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news89

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  1. Ok, dann mach ich das so. Vielen Dank für die ganzen Antworten.
  2. Ok, vielen Dank nochmals für die Antworten. Habe mir nun überlegt, dass ich in die Beschreibung "ohne Betriebssystem" schreibe, da ich einfach nichts schriftliches von Microsoft finde. Kann ich das Coa Label dann trotzdem drauf lassen oder muss ich das abkratzen? Viele Grüße news89
  3. Vielen Dank für die Antworten. Wisst ihr vielleicht, ob (und wenn wo) es das Ganze schriftlich gibt? Oder geben könnte? Sonst wäre mir zu heikel. Zu den Recovery Partitionen: Bis jetzt lasse ich die immer auf dem PC und verteile die im Image mit. Hoffe dass das dann in Zukunft ausreicht.
  4. Hallo zusammen, ich habe eine kleine Frage bezüglich Windows 7 Pro OEM Lizenzen: Wir haben mehrere PC's aus dem Jahr 2010, die wir nun versteigern möchten (Zollauktion). Die Festplatten haben wir bei sämtlichen Geräten ausgebaut, da diese geshreddert werden müssen. Auf diesen PC's befindet sich ein Windows 7 Pro OA Aufkleber, auf welchem auch der Lizenzschlüssel zu finden ist. Nun meine Frage: Was muss dem PC beiliegen, wenn er mit einer gültigen Lizenz verkauft werden soll? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das -COA Aufkleber, -Datenträger und -Handbuch sind. Allerdings habe ich zu diesen Geräten kein Handbuch und nur Recover Datenträger gefunden. Reicht der Aufkleber mit Recover Datenträger aus? Vielen Dank euch schon einmal
  5. Ok, wir nutzen bereits einen Select Rahmenvertrag. Das ist mir bewusst, ich muss zu der SA neue OEM oder Systembuilder Lizenzen kaufen oder Upgrade Lizenzen aus dem Rahmenvertrag. Die PC's werden nur bei Wartung eines ESX verschoben. Muss ich da beim normalen Windows auch was beachten? Die Regeln bzgl. Server Betriebssystemen und Server Anwendungen sind mir bekannt (Thema Lizenzmobilität). Das heißt, ich brauche eine RDS CAL, wenn ich nicht nur zur Administrierung auf einem Windows Server arbeite? Vielen Dank nochmals und schon einmal ein schnönes Wochenende.
  6. Ok, das wusste ich. Werde dann aber eher nochmal eine SB Lizenz und dann SA erwerben (bzw. zuweisen) Ok, das habe ich auch so gesehen. Vielen Dank anbei auch für den Link. Ist ein eig. Rechenzentrum (eigentlich sogar nur ein paar alte Server und 2 ESX) Auch hier würde ich zu einer neuen SB Lizenz und der SA Zuweisung tendieren, das hat ja keine Nachteile Das Dokument hat mich nun etwas verwirrt. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere darf der Administrator von den mit Win7 Ent oder VDA lizenzierten Gerät auf die VM zugreifen, ansonsten benötigt er zumindest eine RDS-Lizenz? Oder benötige ich die RDS-Lizenz allgemein dazu, da sie mir den Zugriff zur produktiven Arbeit mit den VM gestattet? Vielen Dank nochmals für deine Hilfe und deine Geduld. Viele Grüße news89
  7. Ok, ich probier es mal. Kollegin mit Firmenlaptop für Telearbeit (von extern): Wenn ich nun eine VDA Lizenz oder SA kaufe und dem Laptop mit Win7 Pro zuweise, ist damit auch die virtuelle Maschine auf einem Server lizenziert oder benötige ich für die VM noch eine extra Windows Pro Lizenz? In den aktuellen PUR ist auf den Seiten 83 und 84 steht leider nur wie es sich mit Windows 8.1. Ent und Windows Server 8.1. Ent mit VDA verhält. Ich hatte es so in Erinnerung, dass ein mit VDA lizenziertes System mir bis zu 4 VM Maschinen entweder lokal oder auf einem Server/im Rechenzentrum erlaubt. Administrator: Hat einen Firmenrechner (DesktopPC) und ein Firmenlaptop. Auf dem Firmenrechner ist Windows 7 (Downgrade von Win8) mit SA zugewiesen. Er hat mehrere VM auf Servern laufen, in denen er Fachanwendungen (die erstmal nichts mit Mircosoft zu tun haben) laufen lässt und bei Problemen der User herumtestet. Auf diese VM greift er sowohl von seinem Firmenrechner intern als auch mit seinem Firmenlaptop intern und extern (also von zu Hause) zu. Die Frage ist nun, welche Lizenz(en) ich für das Laptop benötige. Muss ich dort auch VDA (/SA) zuweisen? Oder reicht die bestehende Win7 Pro Lizenz? Ich gehe gerade davon aus, dass er aufgrund von Win 7 Ent auf seinem Arbeitsrechner bis zu 4 VM haben darf, die lokal oder auf einem Server laufen und dass er als einziger Hauptbenutzer berechtigt ist, von überall via Remotedesktop darauf zuzugreifen. Ich hoffe, ich habe mich nun etwas klarer ausgedrückt. Vielen Dank nochmals. Grüße news89
  8. Hallo Daniel, vielen Dank schon einmal für die Antwort. Zum Ersten noch eine kurze Nachfrage: Benötige ich dann trotzdem noch eine Systembuilder/OEM Lizenz für die VM? Soweit ich das verstehe, entfällt diese ja dann. Der Administrator hat einen dienstlichen Laptop, den er sowohl von zu Hause als auch von der Firma aus nutzt. Er hat auf den virtuellen Maschinen eine vielzahl von Anwendungen zu Testzwecken laufen. Grüße news89
  9. Hallo zusammen, nachdem ich nun seit über nem Jahr hier mitlese, wollte ich auch einmal ein paar Fragen stellen. Aktuelle habe ich folgende Problematik: Eine Person soll während der Elternzeit anteilig Telearbeit machen. Ich habe für die Person ein Laptop mit Win8 Pro erworben. Nun soll sie sich via VPN und Remotedesktop auf eine Windows 7 Pro VM auf einem unserer Server aufschalten. Ich gehe nun davon aus, dass die normale Win7 Pro Lizenz auf dem Laptop nicht für beide Instanzen reicht (Habe ja lt. PUR nur das Recht, eine Instanz zu installieren). Die anderen mir bekannten Möglichkeiten wären nun eine neue Win7 Pro Lizenz und über unseren Select Vertrag SA zu kaufen oder das ganze über eine VDA Lizenz zu machen. Damit wäre ja dann die VM und der Zugriff darauf richtig lizenzsiert, oder? (SvrCal für User habe ich) Das andere Problem ist der Zugriff eines unserer Administratoren auf virtuelle Maschinen, die auf einem Server laufen. Seinem Desktop Betriebssystem (Win7 Ent) habe ich direkt nach dem Kauf SA zugewiesen. Jetzt greift er allerdings auch von seinem Laptop von zu Hause auf mehrere Instanzen zu. Der Laptop hat keine extra SA. Ist das so in Ordnung? Vielen Dank euch schon einmal im Voraus.
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