Ok, ich probier es mal.
Kollegin mit Firmenlaptop für Telearbeit (von extern): Wenn ich nun eine VDA Lizenz oder SA kaufe und dem Laptop mit Win7 Pro zuweise, ist damit auch die virtuelle Maschine auf einem Server lizenziert oder benötige ich für die VM noch eine extra Windows Pro Lizenz?
In den aktuellen PUR ist auf den Seiten 83 und 84 steht leider nur wie es sich mit Windows 8.1. Ent und Windows Server 8.1. Ent mit VDA verhält. Ich hatte es so in Erinnerung, dass ein mit VDA lizenziertes System mir bis zu 4 VM Maschinen entweder lokal oder auf einem Server/im Rechenzentrum erlaubt.
Administrator: Hat einen Firmenrechner (DesktopPC) und ein Firmenlaptop. Auf dem Firmenrechner ist Windows 7 (Downgrade von Win8) mit SA zugewiesen. Er hat mehrere VM auf Servern laufen, in denen er Fachanwendungen (die erstmal nichts mit Mircosoft zu tun haben) laufen lässt und bei Problemen der User herumtestet. Auf diese VM greift er sowohl von seinem Firmenrechner intern als auch mit seinem Firmenlaptop intern und extern (also von zu Hause) zu. Die Frage ist nun, welche Lizenz(en) ich für das Laptop benötige.
Muss ich dort auch VDA (/SA) zuweisen? Oder reicht die bestehende Win7 Pro Lizenz?
Ich gehe gerade davon aus, dass er aufgrund von Win 7 Ent auf seinem Arbeitsrechner bis zu 4 VM haben darf, die lokal oder auf einem Server laufen und dass er als einziger Hauptbenutzer berechtigt ist, von überall via Remotedesktop darauf zuzugreifen.
Ich hoffe, ich habe mich nun etwas klarer ausgedrückt. Vielen Dank nochmals.
Grüße
news89