelständischen Unternehmen, heute ist ein Abteilungsleiter zu mir gekommen und möchte das alle seine Mitarbeiter das selbe Passwort bekommen, er hat sich dafür auch die Zustimmung eines Geschäftsführers geholt. Dieser Geschäftsführer ist auch mein Chef (wir haben mehrere GF) über den Geschäftsführern steht aber noch der Besitzer des Unternehmens. Mit diesem hatte ich erst letzte Woche ein Gespräch über IT-Sicherheit und er hat mir nochmal gesagt das Sicherheit eindeutig vor geht. (Wir arbeiten in einem sicherheitssensitiven Umfeld)

 

Ich habe diese Änderung natürlich abgelehnt, da sie 1. gegen den Arbeitsvetrag verstößt den hier jeder Unterschreiben muss, 2. gegen unsere Scurity Police und 3. gegen die Anordnung vom Besitzer des Unternehmens.

 

Ich hoffe ich habe richtig gehandelt, der Abteilungsleiter hat sich danach fürchterlich aufgeregt, mein Chef wird diese sicherlich auch noch tun, weil ich mich ja seiner Anordnung widersetze. Ich kann nur hoffen das der Besitzer des Unternehmens da auf meiner Seite steht.

 

Aber ich sammel grade noch ein paar Argumente gegen gemeinsame Passwörter, habe zwar schon welche, aber falls euch noch welche Einfallen bin ich da offen ;-)

 

Gruß Funky

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Hi!

 

Ähm, welche Hinweise zu der Thematik stehen denn im Arbeitsvertrag? Denn wenn da tatsächlich etwas schriftlich festgehalten ist bedarf das einer Änderungskündigung für alle betroffenen Arbeitnehmer. Und der Arbeitnehmer muss dieser zustimmen. D.h. dein Chef kann da nicht einfach sagen, das machen wir jetzt mal anderst.

 

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wegen einer ähnlichen Geschichte gabs in meiner letzten Firma echt mal Ärger.

 

Ansonsten muss ich dir leider sagen: Der Geschäftsführer hat das sagen. Wenn der Besitzer der Firma nicht mindestens gleichberechtigter Geschäftsführer ist, sondern z. B. nur der Mehrheitseigner, dann kann er zwar äußern, was ihm gefallen würde und evtl. seinen Einfluss auf die GL geltend machen, aber entschieden wird von der Geschäftsleitung. Die muss am Ende auch dafür gerade stehen.

 

Edit:

Ansonsten muss ich Christoph35 recht geben, o. g. Passagen sind Beschreibungen aus meiner Erfahrung, aber die erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Anwendbarkeit. Um Sicherheit zu erlangen benötigst du da eher Rechtsberatung.

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Gast
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