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DaFlo

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Beiträge erstellt von DaFlo

  1. NorbertFe - du bist da sicherlich sehr vorbildlich!

    Ich kenne viele Firmen bei denen generell erstmal die Postfächer "weitergegeben" werden! :-)

    Ich muss sagen - ich als DSB versuche bei mir und meinen Kunden dahin zu agieren das es eine Vereinbarung zwischen AG und AN gibt... entweder ist Privatnutzung generell verboten ODER der AG hat das Recht nach Kündigung bzw. Weggang vom AN das Postfach zur "vorübergehenden" Bearbeitung an andere Personen weiterzugeben. Dafür gibt es fertige Klauseln und Verträge.

    Es kommt natürlich generell auf die Position des AN an.


    Genau das ist es lefg! :-)

    Danke!

  2. @Tesso:

    OLG Dresden AZ 4 W 96/12

     

    Das Oberlandesgericht in Dresden hat entschieden:

    Wird im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses von einer Partei für die andere ein E-Mail-Account angelegt, darf dieser nach Kündigung des Vertrages solange nicht gelöscht werden, wie nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Die Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadensersatzanspruch auslösen.

    Das bedeutet als Folge des oben geschilderten Themas:
    Der Arbeitgeber darf bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellten E-Mail-Account (bei geduldeter oder erlaubter privater Nutzung) solange nicht löschen, solange nicht feststeht, dass der (ehemalige) Mitarbeiter für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat.

     

    Das Urteil ist von Ende 2012 - mittlerweile gab es mindestens ein neueres Urteil - das sich allerdings an Dresden orientiert!

     

    Daher bleibt es weiterhin.... nicht ausdrücklich verweigert heißt stillschweigend geduldet!

    Allerdings sollte man auch ganz klar sagen - das solche Streitigkeiten wohl sehr selten sind - da die ehemaligen Arbeitgeber selten auf Krawall aus sind! Zumindest liest man solche Urteile sehr selten!

  3. Ich bin DSB und war letztens auf Schulung. Dort war genau dieses Thema auch für einige Minuten Thema gewesen.

    Fakt ist - wenn der AG dem AN die Nutzung nicht verbietet - wird es stillschweigend geduldet (ähnliches gilt auch mit privaten Telefonaten, Briefen usw.).

    Somit ist die "aktuelle" Rechtslage (Stand April 2015) so - das der gekündigte AN theoretisch so lange Zugriff auf sein Email-Postfach haben darf und kann - wenn dort private Mails enthalten sind! Wenn der AG nach dem Weggang vom AN anderen Mitarbeitern Zugriff auf dieses Postfach gewährt - muss er dafür Sorge tragen das die privaten Mails nicht gelesen werden.

     

    Edit:

    Dieses Urteil gibt es tatsächlich. Aktenzeichen mit Urteilsbegründung kann ich auf Wunsch raussuchen! Muss nur den Schulungsordner raussuchen! :-)

  4. Ok... den Punkt habe ich nicht gedacht. Danke daabm für den "Kopfanstoß"! :-)

    Nun muss ich doch nochmal fragen falls ich es in die DDP bzw. in die DDCP packe - dann betrifft es ja "alle". Server sollen von der Kennwortänderung (ist in der Computerkonfiguration eingestellt) nicht betreffen - wie kann ich das am "schnellsten" ausschließen?

  5. Hallo,

    in der Kennwortrichtlinie (extra neu angelegt) ist folgendes eingestellt:

    Kennwort muss Komplexitätsvoraussetzungen entsprechen

    Kennwortchronik erzwingen

    Maximales Kennwortalter

    Minimale Kennwortlänge

    Minimales Kennwortalter

     

    Anwender vor Ablauf des Kennworts auffordern

     

    Die Richtlinie habe ich mit einzelnen OUs verbunden.

  6. Hallo,

    wir müssen bei uns eine Schriftart zentral auf allen PCs installieren.

    Ich habe schon herausgefunden das ich dieses zentral via GPO machen kann.

    Ich habe eine Richtlinie erstellt in der die Registry-Einträge gesetzt werden - allerdings klappt das Kopieren nicht.

    Gibt es andere (schönere?) Möglichkeiten dieses zu bewerkstelligen?

     

    Gruß

    Flo

     

  7. Hallo,

    ist es möglich die Office 2013 Home and Business Lizenz zu deinstallieren und auf einen anderen Namen / Benutzer zu lizenzieren? Und im Gegenzug dazu Standard OL zu installieren.

    Hintergrund: In der Box-Version gibt es Einschränkungen. z. B. Wenn man Texte hineinkopiert - ist die Schriftart anders. Bei OL-Lizenzen ist das aus irgendeinem Grund nicht so.

     

    Gruß

    Flo

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