lars-daniel
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vor 22 Stunden schrieb NorbertFe:
Home ist kein qualifizierendes os für den Normalfall.
http://download.microsoft.com/download/2/d/1/2d14fe17-66c2-4d4c-af73-e122930b60f6/Windows10-QOS.pdf
Also ist quasi immer nur die vorhergehende Version in der gleichen Edition mit Ausnahme der Embedded-Lizenzen qualifiziert. Haha, und Apple Macintosh
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Naja, man zahlt ja eigentlich nicht doppelt. In der Regel bekommt der OEM-Partner das Windows ja für einen SEHR geringen Tarif. Sonst könnte es ja nicht klappen, dass man einen Laptop für 300 Euro mit Windows Home kaufen kann (das Windows würde ja alleine 100 Euro kosten). Was ich halt nicht verstehe ist, dass das Upgrade von "10 Home" von "10 Pro" für VL genauso teuer ist, wie von "7" auf "10". Im normalen Verkauf kostet "10 Home" zu "10 Pro" 159 Euro (habe ich auf die schnelle beim Suchen gefunden). Wenn die IT es aber bequem haben möchte und einen KMS einsetzt, kauft man nicht doppelt, aber man bezahlt den doppelten Preis.
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Bin gerade über das hier gestolpert: https://www.cyberport.de/pc-und-zubehoer/software/lizenzen/microsoft/pdp/8618-0gk/microsoft-windows-professional-10-single-lizenz-open-nl-legalization-getgenuine.html
Demnach gibt es doch Open-NL Vollversionen, ohne dass man eine Vorversion benutzen muss?! Laut Google heißen die Open-NL L&Sa.
Weiß jemand mehr?
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Sehe ich es richtig, dass Windows 10 Enterprise nur als VL verfügbar ist oder gibt es auch OEM, OEM/DSP oder sogar Retail?
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Wohin lässt sich denn "Windows 10 Pro for Workstations" downgraden? "For Workstations" gab es ja zuvor nicht.
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Am 18.11.2018 um 10:41 schrieb Dr.Melzer:
Das musst du den Lizenzgeber fragen...
Ich vermute, das wird so tief in der Marketing- und Rechtsetage (ja, eine Etage) entschieden, dass man dort niemals eine Rückantwort erhalten wird.
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Nur mal aus Interesse: Kann ein Verkäufer überhaupt einem KMS acht Lizenzen zuweisen?
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vor 3 Minuten schrieb Dr.Melzer:
Die Zielgruppe für Volumenlizenzen sind Unternehmen, die andere Anforderungen haben als Privatpersonen. Die Zielgruppe von OEM/SB Lizenzen sind "normale" Anwender, von denen die allerwenigsten überhaupt wissen dürften, dass es so etwas wie virtuelle Systeme gibt, geschweige denn sie nutzen.
Aber wieso wird das dann für die Normalsterblichen nicht auch in so einfach zu verstehenden Worten formuliert? Inhaltlich ist die Aussage der o.g. Punkte ja identisch, aber du musst zugeben, dass sich der Text für Unternehmen deutlich verständlicher lesen lässt.
Vermutlich haben die Lizenztexte eine 640 kB Grenze. SCNR
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vor 5 Stunden schrieb Dr.Melzer:
Vielleicht denkst du nur zu kompliziuert
Aber nur, weil das so kompliziert formuliert ist. Guck mal hier, wie einfach das in den Texten zu den Volumenlizenzbedingungen steht:
ZitatGerätelizenz
1. Der Kunde ist je erworbener Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerät zu installieren.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden.
3. Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet.
4. Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet.
5. Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden.
...
Punkt 1 ist dort eindeutig so beschrieben, wie du es auch erklärt hat. Wieso ist die EULA so doppeldeutig? In Punkt 4 sind sogar die Zugriffsmöglichkeiten via Remote definiert...
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Herzlichen Dank. Da merkt man echt, dass hier Profis unterwegs sind.
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vor 9 Minuten schrieb NorbertFe:
Da war ich schon, lande aber immer bei "Retail" oder "OEM".
ZitatFalls Sie Volumenlizenz-Kunde sind, finden Sie die für Sie geltenden Lizenzbestimmungen unter www.microsoft.com/licensing/.
Aber leider steht da nicht wirklich was, außer Produktbeschreibungen:
https://www.microsoft.com/en-us/licensing/licensing-programs/open-license
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vor 13 Stunden schrieb NorbertFe:
Falsch gedacht. VL erlaubt im Allgemeinen mehr als OEM oder SB.
Kann man die EULA auch online einsehen? Okay, gibt hier ja keinen End User
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vor 14 Minuten schrieb NorbertFe:
Na dann musst du eben Lizenzen dazu kaufen.
Klar. Ich dachte nur, dass Microsoft Volumenlizenzen auch für OS-lose Geräte anbietet. Aber vermutlich sind DSP/SB eh günstiger. Danke sehr für die Aufklärung.
Achja: und Open License erlaubt ja sicher auch keine Virtualisierung, um den Bogen zum anderen Thread aufzubauen (auch wenn ich hierfür schon eine Retail-Lizenz habe).
