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marcee

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  1. Wäre es illegal, gäbe es keine Möglichkeit, einzelne Nutzungsrechte aus Volumenlizenzen rechtmäßig an andere Lizenznehmer zu übertragen. Damit würde ich mit dem Erwerb einer solchen "Lizenz" grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber haben; ich dürfte die Software also nicht nutzen. Da es allerdings zumindest in Europa legale Möglichkeiten gibt, kann ich mit dem Erwerb auch ein rechtmäßiges Nutzungsrecht erlangen und hätte damit auch Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber. Wenn jetzt der Lizenzgeber allerdings feststellen sollte, dass andere - unstrittige - Punkte aus dem Lizenzabkommen verletzt werden (also z.B. dass aus dem Volumen mehr Lizenzen aktiviert wurden, als zulässig), dann kann dieser natürlich dagegen vorgehen; in erster Linie gegen den Händler.
  2. Wenn einzelne Klauseln eines Vertrages o.ä. z.B. aufgrund von Urteilen oder Gesetzen unwirksam sind oder werden, heißt das nicht, dass der Vertrag an sich unwirksam ist oder wird. Beispiele dafür sind z.B. die Hardwarebindung von Windows-Lizenzen, die Microsoft gerne hätte, aber zumindest in Europa untersagt ist oder die pauschalen Renovierungsklauseln in Mietverträgen. Das ist so nicht ganz richtig. Unterlegen wären sie gewesen, wenn ein Urteil gegen UsedSoft ergangen wäre. Das ist aber nicht der Fall. Sie haben die Berufung zurück gezogen, weil sie nicht nachweisen "wollten" (ob sie es auch nicht konnten oder einfach den Aufwand gescheut haben, bleibt dahingestellt...), was vom Gericht gefordert wurde; also quasi die lückenlose Darstellung der Lizenz-Historie. Das heißt aber nicht, dass der Verkauf und die Aufsplittung grundsätzlich verboten ist, was in unzähligen Urteilen vorher und auch nachher bestätigt wurde, u.a. kurz danach im Fall Adobe/UsedSoft: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Entscheidungsgruende-des-UsedSoft-III-Urteils-des-BGH-veroeffentlicht-Volumenlizenzen-duerfen-einzeln-weiterveraeussert-werden-335
  3. Gar nichts! Ich habe schon oft genug gedacht "Die sind Profi - die müssten es eigentlich besser wissen...". Daher ist das für mich nichts, was mir groß zu denken gibt. Und gerade was Lizenz-Dinge angeht, ist die Verwirrung oft groß. Paradebeispiel ist da Oracle. Ich traue grundsätzlich keinem Händler, bei dem ich nicht schon mehrmals erfolgreich eingekauft habe. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, für Auktions-Platformen. Und trotzdem gibt es immer wieder mal Dinge, die ich dort kaufe; wenn auch selten. Und ich habe dort auch schon eine Office-Lizenz günstig bekommen, allerdings mit PKC und das entsprechende Packaging, so dass ich also etwas in der Hand habe. Urteil des BGH (u.a. Az. I ZR 8/13) und ich entnehme es nicht zuletzt auch der Antwort von MS auf meine Nachfrage, ob es illegal ist, wenn Lizenzen einzeln aus Volumenlizenzprogrammen verkauft werden. Das wurde nämlich nicht bestätigt, sondern nur darauf hingewiesen, dass es gegen die Lizenzbestimmungen verstößt.
