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brecht@aov.de

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  1. Was meinst du mit Office-SAL? Auf einem Terminal-Server oder möchtest du auch noch managed PC´s machen und auf den PC´s mit SPLA arbeiten? Wenn du in einer shared Umgebung mit Terminalservern und Office arbeitest, dann brauchst du pro User nur eine Office-SAL für den Zugriff auf X Terminalservern. Gruß
  2. Hierbei sollten allerdings noch die Anteile der Unternehmen aneinander geklärt werden. Wenn die Lizenznehmer die Firmen an sich sind und nicht der Geschäftsführer sehe ich ein Problem. Ich habe von Microsoft in einem ähnlichen Fall folgende Antwort bekommen: Da der Kunde Anteilseigner von weniger als 50% an dem neuen Unternehmen ist, können beide Unternehmen nicht über einen Volumenlizenz-Vertrag lizenziert werden. Das heißt, die Hardware kann nicht geteilt werden, da dies Kommerzielles Hosting darstellt, welches unter Volumenlizenzen nicht zulässig ist, wie in den Universellen Lizenzbestimmungen der Produktbenutzungsrechte (PUR) beschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bereitstellung der geteilten Hardware unentgeltlich erfolgt oder dafür eine Gebühr erhoben wird. PUR, S.10: Kein kommerzielles Hosting „Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle Hostingdienste zu hosten.“ Wenn die beiden Unternehmen also Hardware teilen möchten, muss dies über SPLA lizenziert werden. Dabei muss die gesamte Lösung über SPLA lizenziert werden, da es nicht möglich ist, SPLA Lizenzen für geteilte Hardware und dedizierte Volumenlizenzen zu mischen. Sobald also Hardware geteilt wird, kann dies nur über SPLA lizenziert werden. Wenn die zweite Firma eigene dedizierte Hardware bekommt, kann diese über einen eigenen Volumenlizenzvertrag lizenziert werden. Es ist jedoch nicht möglich, gleichzeitig einen Teil der Hardware zu teilen und über SPLA zu lizenzieren. Konkret heißt das, entweder wird die gesamte Lösung über SPLA lizenziert oder jede Firma hat ihre eigene dedizierte Hardware und kann dann separat lizenziert werden. MFG
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