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Gerade eben schrieb NorbertFe:
Vorher überlegen was man kauft.
Wurde ja noch nicht gekauft, daher frage ich ja hier. Die Laptops haben alle Windows 7 oder Windows 10 OEM, nur die Desktops halt nicht, weil es die nicht von der Stange gab.
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vor 1 Minute schrieb NorbertFe:
Du brauchst IMMER ein qualifizierendes OS dazu, Bspw. eine Systembuilder, OEM Lizenz die zum PC dazukam.
Ach echt? Na spitze. Also doch wieder Retail oder DSP/SB kaufen. Das sind zwei neue Desktops ohne Betriebssystem (der Lieferant ist kein OEM-Partner). Ich dachte, ich könnte praktischer Weise einfach eine 5er Volumenlizenz kaufen lassen, um der Buchhaltung und IT die Arbeit zu ersparen. Die anderen Lizenzen hätte ich auch noch unter bekommen.
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Gerade eben schrieb NorbertFe:
Natürlich ist die Optional. AUsser man nutzt Dinge, die zwingend SA voraussetzen.
Ich finde Windows 10 Pro nur als Update... wieso machen die das denn so kompliziert?
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Ich dachte SA wäre optional? Oder ist das immer verpflichtend? Schon schwer, sich da durchzufuchsen...
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Hallo!
Tut mir leid, dass ich hier wieder so eine Newbie-Frage stelle: Ein Windows mit Open-License läuft ja nach 2 Jahren aus. Wenn ich auf SA verzichte, darf ich dann die Windows-Lizenzen nach den zwei Jahren weiterverwenden? Nur ich bekomme dann halt keine Updates mehr (Step-Up ist ja nochmal was anderes).
Oder muss ich in den zwei Jahren eine Dauerlizenz kaufen?
Danke für Hilfe,
Lars-Daniel
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Am 13.11.2018 um 21:16 schrieb Dr.Melzer:
Ich versthe nicht was du meinst. Kannst du es mir bitte erklären.
Ich versuche es, ich verstehe es ja selbst nicht.
Du sagtest:
ZitatSomit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst.
Aber Microsoft schreibt doch, dass die Hardware auch virtuell sein kann:
Zitat"Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen.
Ich habe also zwei Geräte: ein Gerät auf einem virtuellen Hardwaresystem, welches auf einem physischen Hardwaresystem läuft. Ich verstehe daher nicht, wieso die Lizenz nur an das physische Hardwaresystem gebunden wird.
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Am 11.11.2018 um 10:48 schrieb Dr.Melzer:
"Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen.
Aber wieso ist denn dann als "Gerät" nicht die virtuelle Maschine gemeint? Dort steht doch, dass das Gerät auch ein virtuelles Hardwaresystem sein kann. VirtualBox & Co. bilden die Hardware nach. Oder gibt es andere Arten von virtuellen Hardwaresystemen?
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vor 5 Stunden schrieb NilsK:
die Suchmaschine deines Verrtrauens beantwortet dir auch dies:
Ups, ich war da schon, habe aber gestoppt, als Windows 10 dort nicht auftauchte. Dachte die Website wäre veraltet. Aber man kann's ja manuell über Sonstige eintragen.
vor 5 Stunden schrieb NilsK:Ob es was bringt und du das melden willst, musst du dir selbst überlegen.
Wenn solche schwarzen Schafe endlich von der Bildfläche verschwinden, bringt das IMHO jedem etwas. Microsoft scheint proaktiv dort ja nicht gegen vorzugehen. Die Profi-Verkäufer auf den bekannten Portalen geben ja offen zu, dass nur Aktivierungsschlüssel verkauft werden (von Lizenz spricht dort jedenfalls niemals einer). Der Handel mit einem MAR-Datenträger mit MAR-COA ist jedoch definitiv nicht erlaubt.
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Auf eBay-Kleinanzeigen werden mal wieder MAR-Lizenzen mit COA und Datenträger verkauft. Genau dies untersagt Microsoft.
Hat hier jemand eine Ahnung, wie man Microsoft erreichen kann? Oder interessiert Microsoft eine solche Meldung nicht wirklich?
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vor 15 Minuten schrieb NorbertFe:
Da gehts aber um Hardwäre-Änderungen und nicht um Hardwarewechsel, oder? ;)
Da hast du 100% recht. Offen bleibt, was möglicherweise bedeutet
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vor 5 Minuten schrieb NorbertFe:
Naja wie schon geschrieben: Eine Aktivierung ist nicht mit einer Lizenz gleichzusetzen. ;)
Aber Microsoft wird die Anleitung zur Mitnahme einer Aktivierung bei Hardwarewechsel via Microsoft-Konto verfasst haben, wenn damit kein Lizenzübergang vonstatten geht?
Noob-Frage zu Open-License
in Microsoft Lizenzen
Geschrieben
Ja, das meine ich doch: "Windows 10 Pro > Windows 8 Pro > Windows 7 Pro > Windows XP Pro", aber nicht "Windows 10 pro > Windows 7 Enterprise" usw. Also immer die gleiche Edition.