  4. Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. der möglichen Lizenzierungen von Visio 2016 Professional. Ich (privat!) bin auf ein relativ attraktives Angebot gestoßen. Der Anbieter sitzt in Deutschland, betreibt einen eigenen Shop (ist also nicht nur auf Auktionsplatformen vertreten), ist u.a. bei "Trusted Shops" mit über 500 Bewertungen und der Note "sehr gut" gelistet und man findet auch sonst überwiegend positive Bewertungen etc. Ich habe ihn mal angeschrieben bzgl. einiger Fragen. Hier Auszüge aus dem Mailverkehr: Jetzt die Frage an die Community: Was ist davon zu halten? Meiner Auffassung nach gibt es nur die MAKs aus den Volumenverträgen oder eben die individuellen Einzelplatzlizenzen. Oder gibt es auch Volumenlizenzierungen, bei denen separate Produktschlüssel generiert werden (können)? Ist das plausibel? Bringt der Händler evtl. nur Begrifflichkeiten durcheinander? Eine Bitte habe ich: Ich suche nach einer Antwort auf meine Frage und nicht Tipps der Art "Wenn du sicher gehen willst, dann kaufe bei einem autorisieren Händler...". Mir ist klar, dass das sicherer ist, aber eben auch deutlich teurer. Und wenn das, was oben (einigermaßen) plausibel wäre, dann bin ich bereit, das dann eher geringe Risiko einzugehen. Ich weiß auch, dass Microsoft den Einzelverkauf von Lizenzen aus Volumenlizenzprogrammen nicht gerne sieht. Es ist, nach aktueller Rechtssprechung, aber legal, soweit ich weiß.
  5. Erstmal danke für die Antwort! Ja, mir ist klar, dass man dadurch das WLAN selber nicht absichern kann. Allerdings wird das in dem Fall irrelevant sein. Es gibt ja allerdings auch APs mit der Funktion, dass die WLAN-Clients sich untereinander nicht sehen. Damit dürfte sich sowas ja auch absichern lassen. Wenn man den Zugang zum WLAN per Captive Portal regeln will, dann geht das doch nur mit einem, direkt in den AP eingebauten, CP, oder? Denn damit man an ein externes CP weiter geleitet werden kann, muss man ja prinzipiell schon Zugang zum WLAN haben. Oder gibt es eine Möglichkeit, den WLAN-Zugang über ein externes CP zu regeln? Nein, hier handelt es sich um relativ wenige User, die auch wechseln. Es geht zB um das WLAN in Schulungsräumen, wo hin und wieder zB Gastzugänge eingerichtet werden sollen.
  6. Hallo, durch einen Kollegen bin ich etwas verwirrt worden und bräuchte deshalb mal etwas Hilfe. Leider habe ich weder über das m0n0wall-Forum, noch über das Handbuch zur m0n0wall, noch über google etwas zu dem Thema gefunden. Im Forum zur m0n0wall hab ich es auch schon versucht, allerdings scheint das nicht so wirklich gut besucht zu sein. Und zwar geht es darum, ein WLAN zentral verwaltbar zu machen, was die Zugänge angeht. Das Netz sieht ungefähr so aus: AccessPoint 1-3 <-> (Layer-3-)Switch <-> m0n0wall <-> LAN/WAN Die Authentifizierung durch den User soll über das Captive-Portal der m0n0wall erfolgen. Die Frage ist jetzt, was die APs alles können müssen und ob dafür zwingend ein RADIUS-Server notwendig ist. Ich habe mich schon etwas informiert und habe einige Stichwörter aufgeschnappt: 802.1x, EAP/PEAP etc. Was muss ein AccessPoint können, damit User, die sich mit dem AP verbinden, die Seite des Captive-Portals bekommen und sich darüber authentifizieren können? Meiner Meinung nach dürfte das doch keine besonderen Ansprüche an einen AP stellen, oder? Der muss doch eigentlich nur ganz "dumm" jeden Verkehr an die m0n0wall weiter leiten, welche bei einem noch nicht authentifizierten User die Seite des Captive-Portals ausgibt. Darüber muss sich dann der User authentifizieren und bekommt dann ggf. den Zugang zum Netz. Oder liege ich da falsch? Einen RADIUS-Server ist nicht vorhanden, aber AFAIK auch nicht notwendig, da die Zugänge ja in der m0n0wall selbst gepflegt werden sollen. Daher dürfte auch egal sein, ob der AP 802.1x-Fähigkeiten hat oder nicht. Könnt ihr einen AP empfehlen, der sich auch mit anderen APs gut verträgt und entsprechend mit der m0n0wall zusammen arbeitet? edit: Kann mal bitte jemand das Thema nach "Security: Deutschland sicher im Netz" verschieben? Da wollte ich es eigentlich hin haben. :rolleyes:
  7. So, hab es gestern alleine hinbekommen, indem ich alles von cygwin manuell runter geschmissen und dann neu installiert habe. Die configs hab ich auch manuell, Stück für Stück wieder rein gebracht. Jetzt läuft alles wieder so wie es sollte und ich habe die entsprechenden Berechtigungen. Woran es genau lag, kann ich leider nicht 100%ig sagen. Meine Vermutung: Durch das Neuaufsetzen des Rechners hatte der User ja eine andere ID. In cygwin war aber wahrscheinlich nur die alte ID berechtigt. Es könnte sein, dass man das dadurch beheben könnte (in der bash von cygwin eingeben): mkpasswd -cl > /etc/passwd mkgroup --local > /etc/group Wer eine andere Idee/Lösung hat, woran das Problem gelegen hat...bitte hier posten! Mit VNC kann ich mich auch wieder verbinden. Da lag es wohl an dem Verschlüsselungsplugin "AESV2Plugin.dsm", welches ich zusätzlich benutzt hatte. Dadurch hat sich der VNC-Server offensichtlich immer aufgehangen. Jetzt lasse ich es weg und es funktioniert. Warum es plötzlich damit Probleme gibt, weiß ich allerdings auch nicht, da es vor der Neuinstallation schon funktioniert hat (zumindest mit dem Nicht-Service - der VNC Service ist allerdings auch da schon immer wieder abgestürzt) und ich die Datei des Plugins und den Key aus der alten Installation übernommen hatte.
  8. Ich denke mal, dass er damit meint, ob es Sinn macht, für jede reale Person, die Adminrechte haben soll, auch einen eigenen Administrator im System anzulegen.
  9. Erstmal hallo und ein frohes neues Jahr! :) Ich habe folgendes Problem: Ich nutze SSH via Putty und cygwin/OpenSSH und bis Ende 2007 war auch alles schön. Dann habe ich meinen Rechner mal wieder neu aufgesetzt (XP Pro). Natürlich habe ich vorher u.a. eben auch den OpenSSH-Ordner gesichert, um die Keys und die Konfigs zu behalten. Da Änderungen am cygwin-System ja Linux-typisch in den einzelnen config-Dateien gesichert werden, dachte ich, dass es kein Problem sein sollte, OpenSSH wieder schnell zum laufen zu bekommen. Also habe ich auf dem neuen System zunächst wieder cygwin mit OpenSSH mit den originalen Installationspaketen aus der ersten Installation installiert und dann die Dateien aus dem gesicherten Ordner drüber kopiert. Auf dem ersten Blick scheint auch alles okay zu sein. Ich kann mich ohne Probleme von einem anderen Rechner aus über das Internet an meinem Rechner einloggen (Key + Passwort), bekomme die Shell und kann mich auch in ihr durch die Laufwerke und Verzeichnisse bewegen. Allerdings habe ich anscheinend keine Rechte mehr. Egal ob z.B. shutdown, sc oder net start/stop, immer kommt sowas wie "Der Client besitzt ein erforderliches Recht nicht." oder "Zugriff verweigert". Wenn ich eines der pstools starten will, dann passiert gar nichts. Direkt lokal auf dem Rechner habe ich keine Probleme damit. Woran könnte das liegen und wie kann ich dem SSH-User wieder mehr Rechte geben? Der sshd wird unter dem System-Konto gestartet. Hat der SSH-User dann auch nur seine Rechte? Warum hatte ich dann in der alten Installation mehr Rechte, obwohl ich daran nichts geändert hab, soweit ich mich erinnern kann? Vllt. hilft es noch zu erwähnen, dass vor der alten Installation noch "copSSH" (fertiges Paket, aufbauend auf cygwin und OpenSSH) und "freeSSHd" laufen hatte. Bin dann allerdings auf das pure cygwin+OpenSSH umgestiegen, um flexibler zu sein etc. Ich weiß nicht, ob die irgendwelche Rechte geändert haben könnten. Die Installationen liefen selbstverständlich alle in einem eigenständigen Ordner. Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, ob und wie ich die Rechte anpassen kann. Seitdem will sich übrigens auch ultraVNC nicht mehr so wirklich durch den SSH-Tunnel verbinden (ohne den Tunnel funktioniert es). kA, ob das auch was damit zu tun hat. Bekomme im Moment immer die FM, dass er die Protokollversion nicht lesen konnte.
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