Das BSI empfiehlt eine regelmäßige Prüfung älterer, gesicherter Daten. Das ist auch durchaus sinnvoll, da eine Prüfung während der Datensicherung nur gewährleistet, dass die Daten zum Zeitpunkt der Datensicherung unverfälscht gesichert wurden.
Was aber sehr oft vergessen wird ist, dass Datensicherungen älterer Bestände auf Wiederherstellbarkeit geprüft werden. Wurde schon öfter bei uns durch Prüfer nachgefragt.
Wäre schlecht, wenn z.B. im einfachsten Fall ein 5 Jahre altes Dokument, welches einen größeren Schadensersatzanspruch regelt, nicht wiederhergestellt werden könnte.
Wenn das mit dem Wiederherstellen einzelner Ordner zur Prüfung reicht, dann werde ich es so machen.